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Leistungsspektrum

Verlässliche Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung der Bevölkerung

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Das Leistungsspektrum einer öffentlichen Apotheke ist sehr viel breiter als man es auf den ersten Blick vermutet. Allein die qualitätssichernden und logistischen Aufgaben im Rahmen der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln, so der gesetzliche Auftrag einer Apotheke, sind vielfältig und mit einem hohen Prüf- und Dokumentationsaufwand verbunden, der sich dank modernster digitaler Unterstützung gut bewerkstelligen lässt.

Besonders komplex kann die pharmazeutische Beratung und Betreuung gerade bei Patienten, die mehrere Arzneimittel gleichzeitig einnehmen und eventuell unter mehreren Erkrankungen leiden, werden. Als Arzneimittel-Experte navigiert der Apotheker den Patienten mit Dosis-Check, wertvollen Anwendungshinweisen, einer Prüfung auf mögliche Wechselwirkungen etc. sicher durch seine individuelle Arzneimitteltherapie. Medikationsanalysen oder ein kontinuierliches Medikationsmanagements können einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität des Patienten leisten.

Das sind nur einige Aspekte des vielfältigen Leistungsspektrums einer öffentlichen Apotheke. Erfahren Sie hier mehr zu Aufgaben und Dienstleistungsangeboten:

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Gesetzliche Verpflichtung

Apotheker sind gesetzlich verpflichtet, ihre Patientinnen und Patienten über Arzneimittel zu informieren und zu beraten. Die Beratung soll vor allem die Arzneimittelsicherheit gewährleisten. Dazu gehören die Beratung über die sachgerechte Anwendung des Medikaments, Informationen zu möglichen Neben- und Wechselwirkungen sowie wichtige Informationen zu Aufbewahrung und Entsorgung.

Bei der Beratung in der Apotheke sind zwei Szenarien zu unterscheiden:

  • die Abgabe von Arzneimitteln auf ärztliche Verordnung, d. h. gegen Vorlage eines Rezepts

  • die Abgabe von Arzneimitteln im Rahmen der Selbstmedikation der Patienten

Rezept

Apotheker haben die Pflicht, jedes Rezept kritisch zu prüfen. Sie dürfen nicht einfach darauf vertrauen, dass der Arzt alles richtig gemacht hat. Stellen sie z. B. eine schwere Wechselwirkung zwischen den auf einem Rezept verordneten Medikamenten fest oder ist eine falsche Dosierung angegeben, müssen sie mit dem entsprechenden Arzt Rücksprache halten. Apotheker haften bei groben Verordnungsfehlern der Ärzte mit.
Rezeptfreie Medikamente

Häufig gelten rezeptfreie Medikamente als harmlos. Aber auch sie können unter Umständen gefährlich werden. Der Apotheker muss in jedem Einzelfall abklären, ob die von dem Patienten gewünschten Arzneimittel für diesen überhaupt geeignet sind und wann ein Arztbesuch anzuraten ist. Auch muss die Gefahr möglicher Nebenwirkungen und Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln, die der Patient regelmäßig einnimmt, geklärt werden. Die Beratung über die sachgerechte Anwendung des Medikaments sowie über dessen Aufbewahrung und Entsorgung gehören ebenfalls zu den Aufgaben des Apothekers.

Datenbank

Über 60.000 apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneimittel sind in Apotheken verfügbar. Zu jedem einzelnen Wirkstoff dieser Arzneimittel gibt es zahlreiche beschriebene Wechselwirkungen, die bei der Einnahme von mehreren Präparaten eintreten können. Apotheker können auf eine Datenbank zurückgreifen, die bei der ersten Einschätzung möglicher Wechselwirkungen hilft. Der Apotheker muss diese Informationen mit seinem Wissen und seiner Erfahrung jedoch selbst bewerten.

