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Hier finden Apothekenleiter und PKA-Auszubildende viele hilfreiche Informationen rund um die Ausbildung.
Die Ausbildung zur PKA erfolgt im dualen System, das bedeutet, dass die Auszubildende in einem Betrieb, in diesem Fall in einer öffentlichen Apotheke, praktisch ausgebildet wird und parallel dazu die Berufsschule besucht. Das Ausbildungsverhältnis wird zwischen dem ausbildenden Apotheker und der Auszubildenden in einem schriftlichen Ausbildungsvertrag festgehalten, der sowohl die Rechte als auch die Pflichten beider Vertragspartner niederlegt. Der Ausbildungsvertrag muss bei der Apothekerkammer in dreifacher Ausfertigung zusammen mit dem Antrag auf Eintragung des Ausbildungsverhältnisses und dem Ausbildungsrahmenplan eingereicht werden. Die dafür notwendigen Unterlagen finden Sie hier.
Die reguläre Ausbildungszeit beträgt 36 Monate. In einigen Fällen kann die Ausbildung schon vor Beginn der Ausbildung um sechs Monate verkürzt werden und zwar
Schulabschluss Abitur
Schulabschluss Fachhochschulreife
mindestens 12-monatiger Besuch einer PTA-Lehranstalt.
PKA-Auszubildende haben die Möglichkeit, bei besonders guten Schul- und Ausbildungsleistungen im Betrieb einen Antrag auf vorgezogene Abschlussprüfung zu stellen. Diese Anträge werden jeweils zum 31. Januar oder zum 31. August gestellt. Wer beispielsweise regulär seine Sommerprüfung im Jahr 2025 ablegt, muss bis spätestens 31. August 2024 den Antrag auf vorgezogene Abschlussprüfung bei der Apothekerkammer Nordrhein gestellt haben, um dann in der Winterprüfung 2024/2025 geprüft zu werden.
Der Berufsbildungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 30.1.2024 beschlossen, dass zukünftig der Notendurchschnitt der schulischen Leistungen in den prüfungsrelevanten Fächern mind. 2,0 betragen muss. Diese Regelung gilt ab dem Stichtag 31.8.2024, also für die Vorzieher, die gerne statt im Sommer 2025 bereits im Winter 2024/25 geprüft werden möchten.
Der Antrag für eine Verkürzung der Ausbildung aufgrund schulischer oder beruflicher Vorbildung findet sich hier.
Die Ausbildung kann auch in Teilzeit abgeleistet werden. Die wöchentliche Ausbildunsgzeit kann dabei auf maximal die Hälfte reduziert werden. Die Gesamtdauer der Ausbildung verlängert sich ensprechend auf bis zu maximal 54 Monate. Es handelt sich dabei um Einzelfallentscheidungen, da auch schulische oder berufliche Vorbildung bzw. spezifische Lebensumstände bei der Genehmigung und der Festlegung der Ausbildungszeit Berücksichtigung finden. Einen Antrag auf Teilzeitausbildung finden Sie hier.
Corona beeinflusst die Ausbildungsaktivitäten auch im Jahr 2021, weshalb finanzielle Fördermaßnahmen verlängert und die bestehenden Fördermaßnahmen noch ausgeweitet werden:
Bei einem Ausbildungsbeginn ab 1. Juni 2021 und bis zum 15. Februar 2022 werden die Prämien verdoppelt. Das heißt, für einen abgeschlossenen Ausbildungsvertrag kann eine Förderung von 4.000 Euro beantragt werden. Wird das Ausbildungsangebot des Betriebes erhöht, beträgt die Prämie 6.000 Euro.
Die Übernahmeprämie für Betriebe, die Auszubildende pandemiebedingt von anderen Ausbildungsbetrieben übernehmen, wurde auf 6.000 Euro verdoppelt und bis zum Ende des Jahres 2021 verlängert.
Die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit in der Ausbildung werden erweitert und bis Ende 2021 verlängert. Um Auszubildende beim erfolgreichen Ausbildungsabschluss zu unterstützen, werden Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung auch während einer Teilnahme an Prüfungsvorbereitungskursen gezahlt.
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und Möglichkeiten finden Sie hier auf der Homepage der Arbeitsagentur. Außerdem berät Sie Ihre Arbeitsagentur vor Ort.
