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Riskante Kombination für Autofahrer: Cannabis und Medikamente – Apotheker in Nordrhein warnen und klären auf

16.09.2024

In Deutschland ist das Autofahren unter Drogeneinfluss grundsätzlich verboten. Nach der teilweisen Legalisierung gelten für Cannabis nun besondere Regeln. Ähnlich der 0,5-Promille-Toleranzmarke für Alkohol gibt es auch einen gesetzlichen Grenzwert für Tetrahydrocannabinol (THC), den berauschenden Wirkstoff der Cannabis-Pflanze. Dieser Grenzwert liegt bei 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blut. Bei Überschreiten dieses Wertes ist das sichere Führen von Fahrzeugen nicht mehr hinreichend gewährleistet. Die Apotheker in Nordrhein warnen eindringlich vor dem Konsum von Cannabis bei gleichzeitiger Einnahme von Medikamenten. „Diese Kombination kann sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit auswirken“, erklären Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, und Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbandes Nordrhein e.V.

„Durch das Rauchen von Cannabis werden Leberenzyme beeinflusst, die die Wirkung vieler Arzneimittel verstärken oder abschwächen können“, erläutert Apotheker Dr. Armin Hoffmann. Wie riskant ein solcher Mix sein kann, verdeutliche bereits die Tatsache, dass einige Arzneistoffe schon alleine ohne die Beteiligung von Cannabis einen erheblichen Einfluss auf die sichere Teilnahme am Straßenverkehr haben könnten.

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Wechselwirkungen mit Medikamenten

Das betrifft sowohl verschreibungspflichtige Medikamente als auch solche, die ohne Rezept in der Apotheke erhältlich sind. Dazu zählen zum Beispiel Schlaf- und Beruhigungsmittel, Allergietabletten, aber auch manche Hustenmedikamente oder Mittel gegen Schmerzen.

Cannabis kann die Wirkung von Arzneimitteln über einen längeren Zeitraum deutlich verändern. Das gilt insbesondere, wenn in der Woche mehr als zweimal Cannabis konsumiert wird. „Deshalb sollten sich nicht nur chronisch Kranke in ihrer Apotheke vor Ort informieren, ob sich beim Cannabis-Konsum Wechselwirkungen mit eingenommen Medikamenten ergeben können. Auch die Cannabiskonsumenten, die für die Behandlung leichter Erkrankungen selbst gekaufte Medikamente einnehmen, sollten sich umfassend beraten lassen“, rät Apotheker Thomas Preis. Diese persönliche und qualifizierte Beratung in der Apotheke vor Ort sei ein wichtiger Baustein für mehr Patientensicherheit.

Einschränkung der Konzentration

„Auch unterhalb des gesetzlichen Grenzwertes von THC kann es zu Einschränkungen der Konzentration und Aufmerksamkeit sowie zu verlängerten Reaktions- und Entscheidungszeiten kommen“ – gerade wenn gleichzeitig bestimmte Arzneimittel eingenommen werden“, warnt Hoffmann. Eine gefährliche und gefährdende Fahrt könne die Folge sein.

 Bußgelder und Fahrverbote

Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit mehr als 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blut Auto fährt, dem drohen in der Regel ein Bußgeld von 500 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt während der zweijährigen Führerschein-Probezeit ein absolutes Cannabisverbot.

Vorsicht beim Mischkonsum

Dringend zu beachten ist die Regelung beim sogenannten Mischkonsum. So gilt nach dem Konsum von Cannabis ein striktes Alkoholverbot. Wer diese Vorgabe nicht einhält, wird mit 1.000 Euro Bußgeld zur Kasse gebeten und riskiert ein Fahrverbot für einen Monat.

Cannabis-Konsum lange nachweisbar

Der Abbau von THC im Körper dauert sehr lange. Nach einmaligem Konsum sollten Personen bestenfalls mindestens 24 Stunden warten, bevor sie wieder am Verkehr teilnehmen. Nicht mehr nachweisbar ist THC im Körper selbst nach nur einmaligem Konsum erst nach etwa einem Monat. Wer regelmäßig Cannabis konsumiert, muss sogar davon ausgehen, dass THC noch mehrere Monate im Körper nachweisbar bleibt. Wird in diesem Zeitraum zum Beispiel ein Unfall verursacht und von der Polizei eine Blutprobe angeordnet, muss der Betroffene mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.