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Der HBA ist ein personenbezogener Ausweis (in Ihrem Fall ein „Apothekerausweis“), der Sie in der TI zweifelsfrei als Apotheker/in ausweist. Bei uns können Sie Ihren Ausweis beantragen.
Der HBA deckt folgende vier Bereiche und Funktionen ab:
Mit dem HBA identifizieren Sie sich als Apotheker in der digitalen Welt. Über den Ausweis wird der Zugang zu den besonders geschützten Online-Daten oder -Diensten gewährt. Karteninhaber authentifizieren sich elektronisch mit der Karte.
Apotheker können mit dem HBA eine elektronische Unterschrift (qualifizierte elektronische Signatur – QES) erstellen, etwa um Protokolle oder elektronische Verordnungen zu unterschreiben. Diese Signatur ist der händischen Unterschrift gleichgestellt.
Mit Hilfe des HBA werden medizinische Daten verschlüsselt versendet und können bei Empfang entschlüsselt werden. Der Heilberufsausweis ermöglicht so einen sicheren elektronischen Datenaustausch zwischen Vertretern der Heilberufe und Krankenhäusern oder Krankenkassen. Damit steigt das Datenschutzniveau bei der Übertragung personenbezogener medizinischer Daten.
Mit dem HBA kann auf die Patientendaten zugegriffen werden, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgespeichert sind.
Prinzipiell steht die Beantragung des Apothekerausweises (HBA) in Nordrhein allen Kammermitgliedern offen, die eine gültige Approbation bzw. zeitnahe Berufserlaubnis besitzen.
Sie erfolgt über ein Verwaltungsverfahren, das wir so unkompliziert und praktikabel wie möglich für Sie gestaltet haben.
Die Beantragung starten Sie online über unser Telematik-Portal. Dort finden alle approbierten Kammermitglieder die Option zur Bestellung eines HBA.
In ihrer Rolle als herausgebende Stelle ist die AKNR bei Antragsstellung verpflichtet, Ihre Berechtigung zu prüfen. Im Zusammenhang mit dem HBA müssen wir das Vorliegen der „Berufsausübungsberechtigung“ (Approbation) prüfen. Da die AKNR jedoch nicht die Approbationsbehörde ist, erfolgt die Überprüfung in diesem Fall nach einem einfachen Verfahren: Gemeinsam mit der Apothekerkammer Westfalen-Lippe haben wir uns darauf verständigt, vom Antragsteller jeweils eine beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde einzuholen. Die Beglaubigung darf hierbei nicht älter als drei Monate sein.
Nach Eingang des Antrags in der AKNR prüfen wir die Voraussetzungen auf Ausstellung. Daraufhin erhalten Sie auf dem Postweg einen Verwaltungsbescheid. Mit dem Verwaltungsbescheid wird Ihnen eine Vorgangsnummer mitgeteilt, mittels der Sie bei dem von Ihnen ausgewählten qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter, den HBA bestellen können.
Wichtig:
Beim HBA werden Sie auf den Seiten des qVDA u.a. aufgefordert, ein Portrait-/Passfoto hochzuladen, sowie sich mittels des Post-Ident-Verfahrens in einer Filiale der Deutschen Post/DHL zu identifizieren. Weitere Hinweise dazu finden Sie hier in unserer FAQ-Sammlung.
Ansprechpartner
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