Stadt | Adresse | Kontaktdaten |
---|---|---|
Bonn | Friedrich-List-Berufskolleg | Tel.: 0228 777200 |
Plittersdorfer Straße | Fax: 0228 777204 | |
53173 Bonn | ||
Düsseldorf | Städtisches Berufskolleg Bachstraße | Tel.: 0211 8922411 |
Bachstraße 8 | Fax: 0211 8929641 | |
40223 Düsseldorf | ||
Duisburg | Gertrud-Bäumer-Berufskolleg | Tel.: 0203 31733-1202 |
Klöckner Straße 48-50 | Fax: 0203 31733–1209 | |
47057 Duisburg | ||
Eschweiler | Berufskolleg des Kreises Aachen in Eschweiler | Tel.: 02403 60970 |
August-Thyssen-Straße 15 | Fax: 02403 21674 | |
52249 Eschweiler | ||
Köln | Barbara-von-Sell-Berufskolleg | Tel.: 0221 8201100 |
Niehler Kirchweg 118 | Fax: 0221 22195375 | |
50733 Köln-Nippes | ||
Krefeld | Berufskolleg Kaufmannsschule der Stadt Krefeld | Tel.: 02151 76580 |
Neuer Weg 121 | Fax: 02151 765830 | |
47803 Krefeld | ||
Mönchengladbach | Berufskolleg Volksgartenstraße | Tel.: 02161 493930 |
Volksgartenstraße 124 | Fax: 02161 4939393 | |
41065 Mönchengladbach | ||
Wuppertal | Berufskolleg Elberfeld der Stadt Wuppertal | Tel.: 0202 5636166 |
Bundesallee 222 | Fax: 0202 5638016 | |
42103 Wuppertal |
Eine Berichtsheftvorlage, die in dieser Form von allen Auszubildenden verwendet werden kann, steht zum Download bereit.
Der Aufruf mit den erforderlichen Anmeldeunterlagen zu den jeweiligen Prüfungen erfolgt zeitnah durch die Apothekerkammer Nordrhein. Eine separate Anmeldung ist nicht erforderlich.
Informationen z. B. Zulassung zur Prüfung, Möglichkeiten der vorgezogenen Abschlussprüfung und vieles mehr, kann in der Prüfungsordnung eingesehen werden.
Die Zwischenprüfung ist in den beiden Prüfungsbereichen "Preisbildung" und Beschaffung von Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren" abzulegen. Für die Zwischenprüfung wurde – gemäß den Vorgaben der Experten des Bundesinstituts für Berufliche Bildung (BiBB) in Bonn – lediglich eine Durchführungsempfehlung formuliert.
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf fünf Prüfungsbereiche. Dabei sind "Geschäfts- und Leistungsprozesse in der Apotheke", "Warensortiment" und "Wirtschafts- und Sozialkunde" schriftlich zu absolvieren, der Prüfungsbereich "Warenwirtschaft" praktisch mit einem situativen Prüfungsgespräch und der Prüfungsbereich "Beratungsgespräch" lediglich mündlich.
Die Erfahrung aus dem Unterricht und der Zusammenstellung der Prüfungsfragen der Abschluss- und Zwischenprüfungen hat gezeigt, dass Ausbildungsinhalte aus dem Lernfeld 2 „Die eigene Rolle im Unternehmen mitgestalten“ nicht nur in den Zwischenprüfungen, sondern auch in den Abschlussprüfungen ab 2016 als prüfungsrelevant zu berücksichtigen sind. Grundsätzlich können in der Abschlussprüfung Inhalte aus allen Bereichen gefragt werden (wie auch bisher geschehen). Eine detaillierte Aufstellung wurde allen Lehrer und Auszubildenden in den Berufsschulen zur Verfügung gestellt.
Einen Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches während der schriftlichen Prüfung können Sie hier herunterladen.
Downloads
Die Grundlage für den NAchteilsausgleich findet sich im Berufsbildungsgesetz
"§ 64 Berufsausbildung
Behinderte Menschen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) sollen in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden.
§ 65 Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen
(1) Regelungen nach den §§ 9 und 47 sollen die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die zeitliche und sachliche Gliederung der Ausbildung, die Dauer von Prüfungszeiten, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter wie Gebärdensprachdolmetscher für hörbehinderte Menschen.
(2) Der Berufsausbildungsvertrag mit einem behinderten Menschen ist in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (§ 34) einzutragen. Der behinderte Mensch ist zur Abschlussprüfung auch zuzulassen, wenn die Voraussetzungen des § 43 Abs. 1 Nr. 2 und 3 nicht vorliegen.
§ 66 Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen
(1) Für behinderte Menschen, für die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt, treffen die zuständigen Stellen auf Antrag der behinderten Menschen oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen Ausbildungsregelungen entsprechend den Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung. Die Ausbildungsinhalte sollen unter Berücksichtigung von Lage und Entwicklung des allgemeinen Arbeitsmarktes aus den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe entwickelt werden. Im Antrag nach Satz 1 ist eine Ausbildungsmöglichkeit in dem angestrebten Ausbildungsgang nachzuweisen.
(2) § 65 Abs. 2 Satz 1 gilt entsprechend."