Beratung Mutter Sohn Qülle ABDA-1
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In Deutschland darf der Betreiber einer Apotheke nur ein Apotheker oder eine Apothekerin sein. Dieses Prinzip gewährleistet die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung und stellt die unabhängige Beratung und Versorgung der Patienten sicher.

Fremdbesitzverbot

Das seit 1960 bundesrechtlich verankerte Fremdbesitzverbot betont die persönliche Verantwortung und Haftung des frei- und heilberuflich tätigen Apothekers. Es entkoppelt somit die Arzneimittelversorgung von ausschließlich an Gewinnmaximierung orientierten Vorgaben Dritter, wie z.B. Kapitalgesellschaften.

Mehrbesitzverbot

Das eng mit dem Fremdbesitzverbot verbundene Mehrbesitzverbot hat ebenfalls bis heute Bestand; seit 2004 kann allerdings jeder Apotheker neben seiner Hauptapotheke bis zu drei Filialapotheken im näheren Umkreis betreiben.

Wirksames Instrument des Verbraucherschutzes

In seinem Urteil vom 19. Mai 2009 hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg bestätigt, dass das Fremdbesitzverbot in Deutschland ein zulässiges und wirksames Instrument des Verbraucherschutzes ist. Im Zusammenhang mit der vom Bundesverfassungsgericht im „Apotheken-Urteil“von 1958 festgeschriebenen Niederlassungsfreiheit herrscht in Deutschland ein liberaleres System als in vielen anderen EU-Mitgliedstaaten, wo die Zahl der Apotheken staatlich begrenzt wird.
Voraussetzungen für den Apothekenbetrieb

Für den Betrieb einer öffentlichen Apotheke müssen zahlreiche rechtliche Bedingungen erfüllt werden, die im Apothekengesetz (ApoG) und in der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) aufgeführt sind. Die hohen Anforderungen werden von vielen Apotheken im Sinne von Qualitätsmanagement, Patientenfreundlichkeit und Alltagstauglichkeit noch weit übertroffen.

Betriebserlaubnis

  • Approbierter Apotheker

  • Persönliche Leitung und persönliche Haftung

  • Eigene Verantwortung

Betriebsräume

  • Mindestens 110 Quadratmeter Grundfläche

  • Offizin, Labor, Lagerraum, Nachtdienstzimmer

Arzneimittel

  • Rezept- und apothekenpflichtige Arzneimittel als Güter besonderer Art

  • Fertigarzneimittel, Rezepturen und Betäubungsmittel

  • Vorrat für mindestens eine Woche Durchschnittsbedarf

Qualitätsmanagement

  • Pharmazeutisches Personal u.a. Apotheker, PTA und PKA

  • Verpflichtendes QM-System für Abläufe in der Apotheke

  • Leitlinien der Bundesapothekerkammer und Zertifizierung (Kammerzertifikat, TÜV etc.) als Orientierung

Dienstbereitschaft

  • Ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung

  • Pflicht zu turnusmäßigem Nacht- und Notdienst

  • Hinweis auf nächstgelegene dienstbereite Apotheke an jeder Apotheke

Die flächendeckende Versorgung der Menschen in Nordrhein mit Arzneimitteln wird durch die hohe Präsenz der öffentlichen Apotheken gewährleistet. So sind nicht nur Großstädte und Ballungsgebiete ausreichend mit Apotheken versorgt, sondern auch in Kleinstädten und ländlichen Gegenden zählen die Apotheken zu den wichtigsten Anlaufstellen des Gesundheitswesens.

Nacht- und Notdienst

Krankheit richtet sich nicht nach Öffnungszeiten. Deshalb gibt es den Apothekennotdienst. In wechselndem Turnus sorgen die öffentlichen Apotheken dafür, dass kein Verbraucher eine allzu lange Strecke bis zur nächsten dienstbereiten Apotheke zurücklegen muss. Das geht nur mit einem so flächendeckenden und wohnortnahen Versorgungssystem, wie es die Apotheken in Nordrhein gewährleisten. Welche Apotheke Notdienst hat, erfahren Sie aus den Lokalzeitungen, den Aushängen der Apotheken in der Nachbarschaft, im Internetangebot der Apothekerkammer oder per Notdienst-Hotline.

