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Allgemeine Informationen zum Anerkennungsprozess

Wer einen Berufsabschluss im Ausland erworben hat, muss diesen in Deutschland anerkennen lassen. Hier finden Sie einen Überblick darüber, wo und wie die Anerkennung erfolgt. Es wird zwischen reglementierten (Apotheker und PTA) und nicht-reglemntierten Berufen (PKA) unterschieden.

Anyone who has acquired a professional qualification abroad must have it recognised in Germany. Here you will find an overview of where and how recognition takes place. A distinction is made between regulated professions (pharmacist and PTA = pharmaceutical profession) and non-regulated professions (PKA = Commercial employee in the pharmaceutical sector).

Wo finde ich weitere Informationen?

  • Das Portal „Anerkennung in Deutschland“ (www.anerkennung-in-deutschland.de) bietet eine erste Orientierung.

  • Arbeitsagenturen und Migrationsberatungsstellen unterstützen bei der beruflichen Integration.

Wer in Deutschland arbeiten möchte, sollte sich frühzeitig informieren. So kann der Anerkennungsprozess schnell und erfolgreich abgeschlossen werden!

In Nordrhein-Westfalen wird die Anerkennung für Apotheker und pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) zentral von der Bezirksregierung Münster bearbeitet.

Zuständige Stelle für Apotheker:

📍 Zentrale Anerkennungsstelle in Münster
🔗 Website der Bezirksregierung Münster

Zuständige Stelle für PTA:

📍 Zentrale Anerkennungsstelle in Münster
🔗 Website der Bezirksregierung Münster

Zuständige Stelle für PKA:

📍 Apothekerkammer Nordrhein

🔗 Antragsformular


Der Ablauf der Anerkennung bei Apothekerinnen und Apothekern

1️⃣ Antrag stellen

  • Zuständige Stelle: Bezirksregierung Münster

  • Antrag online oder per Post einreichen

2️⃣ Notwendige Dokumente einreichen

  • Ausbildungsnachweise (Diplom, Zeugnisse)

  • Sprachzertifikate (mindestens B2, empfohlen C1)

  • Lebenslauf

  • Weitere Unterlagen nach Anforderung der Behörde

3️⃣ Prüfung des Antrags durch die Bezirksregierung Münster

  • Vollständige Anerkennung → Sie erhalten die Erlaubnis zur Berufsausübung und dürfen in Deutschland arbeiten.

  • Teilweise Anerkennung → Es sind Anpassungsmaßnahmen oder Prüfungen erforderlich.

4️⃣ Falls erforderlich:

  • Fachsprachprüfung: Testet Ihre sprachlichen Fähigkeiten für den Berufsalltag.

  • Kenntnisprüfung: Falls Ihre Ausbildung nicht vollständig anerkannt wurde, müssen Sie diese Prüfung ablegen.

5️⃣ Approbation erhalten

  • Nach Bestehen aller erforderlichen Prüfungen erhalten Sie die Approbation und dürfen als Apotheker in Deutschland arbeiten.

💡 Tipp: Bereiten Sie sich gut auf die Prüfungen vor und reichen Sie alle Dokumente vollständig ein, um den Prozess zu beschleunigen!

Fördermaßnahmen durch den Bund

Im Zuge einer Anerkennung besteht die Möglichkeit Fördermittel (Geld oder andere Zuwendungen) beim Bund (Der Bundesrepublik Deutschland) zu beantragen.

Informationen hierzu finden Sie hier:

Förderbekanntmachung

Antragsstellung und Informationen zur Förderung

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten und Antragsstellung

Ansprechpartner

Bezirksregierung Münster - ZAG- aH
Zentrale Anerkennungsstelle für Heilberufe