Neben den genannten Behinderungen gibt es eine Reihe weiterer Gründe, für die unterschiedliche Nachteilsausgleiche insbesondere für Prüfungen gestellt werden können:
Zeit (Verlängerung der Prüfungszeit z.B. bei Dyskalkulie oder Legasthenie oder massiven Sprechstörungen; Verlängerung der Pausen z.B. bei Diabetikern wegen Blutzuckerspiegel)
Räumlichkeit (Einzelprüfung bei Phobien, Aufmerksamkeitsstörungen, Sprechstörungen; blendfreier Raum bei Sehstörungen)
Aufgabenstellung (einfache Sprache, evtl. spezifisch angepasst für Menschen mit kognitiven Einschränkungen; evtl. ergänzt mit Abbildungen; bei Hörschädigung zusätzlich Frage schriftlich stellen)
Technische Hilfen (Textvergrößerung bei Sehbehinderten – digital oder Print; evtl. Zeitverlängerung zusätzlich wegen längerer Lesedauer; Rampe für Zugang zu Prüfungsraum; Diktatsoftware bzw. elektronische Schreibhilfe bei Sprechstörungen; bei motorischen Einschränkungen Nutzung spezifischer Hilfsmittel)
Personelle Unterstützung (Gebärdendolmetscher; Logopäde bei der Vermittlung bei Sprechstörungen)
Ein formloser Antrag muss bei der Apothekerkammer Nordrhein spätestens 6 Wochen vor dem Prüfungstermin eingereicht werden, da es sich um einen Einzelfallenscheidung handelt. Notwendige Belege zur Begründung sind:
ärztliche Bescheinigung mit möglichst präziser Beschreibung der Einschränkung
Schwerbehindertenausweis (sofern dieser vorliegt)
Welcher Nachteilsausgleich gewünscht wird (z.B. Zeitverlängerung um 10 % bei schriftlichen Prüfungen wegen Legasthenie oder 10 Minuten bei praktischer Prüfung wegen Bewegungseinschränkung oder Großdruck der Prüfungsfragen wegen Sehbehinderung usw.)
Falls für die Berufsschule ebenfalls ein Nachteilsausgleich gewünscht ist, muss dieser separat bei der zuständigen Berufsschule gestellt werden.
Seit dem 1.6.2023 bietet die Apothekerkammer Nordrhein eine eigene kostenfreie App für Ausbildungsbetriebe an. Alle Informationen rund um PKA-, PTA- und Apothekerausbildung sind in dieser App gebündelt. Außerdem sind die regionalen Ansprechpartner wie z.B. Arbeitsagentur, IHK, die regionalen Koordinierungsstellen für Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA) in dieser App direkt verlinkt. Auf diese Weise wird es einfacher eine freie Stelle nicht nur beim Stellenmarkt der Apothekerkammer Nordrhein zu melden, sondern auch bei der regionalen Arbeitsagentur. Damit kann man auf dem Handy alle notwendigen Informationen abrufen und mit den jeweiligen Ansprechpartnern vor Ort direkt in Kontakt treten.
Zusätzlich findet man in der Kategorie „Während der Ausbildung“ den digitalen Werkzeugkoffer mit vielen praktischen Tipps rund um die Nachwuchsgewinnung, z.B.: Wie mache ich auf meinen Betreib aufmerksam, wie sollte ein Praktikum gestaltet sein und wie binde ich Auszubildende an den Betrieb? Unter dem Stichwort „weitere Werkzeuge sind Literaturhinweise, aber auch Videos oder Checklisten zu finden. Der digitale Werkzeugkoffer soll insbesondere Kleinst- und Kleinunternehmer Anregungen und Ideen vermitteln.
Finanziert wurde die Entwicklung der App durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Bundesinstitut für Berufsbildung und „jobstarter“. Umgesetzt wurde das Projekt von der Zentralstelle für Weiterbildung im Handwerk e.V.
Die Ausbildende App lässt sich über den QR-Code laden.
Während man bei Android-Endgeräten gewohnt einfach die App auf das Handy laden kann, wird bei Apple die Internetseite https://app.ausbildende-app.de aufgerufen und es muss die nachfolgende Anweisung befolgt werden:
Damit das Programm als Icon direkt auf dem Bildschirm zu sehen ist, muss man jetzt auf das mittlere Symbol (Quadrat mit Pfeil nach oben) drücken und nach oben wischen, bis das Feld „zum Home-Bildschirm“ erscheint.
Wenn man dieses Feld auswählt, wird auf dem Home-Bildschirm ein Icon erstellt und abgelegt. So oder ähnlich sieht das Symbol auf dem Bildschirm dann aus. Wenn man jetzt auf das Icon drückt, wird das Programm direkt gestartet.
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