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Fachsprachprüfung - FSP

Hier erklären wir Ihnen den Ablauf und die inahltlichen Anforderungen der FSP sowie ergänzende Informationen zur Verwaltungspraxis zwischen Apothekerkammer Nordrhein und der Bezirksregierung Münster.

Ablauf und Inhalt der Fachsprachprüfung für Apotheker

Wichtige Hinweise zur Prüfung

Diese Informationen helfen Ihnen bei der Vorbereitung. Sie geben eine Orientierung.

Bitte beachten Sie:

Jede Prüfung ist anders. Der Inhalt kann sich unterscheiden.

Die Prüfung hat immer drei Teile.

Sie stellen ein Patientengespräch nach. Hierbei beraten Sie den Patienten zu allem, was im Rahmen einer Arzneimittelberatung in einer Apotheke vor Ort wichtig ist. Als Orientierung können Ihnen die Leitlinien der ABDA zur „Information und Beratung“ dienen.  

Nachfolgend finden Sie einzelne Beispiele zu den wichtigsten Punkten eines Beratungsgespräches. Jedes Gespräch ist anders, daher kann die Prüfung inhaltlich von diesen Beispielen abweichen oder darüber hinaus gehen. Verwenden Sie eine Sprache, die Patienten verstehen und verzichten Sie auf unnötige Fachbegriffe.

👩‍⚕️ Apotheker: „Guten Tag! Willkommen in der Apotheke. Was kann ich für Sie tun?“

👩‍⚕️ Apotheker: „Für wen ist das Medikament bestimmt?“

👩‍⚕️ Apotheker: „Welche Beschwerden haben Sie genau? Seit wann bestehen diese? Treten sie regelmäßig auf?“

👩‍⚕️ Apotheker: „Haben Sie bereits Medikamente gegen die Beschwerden genommen?“

👩‍⚕️ Apotheker: „Dieses Medikament hilft, Ihre Kopfschmerzen zu lindern. Bitte nehmen Sie eine Tablette mit einem Glas Wasser ein, am besten nach dem Essen.“

👩‍⚕️ Apotheker: „Welche Medikamente nehmen Sie noch ein?“

👩‍⚕️ Apotheker: „Bitte bewahren Sie das Medikament kühl und trocken auf."

👩‍⚕️ Apotheker: „Bitte entsorgen Sie nicht benötigte Reste des Medikament im Hausmüll."

👩‍⚕️ Apotheker: „Gern geschehen! Gute Besserung!“

Der Patient kommt noch einmal zu Ihnen. Er schildert ein Problem oder eine Nebenwirkung. Die Informationen des Patienten müssen Sie schriftlich erfassen. (s. 2. Prüfungsteil)

Wichtig: Das sind nur Beispiele!

Diese Aussagen sind nur Beispiele und keine festen Vorgaben für die Prüfung. Sie müssen die Aussagen nicht genau so sagen. Sie sollen nur helfen, die Aufgabe besser zu verstehen. Formulieren Sie die Antworten so, wie sie für die echte Prüfungssituation passen. 

Im schriftlichen Prüfungsteil füllen Sie einen Beobachtungsbogen zu dem Problem/der Nebenwirkung des Patienten aus. Dieser Bogen ist eine Informationsquelle für Ihre Kollegen, falls der Patient zu einem späteren Zeitpunkt nochmal in die Apotheke kommt. Da nicht immer alle Mitarbeiter gleichzeitig in Apotheken arbeiten ist es wichtig, dass alle, die diese Informationen brauchen könnten, sie erhalten. Die Informationen müssen unbedingt aussagekräftig sein.

Dabei sind Daten zum Patienten, was vorgefallen ist und was schon veranlasst wurde, wichtig.

Dies kann zum Beispiel mit einer Notiz über ein Beratungsgespräch erfolgen. Dieser Text soll in kompletten Sätzen frei formuliert werden.

