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Finanzierung in Apotheken

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben eine Refinanzierungsvereinbarung für die Telematik-Infrastruktur (TI) geschlossen.

Refinanzierungsvereinbarung zwischen DAV und GKV

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben eine Refinanzierungsvereinbarung für die Telematik-Infrastruktur (TI) geschlossen.
Die Vereinbarung regelt die Erstattung der Kosten, die dem Apothekeninhaber durch die Einführung und den Betrieb der TI entstehen. Dazu gehören ein Internetanschluss, eine Institutionskarte (SMC-B), ein Heilberufsausweis (HBA), ein Konnektor (inkl. VPN-Zugangsdienst), stationäre und mobile Kartenterminals sowie ein Update für das Apothekenverwaltungssystem (AVS).

Die Details zur Bestellung und Abrechnung aller TI-Komponenten erhalten Mitglieder beim AVNR. Die Abwicklung der Kostenerstattung erfolgt über den Nacht- und Notdienstfonds des DAV. Die Erstattung erfolgt auf Nachweis. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.

Mitglieder des Apothekerverbandes Nordrhein e.V. können sich zu weitergehenden Fragen zur Refinanzierung an folgenden Ansprechpartner beim Verband wenden:

Herr Sebastian Krol
Telefonnummer: 0211/43917-51
E-Mail: s.krol@av-nr.de