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Nach entsprechender Einladung und Einwilligung zur Teilnahme bringt der Patient zu einem Erstgespräch alle Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel, die er einnimmt/anwendet sowie, wenn vorhanden, seinen aktuellen Medikationsplan mit. Hierbei wird besonderer Wert darauf gelegt, dass wirklich alle Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel (von unterschiedlichen Ärzten verordnete Arzneimittel, Ärztemuster und im Rahmen der Selbstmedikation erworbene Arzneimittel) mitgebracht werden, um eine möglichst vollständige Bestandsaufnahme zu erreichen.
In einem strukturierten Interview wird der Patient zu seiner Gesamtmedikation befragt. Die dabei gewonnenen Informationen dienen der späteren Beurteilung. Durch eine behutsame Fragetechnik können in der Regel auch Adhärenzprobleme und ggf. Informationsdefizite beim Patienten aufgedeckt werden. Sofern keine offensichtlich kritischen arzneimittelbezogenen Probleme zu Tage treten, ist das Anamnesegespräch hiermit zunächst abgeschlossen. Nachdem ggf. verfallene Arzneimittel aussortiert wurden, nimmt der Patient seine mitgebrachten Arzneimittel wieder mit nach Hause und Apotheker und Patient vereinbaren einen Termin für das Abschlussgespräch.
Anschließend findet seitens des Apothekers (ohne den Patienten) eine ausführliche systematische Analyse der Gesamtmedikation im Hinblick auf (Pseudo-) Doppelverordnungen, Interaktionen, unerwünschte Arzneimittelwirkungen sowie Plausibilität von Dosierungen und Einnahmeschemata statt. Hierbei stehen den Apothekerinnen und Apothekern klinische Pharmazeuten als Tutoren zur Seite, die bei Bedarf fachliche und strukturelle Unterstützung leisten.
Bei einem zweiten Gesprächstermin erfolgt die Besprechung der ggf. aufgefallenen arzneimittelbezogenen Probleme und deren Lösungen zusammen mit dem Patienten. Außerdem werden erklärungsbedürftige Arzneiformen, zum Beispiel Insulin-Pens oder Messgeräte und deren Anwendung noch einmal gründlich durch den Apotheker erläutert.
Gemeinsam mit dem Patienten wird ebenso das weitere Vorgehen festgelegt. Mit entsprechender Einwilligung des Patienten werden arzneimittelbezogene Probleme, die eine ärztlichen Abklärung bedürfen, entsprechend an den Arzt kommuniziert.
Abschließend wird dem Patienten nach Rücksprache und Freigabe durch den Arzt ein aktualisierter Medikationsplan ausgehändigt.
Ansprechpartnerinnen
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