Zum schriftlichen Teil gehört auch ein Vokabeltest. Dabei sollen Fachbegriffe so "übersetzt" werden, dass Patienten und fachfremde Personen sie verstehen. Eine Übersicht der Vokabeln finden Sie hier.

Beispiel:

Refluxösophagitis -> Sodbrennen
Okklusionspflaster -> Pflaster zum Abkleben des Auges

Im letzten Teil der Prüfung wird ein Fachgespräch durchgeführt. Dazu unterhalten Sie sich mit einem Apotheker über einen Sachverhalt. Dieser kann mit dem Patientenfall in Zusammenhang stehen, muss es aber nicht.

Ein Beispiel:

Sie müssen einen Abschnitt einer Fachinformation laut vorlesen und den Inhalt des Abschnittes in eigenen Worten wiedergeben.

In diesem Prüfungsteil soll auch ein Monolog zu einer Fragestellung gehalten werden. Das heißt, Sie sollen Argumente für und gegen eine Fragestellung nennen.

Die Prüfung dauert 60 Minuten.

Die Prüfungskommission besteht immer aus drei Apotheker/innen.

Zwei der Apotheker/innen führen die Gespräche (1. und 3. Prüfungsteil). Der dritte Apotheker leitet die Prüfung und moderiert.

Das Ergebnis wird direkt im Anschluss an die Prüfung mündlich mitgeteilt. Hierbei erhalten Sie auch konkrete Hinweise durch die Prüfer zu Ihrer Prüfung.

Zu Beginn der Prüfung bekommen Sie eine Fachinformation zu dem Arzneimittel, das geprüft wird.

Wichtige Hinweise:

  • Wichtige Inhalte sind farblich markiert.

  • Sie haben 10 Minuten Zeit, um diese Passagen zu lesen und Notizen zu machen.

Eine Fachinformation fasst standardisiert alle wichtigen Informationen zu einem Arzneimittel zusammen. Sie steht Apothekern und Ärzten zur Verfügung, um sich über die Art des Arzneimittels, Empfehlungen zur Anwendung und Dosierung, pharmakologische Besonderheiten, insbesondere auch zu Nebenwirkungen und Wechselwirkungen zu informieren.

Eine Fachinformation (gemäß AMG § 11 a, siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__11a.html) ist wie folgt aufgebaut:

1. Bezeichnung des Arzneimittels

  • Name des Medikaments

  • Stärke (z. B. 500 mg)

  • Darreichungsform (z. B. Tablette, Lösung)

2. Zusammensetzung

  • Wirkstoffe mit genauen Mengenangaben

  • Wichtige sonstige Bestandteile mit gebräuchlicher oder chemischer Bezeichnung

3. Darreichungsform

  • Beschreibung der Form des Arzneimittels (z. B. Filmtablette, Kapsel)

4. Klinische Angaben

a) Anwendungsgebiete – Wofür wird das Medikament eingesetzt?
b) Dosierung und Anwendung – Wie wird das Medikament dosiert?
c) Gegenanzeigen – Wann darf das Medikament nicht angewendet werden?
d) Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen – Wichtige Sicherheitshinweise, besonders für immunologische Arzneimittel
e) Wechselwirkungen – Welche anderen Medikamente beeinflussen die Wirkung?
f) Schwangerschaft & Stillzeit – Ist die Anwendung in dieser Zeit sicher?
g) Verkehrstüchtigkeit & Maschinenbedienung – Beeinträchtigt das Medikament diese Fähigkeiten?
h) Nebenwirkungen – Welche unerwünschten Wirkungen sind möglich?
i) Überdosierung – Symptome und Notfallmaßnahmen

5. Pharmakologische Eigenschaften

a) Pharmakodynamik – Wirkung des Arzneimittels auf den Körper
b) Pharmakokinetik – Aufnahme, Verteilung, Abbau und Ausscheidung im Körper
c) Sicherheitsdaten – Ergebnisse aus vorklinischen Studien