Botendienst

Zum Leistungsspektrum gehört auch der Botendienst (Bringdienst, Home Service), wenn z. B. ein verordnetes Arzneimittel in der Apotheke nicht vorrätig ist und dem Patienten ein nochmaliges Erscheinen nicht zumutbar ist. Gründe dafür können die Bettlägerigkeit des Patienten oder die Entfernung zwischen Wohnort und Apotheke sein. Der Botendienst ist aber nur für den Einzelfall vorgesehen.

Katastrophenfall

Auch im Katastrophenfall ist auf die Apotheke Verlass: Jede Apotheke hält den durchschnittlichen Wochenbedarf der wichtigsten Arzneimittel vorrätig sowie Antidote oder Antisera, also Gegengifte. Zwei Beispiele: Für den nuklearen Katastrophenfall sichern die Apotheker die Versorgung der Bevölkerung mit nicht-radioaktivem Jod. Bei der Influenzapandemie spielen Apotheker eine wichtige Rolle bei der Verteilung des Impfstoffs sowie bei der Herstellung und Verbreitung von antiviralen Arzneimitteln.

Nacht Notdienst
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Krankheit richtet sich nicht nach Öffnungszeiten. Deshalb gibt es den Nacht- und Notdienst der Apotheken. In wechselndem Turnus sorgen die öffentlichen Apotheken dafür, dass kein Patient eine allzu lange Strecke bis zur nächsten dienstbereiten Apotheke zurücklegen muss. Das geht nur mit einem so flächendeckenden und wohnortnahen Versorgungssystem, wie es die Apotheken in Nordrhein gewährleisten.
Notdienst- und Apotheken-Suche

Die Dienstbereitschaft der Notdienst-Apotheke dauert grundsätzlich 24 Stunden. Immer von 9 Uhr morgens bis 9 Uhr am Folgetag.

Die nächstgelegene Notdienst-Apotheke lässt sich bequem per Kurzwahl 22 8 33 von jedem Handy (69 Cent pro Minute) oder unter der kostenlosen Rufnummer 0800 00 22 8 33 aus dem deutschen Festnetz finden. Eine SMS mit dem Inhalt „apo“an die 22 8 33 (69 Cent pro SMS) führt auch zu dem gewünschten Ergebnis.

Unter www.apothekennotdienst-nrw.de und www.aponet.de steht die Notdienst-suche direkt auf der Startseite zur Verfügung.

Mit Smartphones lässt sich die App „Apothekenfinder“ über den PlayStore, AppStore und den WindowsMarket kostenlos herunterladen – hier findet man problemlos die nächste Notdienst-Apotheke.

Wer gerade unterwegs ist, kann auch einfach an einer beliebigen Apotheke anhalten. Jede Apotheke weist per Aushang auf die nächst gelegenen Notdienst-Apotheken hin.

Notdienstgebühr

In den Nacht- und Notdienst der Apotheken kommen viele Patienten wegen dringender Selbstmedikation (z. B. „Pille danach“) oder sie lösen Rezepte ein. Das können z. B. Privatrezepte oder rosa Rezepte zu Lasten der GKV sein. Hat ein notdiensthabender Arzt das Feld „noctu“(lat. nachts) auf dem rosa Rezept angekreuzt, muss der Patient die ansonsten anfallende Notdienstgebühr von 2,50 Euro nicht selbst zahlen, sondern seine Krankenkasse übernimmt sie für ihn.
Notdienst- und Apotheken-Suche auf einen Blick:

Nutzung der “Apothekenfinder“-App für Apple -, Android - und Windows 8 Smartphones und Tablets sowie Windows 8.1 PCs.
(Kostenlos im App Store, GooglePlay sowie im Windows Store zum Download verfügbar)

