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Die Apothekerkammer Nordrhein kann Fortbildungsmaßnahmen anderer Veranstalter, die im Kammerbereich Nordrhein stattfinden, akkreditieren, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Fremdveranstalter von Fortbildungsmaßnahmen, die im Kammerbereich Nordrhein stattfinden, können diese durch die Apothekerkammer Nordrhein nach den Vorgaben der Richtlinien für das freiwillige Fortbildungszertifikat unter Beachtung der "Qualitätskriterien für Fortbildungsmaßnahmen – Empfehlungen der Bundesapothekerkammer" akkreditieren lassen.
Hier finden Sie den Akkreditierungsantrag (Stand 12/2022). Dieser ist ab sofort gültig!
Die Akkreditierung von Fortbildungsmaßnahmen der Kategorie 7 sowie von Online-Fortbildungen erfolgt durch die Bundesapothekerkammer (BAK).
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