6. Pharmazeutische Angaben

a) Sonstige Bestandteile – Liste aller weiteren Inhaltsstoffe
b) Inkompatibilitäten – Stoffe, mit denen das Medikament nicht kombiniert werden darf
c) Haltbarkeit – Dauer der Lagerfähigkeit und Haltbarkeit nach Öffnung
d) Lagerung – Besondere Aufbewahrungshinweise
e) Verpackung – Art und Inhalt des Behältnisses
f) Entsorgung – Hinweise zur sicheren Entsorgung, um Umweltgefahren zu vermeiden

7. Zulassungsinformationen

  • Inhaber der Zulassung – Name des Unternehmens

  • Zulassungsnummer – Offizielle Nummer der Arzneimittelzulassung

  • Datum der Zulassung oder Verlängerung – Zeitpunkt der Erteilung oder Erneuerung

  • Datum der letzten Überarbeitung – Wann wurde die Fachinformation zuletzt aktualisiert?

Zur Prüfung muss nur ein Personalausweis/Reisepass mitgebracht werden.

Sie erhalten Stift und Papier für Notizen.

Alle mobilen Geräten dürfen nicht mit in die Prüfung genommen werden. Wir stellen Ihnen für den Zeitraum der Prüfung einen abschließbaren Aufbewahrungsort zur Verfügung. Die Mitnahme mobiler Geräte, auch Smartwatches, wird als Täuschungsversuch gewertet.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Vorbereitung:

  • Sprachhospitation in einer Apotheke

  • Sprachkurse an Lerninstituten

Wichtige Schwerpunkte beim Lernen:

  1. Sprechen

  2. Hörverständnis

  3. Fachbegriffe

  4. Typische Redewendungen für die Patientenberatung

  5. Zahlen und Datenerfassung

  6. Klarer und verständlicher Ausdruck

Viel sprechen hilft!

Je mehr Sie mit Muttersprachlern sprechen, desto besser. Übung ist entscheidend!

Haben Sie keine Angst, im Alltag Deutsch zu sprechen. Nehmen Sie sich am Anfang Zeit, um die richtigen Wörter und den korrekten Satzbau zu finden.

Hörverständnis bedeutet, dass man gesprochene Sprache richtig versteht.

Dazu gehört:

  • Wörter und Sätze erkennen

  • Den Sinn erfassen

  • Auf verschiedene Sprechweisen reagieren (z. B. Dialekte, schnelles oder leises Sprechen)

Ein gutes Hörverständnis ist wichtig, um Gespräche zu führen, Anweisungen zu verstehen und im Alltag oder Beruf sicher zu kommunizieren.

Im Apotheken-Alltag ist es wichtig, Fachbegriffe verständlich zu erklären. Patienten müssen die Therapie oder Anwendung richtig verstehen, um sie korrekt umzusetzen.

Eine Liste mit Fachbegriffen und ihrer einfachen Erklärung finden Sie hier.

Typische Redewendungen sind feste Sätze oder Ausdrücke, die oft in einer Sprache verwendet werden.

Beispiele:

  • „Das ist halb so schlimm.“ (Bedeutet: Es ist nicht so schlimm.)

  • „Mir liegt das auf der Zunge.“ (Bedeutet: Ich weiß es fast, aber kann es gerade nicht sagen.)

In der Apotheke gibt es auch typische Redewendungen, zum Beispiel:

  • „Nehmen Sie die Tablette auf nüchternen Magen.“ (Bedeutet: Vor dem Essen.)

Diese Ausdrücke helfen, sich natürlich und verständlich auszudrücken.

Zahlen sind in der Apotheke sehr wichtig. Sie werden gebraucht für:

  • Dosierungen von Medikamenten

  • Uhrzeiten für die Einnahme

  • Mengenangaben

Es ist wichtig, Zahlen und Daten genau zu verstehen und sie richtig zu sagen und zu schreiben. Fehler können zu Missverständnissen oder falscher Einnahme führen

Klarer und verständlicher Ausdruck bedeutet, dass man so spricht oder schreibt, dass andere es leicht verstehen.