Mobiles Web unter: apothekenfinder.mobi (bei Internetflat keine Extrakosten)

Anruf vom Handy (alle Netze) unter: 22833 (69 c/Min)

SMS mit der 5-stelligen PLZ (alle Netze) an: 22833 (69 c/SMS)

Anruf vom Festnetz unter: 0800 00 22833 (kostenlos)

Katastrophenfall

Auch im Katastrophenfall ist auf die Apotheke vor Ort Verlass. Jede öffentliche Apotheke hält den durchschnittlichen Wochenbedarf der wichtigsten Arzneimittel vorrätig sowie Antidote oder Antisera, also Gegengifte. Zwei Beispiele: Für den nuklearen Katastrophenfall sichern die Apotheker die Versorgung der Bevölkerung mit nicht-radioaktivem Jod. Bei einer Influenzapandemie spielen Apotheker eine wichtige Rolle bei der Verteilung des Impfstoffs sowie bei der Herstellung und Verbreitung von antiviralen Arzneimitteln.

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Zum Leistungsspektrum der Apotheken vor Ort gehört auch der Botendienst. Dieser wird eingesetzt, wenn z. B. ein verordnetes Arzneimittel in der Apotheke nicht sofort verfügbar ist und dem Patienten ein nochmaliges Erscheinen nicht zugemutet werden kann. Gründe dafür können die Bettlägerigkeit des Patienten oder die Entfernung zwischen Wohnort und Apotheke sein. Der Botendienst ist aber nur für den Einzelfall vorgesehen.

Arzneimittelsicherheit

Aus Gründen der Arzneimittelsicherheit muss der eingesetzte Bote zur Apotheke gehören. Der jeweilige Apotheker muss gegenüber dem Boten ein Weisungsrecht ausüben können und eine Aufsichtsmöglichkeit gewährleisten können. Eine Zustellung von Arzneimitteln durch Dritte, wie z. B. durch Kuriere, ist daher nicht erlaubt.

Übergewicht, Bluthochdruck sowie erhöhte Blutfett-, Cholesterin- und Blutzuckerwerte sind Risikofaktoren für die großen Volkskrankheiten, wie Diabetes und die koronare Herzkrankheit.

Die Apotheker vor Ort leisten wichtige Präventionsarbeit durch qualifizierte Gesundheitschecks wie Blutzucker- und Blutdruckmessung.

Ernährungsberatung

Eine qualifizierte Ernährungsberatung gehört schon lange zu den Tätigkeiten des Apothekers. Vom Ernährungstipp im Rahmen eines Kundengesprächs bis hin zur umfassenden Ernährungsanalyse, ist es das Ziel der Apotheker, das Bewusstsein für eine gesunde Ernährung zu wecken.

Durch eine Ernährungsanalyse können konkrete Probleme vom Patienten herausgearbeitet und individuelle Strategien zur Ernährungsumstellung entwickelt werden. Die Umsetzung einer Verhaltensänderung der Patienten begleiten die Apotheken ebenso.

Dienstleistungen rund um die Arzneimitteltherapie

Dienstleistungen zur Arzneimitteltherapie sind beispielsweise die Überprüfung der Gesamtmedikation auf bisher unerkannte Probleme, die Reichweiten-Berechnung von Arzneimitteln, die weiterführenden Informationen über Arzneimittel, Therapien oder Erkrankungen, die Überprüfung häuslicher Arzneimittelvorräte sowie die Anleitung zur korrekten Anwendung von Inhalationssystemen.

