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Anyone who has acquired a professional qualification abroad must have it recognised in Germany. Here you will find an overview of where and how recognition takes place. A distinction is made between regulated professions (pharmacist and PTA = pharmaceutical profession) and non-regulated professions (PKA = Commercial employee in the pharmaceutical sector).
Das Portal „Anerkennung in Deutschland“ (www.anerkennung-in-deutschland.de) bietet eine erste Orientierung.
Arbeitsagenturen und Migrationsberatungsstellen unterstützen bei der beruflichen Integration.
Wer in Deutschland arbeiten möchte, sollte sich frühzeitig informieren. So kann der Anerkennungsprozess schnell und erfolgreich abgeschlossen werden!
In Nordrhein-Westfalen wird die Anerkennung für Apotheker und pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) zentral von der Bezirksregierung Münster bearbeitet.
📍 Zentrale Anerkennungsstelle in Münster
🔗 Website der Bezirksregierung Münster
📍 Zentrale Anerkennungsstelle in Münster
🔗 Website der Bezirksregierung Münster
📍 Apothekerkammer Nordrhein
1️⃣ Antrag stellen
Zuständige Stelle: Bezirksregierung Münster
Antrag online oder per Post einreichen
2️⃣ Notwendige Dokumente einreichen
Ausbildungsnachweise (Diplom, Zeugnisse)
Sprachzertifikate (mindestens B2, empfohlen C1)
Lebenslauf
Weitere Unterlagen nach Anforderung der Behörde
3️⃣ Prüfung des Antrags durch die Bezirksregierung Münster
Vollständige Anerkennung → Sie erhalten die Erlaubnis zur Berufsausübung und dürfen in Deutschland arbeiten.
Teilweise Anerkennung → Es sind Anpassungsmaßnahmen oder Prüfungen erforderlich.
4️⃣ Falls erforderlich:
Fachsprachprüfung: Testet Ihre sprachlichen Fähigkeiten für den Berufsalltag.
Kenntnisprüfung: Falls Ihre Ausbildung nicht vollständig anerkannt wurde, müssen Sie diese Prüfung ablegen.
5️⃣ Approbation erhalten
Nach Bestehen aller erforderlichen Prüfungen erhalten Sie die Approbation und dürfen als Apotheker in Deutschland arbeiten.
💡 Tipp: Bereiten Sie sich gut auf die Prüfungen vor und reichen Sie alle Dokumente vollständig ein, um den Prozess zu beschleunigen!
Im Zuge einer Anerkennung besteht die Möglichkeit Fördermittel (Geld oder andere Zuwendungen) beim Bund (Der Bundesrepublik Deutschland) zu beantragen.
Informationen hierzu finden Sie hier:
Ansprechpartner
Ansprechpartner
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