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FAQs zur digitalen Eintragung der Berufsausbildungsverhältnisse

Informationen für Aubsilder und Ausbildungsbetrieb

Die digitale Eintragung ermöglicht es Apothekenleitern die PKA-Ausbildungsverhältnisse online bei der Apothekerkammer Nordrhein zu melden. Hierzu melden Sie sich in Ihrem persönlichen Bereich an. Sie ersetzt den bisherigen dreifachen Antrag per Post.

Über die Kachel „Meine PKA- Ausbildungsverhältnisse“ können Sie den Antrag stellen.

Wichtig: die schon bestehenden Ausbildungsverhältnisse, die bislang in Papierform eingereicht wurden, sind dort nicht hinterlegt.

Klicken Sie auf die Kachel „Meine PKA-Ausbildungsverhältnisse“ und folgen Sie den Anweisungen, um die erforderlichen Angaben für die Genehmigung des Ausbildungsverhältnisses einzugeben.

Folgende Informationen benötigen Sie für die Eintragung:

·         Betriebsstätten-Nummer (neu)

·         Daten PKA-Auszubildende/r

·         ggfs. Daten der Eltern (minderjährige auszubildende Person)

·         ggfs. Förderungen

·         Vergütung und Urlaubstage (bitte beachten Sie hierzu die gesetzlichen und tariflichen Vorgaben)

Wichtige Information bei Anschlussverträgen: Die Apothekerkammer Nordrhein benötigt die Kündigung oder den Aufhebungsvertrag des vorherigen Arbeitgebers. Bitte weisen Sie den oder die Auszubildende darauf hin.

Sie tragen Angaben zum Auszubildenden, zur Art des Ausbildungsvertrags (Vollzeit, Teilzeit oder Anschlussausbildung) und weitere Informationen, wie Ausbildungsvergütung, Urlaub etc.  ein. Diese sind für die Genehmigung notwendig.

Nein, die Unterlagen werden nicht ausgedruckt. Sobald Sie auf „Absenden“ drücken, werden uns alle Daten elektronisch übermittelt.

Die Apothekerkammer prüft Ihre Angaben. Wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie eine E-Mail, dass Sie die Genehmigung in Ihrem Dashboard unter der Kachel „Meine PKA- Ausbildungsverhältnisse“ finden.

Auch Ihr Auszubildender erhält eine E-Mail mit der Information, dass das Ausbildungsverhältnis genehmigt ist. Der Auszubildende wird aufgefordert, sich bei Ihnen zu melden, denn als Ausbilder sind Sie verpflichtet, Ihrem Auszubildenden die Genehmigung auszuhändigen und sich dies bestätigen zu lassen.

Deshalb erhalten Sie mit der Genehmigung des eingetragenen Ausbildungsverhältnisses gleichzeitig zwei zusätzliche Seiten (Deckblatt und Vertragsinformationen), damit Sie die Unterlagen sowohl als Bestätigung als auch als Ausbildungsvertrag nutzen können.

Dafür drucken Sie die Genehmigung komplett zweifach aus und tackern sie zusammen. Danach erfolgt in gewohnter Weise das Unterschreiben des Ausbildungsvertrages durch Sie, den Auszubildenden und evtl. der Erziehungsberechtigten des Auszubildenden. Ein Exemplar erhält dann der Auszubildende und ein Exemplar ist für Ihre Unterlagen.

Denken Sie auch daran, bei Minderjährigen die Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz ebenfalls abzuheften.

Sollte sich der Auszubildende nicht bei Ihnen melden, empfehlen wir, dass Sie ihn bzw. bei Auszubildenden unter 18 Jahren, die Erziehungsberechtigten innerhalb einer Woche anrufen.

Ja, in Zukunft wird es eine Uploadfunktion geben, um weitere Unterlagen einfach hochladen zu können.

Nach der Einführungsphase plant die Apothekerkammer Nordrhein, das System vollständig auf digital umzustellen. Sie werden rechtzeitig darüber informiert.

In der Regel erfolgt die Genehmigung innerhalb weniger Werktage, sofern alle Unterlagen korrekt und vollständig eingereicht wurden. Aufgrund des regulären Ausbildungsbeginns zu August und September, kann die Bearbeitung in den Monaten Mai bis Juli verlängert sein.

Sollten Sie nach 14 Tagen keine Rückmeldung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an pka@aknr.de .

Bei Fragen können Sie sich an die Abteilung Aus- und Fortbildung wenden. Sie erreichen Frau Jarzombek unter 0211-8388154 und Frau Leiler unter 0211-8388152 oder per E-Mail an pka@aknr.de.

Informationen für Auszubildende

Der Ausbilder meldet die Ausbildung bei der Apothekerkammer an.
Die Kammer prüft alles.

Danach bekommen der Ausbilder und der Auszubildende eine E-Mail.
In dieser E-Mail steht:
Die Ausbildung ist jetzt offiziell eingetragen.
Außerdem gibt es dort wichtige Hinweise für die Ausbildung.

Wenn die Apothekerkammer die Ausbildung genehmigt hat,
kann der Ausbilder den Vertrag ausdrucken.

Der Vertrag besteht aus drei Teilen:

  1. Ein Deckblatt mit den persönlichen Daten

  2. Die Genehmigung der Ausbildung (darin steht z. B. Urlaub, Gehalt)

  3. Die Regeln zum Vertrag („Kleingedrucktes“)

Beide – Ausbilder und Auszubildender – unterschreiben den Vertrag.
Jeder bekommt ein eigenes Exemplar.

Manchmal hat der Ausbilder auch ein anderes Formular.
Dann braucht er trotzdem die Genehmigung von der Apothekerkammer.

Wichtig:
Auch Berufskollegs fragen oft nach der Genehmigung, nicht nur nach dem Vertrag.

Ja, manchmal.

Zum Beispiel:

  • Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind

  • Wenn Sie eine verkürzte Ausbildung machen (z. B. mit Abitur)

Der Ausbilder sagt Ihnen, welche Dokumente nötig sind.

Auf der Webseite der Apothekerkammer Nordrhein:
www.aknr.de → Ausbildung PKA

Dort finden Sie:

  • Eine Berichtsheft-Vorlage (für die Abschlussprüfung wichtig)

  • Eine Liste mit wichtigen Wörtern und Abkürzungen: Probieren Sie auch unser ApoQuest für die Pflanzendrogen.

  • Kontaktdaten von den Ausbildungsberatern

  • Prüfungstermine

Haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Mail:

Ansprechpartnerinnen

Corinna Jarzombek
Abteilung Aus- und Fortbildung
Ada Leiler
Abteilung Aus- und Fortbildung