Durchführung von Gesundheitstests

Gesundheitstests zählen zu den Dienstleistungen im Rahmen der Prävention. Dazu gehören beispielsweise die Blutdruck-, die Blutzucker- und die Cholesterol-Bestimmung oder auch die Bestimmung des Body-Mass-Indexes (BMI) sowie die Peak-Flow-Messung zur Überprüfung der Lungenfunktion.
Beratungsleistungen

Darüber hinaus bieten viele Apotheken individuelle Beratungsleistungen, wie z. B. die Ernährungsberatung, Impfberatung, Reiseberatung und die Beratung zur Tabakentwöhnung. Auch Beratungen zur Blutzucker- oder zur Blutdruckselbstkontrolle sowie zu sozialen Fragen oder bei Pflegebedürftigkeit werden angeboten.
Weitere Leistungen

Das Dienstleistungsangebot der Apotheken wird abgerundet durch die Versorgung im häuslichen Umfeld, die Vermietung von Medizinprodukten sowie die Überprüfung von Verbandskästen.

Alle Dienstleistungen sind mit Qualitätsanforderungen verbunden, die ein einheitlich hohes Qualitätsniveau gewährleisten. Ihr Nutzen ist nach dem Stand der Wissenschaft anerkannt, so dass sie die Arzneimittelversorgung sinnvoll ergänzen.

Da individuelle Gesundheits-Dienstleistungen über den gesetzlichen Versorgungsauftrag der Apotheken hinaus gehen, erfolgt das Angebot in Apotheken auf freiwilliger Basis. Nicht immer werden alle Leistungen von allen Apotheken angeboten. Fragen Sie in ihrer Apotheke nach den individuellen Beratungs- und Serviceangeboten.

Hilfsmittel

Bei Hilfsmitteln handelt es sich nicht um Arzneimittel, sondern um Gegenstände, die bei Vorliegen entsprechender Beeinträchtigungen Körperfunktionen des Patienten ersetzen, ergänzen oder erleichtern.

Dazu gehören z. B.:

  • Inkontinenzprodukte

  • Bandagen

  • Kompressionsstrümpfe

  • Inhalations- und Atemtherapiegeräte

  • Applikationshilfen zur Verabreichung von Arzneimitteln

Hilfsmittel komplettieren das Sortiment vieler Apotheken, indem sie die Versorgung mit Arzneimitteln ergänzen und die ganzheitliche Patientenversorgung sicherstellen.

Wer vorübergehend auf kostenintensive Hilfsmittel angewiesen ist, kann in seiner Apotheke vor Ort entsprechende Angebote finden. So gehören Milchpumpen, Babywaagen, Inhalations- und Blutdruckmessgeräten zum Verleihsortiment vieler Apotheken.

Auch für den orthopädischen Bedarf, wie z B. Rollstühle oder Rollatoren, sind die Apotheken wichtige Ansprechpartner.

Impfung und Reisen

Zahlreiche Apotheken in Nordrhein bieten für Urlauber und Geschäftsreisende einen besonderen Gesundheitsservice an. Sie beraten ihre Patienten über sinnvolle Vorsorgemaßnahmen und Impfungen. Natürlich persönlich und auf das jeweilige Reiseziel bezogen. Auf Wunsch kann auch eine individuelle Reiseapotheke zusammengestellt oder eine bereits bestehende Reisapotheke an die Bedürfnisse des Reisenden und seiner Familie angepasst werden.

Foto PTA Rezeptur
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In vielen Fällen gibt es für den spezifischen Arzneimittelbedarf eines Patienten kein Fertigarzneimittel.
Apotheken schließen diese Lücke, indem sie auf ärztliche Verschreibung hin individuelle Rezepturen anfertigen.

Schlüsselqualifikation jeder öffentlichen Apotheke

Arzneimittel qualitätsgesichert herstellen zu können zählt zu den besonderen Schlüsselqualifikationen jeder öffentlichen Apotheke in Deutschland. Ärzte und Patienten schätzen diese fachliche Kompetenz, weil sie

  • therapeutische Lücken schließt,

  • individualisierte Therapiekonzepte möglich macht,

  • Ersatzlösungen im Fall von Lieferdefekten bietet,

  • eine Notfallversorgung zum Beispiel im Pandemiefall ermöglicht,

  • und somit die Arzneimittelversorgung gerade in schwierigen Situationen sichert.