Dazu gehört:

  • Einfache und bekannte Wörter verwenden

  • Kurze und klare Sätze bilden

  • Deutlich sprechen oder schreiben

Ein guter Ausdruck hilft, Missverständnisse zu vermeiden und Informationen verständlich zu vermitteln.

Sie können sich vorbereiten, indem Sie:

So verbessern Sie Ihr Fachwissen und Ihr Sprachverständnis gleichzeitig.

Personen, die sich auf die Fachsprachprüfung vorbereiten, können eine Sprachhospitation durchführen. Dabei begleiten sie die Tagesabläufe in einem Betrieb, hören zu und üben die Sprache. Eine aktive Mitarbeit ist nicht erlaubt.

Im Gegensatz zu einem Praktikum ist eine Hospitation kein Arbeitsverhältnis. Sie dient nur dem Lernen und Sammeln von Erfahrungen, ohne feste Aufgaben oder Integration in den Betrieb.

Allgemeine Informationen zur Anmeldung und zum Austausch zwischen Apothekerkammer Nordrhein und der Bezirksregierung Münster

Die erste Anmeldung zur FSP erfolgt durch die Bezirksregierung Münster.

Die Prüfungskommission wird vorab zusammengestellt. Die Prüfungskommission erfährt bis zum Tag der Prüfung nicht, wen Sie prüfen werden. Den Prüfungskandidaten werden die Mitglieder der Kommission nicht vorab mitgeteilt.

Es gibt keine maximale Anzahl an Prüfungen. Sie können die Prüfung beliebig oft ablegen.

Für die Prüfung erheben wir eine Verwaltungsgebühr von 375€.

Die Apothekerkammer Nordrhein meldet ihr Ergebnis innerhalb von spätestens 3 Werktagen an die Bezirksregierung Münster. Zusätzlich erhalten Sie das Ergebnis per Post zugestellt.

Bitte wenden Sie sich hierzu per Mail, unter Angabe Ihres bevorzugten Prüfungsmonats, an fsp@aknr.de.

Zusätzlich benötigen wir Ihren vollständigen Namen und eventuell ein Geburtsdatum. So können wir Sie schneller finden und Ihnen einen neuen Termin zuweisen.

Ja, die Terminbestätigung erhalten Sie in der Regel ca. 10 Tage vor der Prüfung. Sollten Sie eine schriftliche Bestätigung Ihres Zahlungseingangs benötigen, so wenden Sie sich bitte an fsp@aknr.de

Bitte haben Sie etwas Geduld. Sollten Sie länger als 3 Wochen auf Ihren Termin warten, nachdem die Bezirksregierung Ihnen mitgeteilt hat, dass Sie zur Prüfung zugelassen sind, so wenden Sie sich bitte erneut an die Bezirksregierung. Wir könne keine Einsicht in Ihre Unterlagen nehmen.

Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, können Sie eine Berufserlaubnis bei der Bezirksregierung beantragen.

  1. Information von der Bezirksregierung

    • Sie erhalten eine Mitteilung/Bescheid.

    • Darin steht, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

  2. Einreichen der Unterlagen

    • Alle Dokumente müssen vollständig sein.

  3. Erhalt der Berufserlaubnis

    • Sobald alle Unterlagen geprüft wurden, wird Ihnen die Berufserlaubnis ausgestellt.

Ansprechpartner

Alexandra Barthel
Apothekerin - Abteilung Aus- und Fortbildung - Schwerpunkt Nachwuchs, FSP/SKP
Bezirksregierung Münster - ZAG- aH
Zentrale Anerkennungsstelle für Heilberufe
Dimitra Kromidas
Assistenz pharmazeutischer Bereich