Mehr als sieben Millionen Standardrezepturen für gesetzlich versicherte Patienten fertigen die Apotheken deutschlandweit pro Jahr auf ärztliche Verordnung an. Ob Hautcreme oder Fieberzäpfchen – jede Apotheke kann sie patientenindividuell herstellen.

Besonders viele Kinder profitieren davon, z. B. wenn ein Medikament in einer bestimmten Dosis nicht als Fertigarzneimittel verfügbar ist. Auch viele Senioren brauchen „Sonderanfertigungen“.

Scanner Securpharm Nahaufnahme Qülle ABDA
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Die Arzneimittelversorgung in Deutschland gehört zu den sichersten der Welt: In den hiesigen Apotheken sind in den vergangenen Jahren nur sehr selten Arzneimittelfälschungen aufgetreten. Die Apotheken bilden ein "quality gate" und tragen schon heute durch eine optische Prüfung erheblich dazu bei, dass gefälschte Arzneimittel nicht in die Hände von Patienten gelangen. Damit die legale Vertriebskette vom pharmazeutischen Hersteller über den pharmazeutischen Großhandel bis hin zur öffentlichen Apotheke auch in Zukunft sicher bleibt, gibt es securPharm.

securPharm e.V. ist eine Initiative zum Schutz des Patienten vor gefälschten Arzneimitteln in der legalen Lieferkette in Deutschland. Sie wird getragen von einem Konsortium der Pharmaverbände BAH, BPI und vfa, dem Großhandelsverband PHAGRO und der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.

System zum Schutz vor Arzneimittelfälschungen

Seit 2011 entwickelt securPharm ein System zum Schutz vor Arzneimittelfälschungen, das seit 2013 in der Praxis erprobt wird. Die gesetzlichen Vorgaben dazu macht die EU-Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU. Die delegierte Verordnung (EU) 2016/161 präzisiert die Umsetzung der Sicherheitsmerkmale auf der Verpackung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln.

Führendes Projekt in Europa

Ab dem 9. Februar 2019 dürfen in Deutschland nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel in Verkehr gebracht werden, die auf ihrer Packung eine individuelle Seriennummer tragen und deren Unversehrtheit erkennbar ist. securPharm ist derzeit das führende Projekt in Europa - und arbeitet intensiv daran, den bisherigen Testbetrieb schon vor dem Stichtag in ein reibungslos funktionierendes System zu überführen, das von allen Marktbeteiligten genutzt werden kann.

Neben dem Originalitätsverschluss muss künftig jede Arzneimittelpackung ein individuelles Erkennungsmerkmal aufweisen, welches den Produktcode, die individuelle Seriennummer sowie Chargenbezeichnung und Verfalldatum beinhaltet. Dieses individuelle Erkennungsmerkmal wird nicht nur klarschriftlich, sondern auch in einem zweidimensionalen Data Matrix Code (2-D-Code) aufgebracht, wie man ihn von Bahntickets kennt.

Ende-zu-Ende-Verifikationssystem

Bei dem End-to-End-Verifikationssystem lädt der Hersteller die packungsbezogenen Daten in die Datenbank der pharmazeutischen Industrie hoch. Zur Verifikation scannt die Apotheke den Data Matrix Code und löst somit eine Überprüfung in der Industriedatenbank aus. Alle Anfragen der Apotheken werden dabei anonymisiert weitergeleitet. Getrennte, aber korrespondierende Datenbanken für Hersteller und Apotheker bieten größtmöglichen Datenschutz für sensible Daten. Wird der in der Datenbank vermerkte Status "positiv" an die Apotheke zurückgemeldet, kann das Arzneimittel "ausgebucht" und an den Patienten abgegeben werden.