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Hier finden Sie Informationen zur Arbeit von Apothekerinnen und Apothekern unter Aufsicht sowie zu deren Beschäftigung und Betreuung.
Apotheker unter Aufsicht sind pharmazeutisches Personal.
Sie dürfen nach Fähigkeiten und Kenntnissen (vgl. §3 Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO)) eingesetzt werden.
Ein Apotheker unter Aufsicht ist die Person, die eine Berufserlaubnis von der zuständigen Behörde (Bezirksregierung Münster) hat.
Abgeschlossene pharmazeutische Ausbildung (normalerweise schon bei Antragstellung vorhanden).
Bestandene Fachsprachprüfung.
Das gleiche Formular wird für die Anerkennung und die Berufserlaubnis genutzt.
Die Berufserlaubnis muss bei der Bezirksregierung Münster beantragt werden. Sie gilt zwei Jahre.
Dazu benötigen Sie:
Abgeschlossene pharmazeutische Ausbildung (normalerweise schon bei Antragstellung vorhanden).
Bestandene Fachsprachprüfung.
Das gleiche Formular wird für die Anerkennung und die Berufserlaubnis genutzt.
Um als Apotheker unter Aufsicht zu arbeiten, brauchen Sie:
Wenn Sie als Apotheker unter Aufsicht arbeiten, sammeln Sie praktische Erfahrung in einer deutschen Apotheke. Diese Zeit dient dazu, das deutsche Gesundheitssystem und die rechtlichen Vorgaben kennenzulernen.
Sie arbeiten in dieser Zeit unter Aufsicht, Anleitung und Verantwortung eines approbierten Apothekers.
Beispiele für Aufagben:
Arzneimittelabgabe: Sie geben Medikamente an Patienten ab und erklären die richtige Anwendung.
Beratung: Sie beraten Kunden zu Medikamenten, Wechselwirkungen und Nebenwirkungen.
Herstellung von Arzneimitteln: Sie stellen Salben, Kapseln oder Lösungen her.
Prüfung von Medikamenten: Sie kontrollieren die Qualität und Lagerung von Arzneimitteln.
Dokumentation: Sie führen Protokolle und arbeiten mit digitalen Systemen.
Zusammenarbeit mit Ärzten und Krankenkassen: Sie klären Fragen zur Medikamentenversorgung.
Wenn Sie während Ihrer Berufserlaubnis umziehen, melden Sie Ihre neue Adresse bitte sowohl der Apothekerkammer Nordrhein als auch der Bezirksregierung Münster.
Zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung können Sie kostenfrei am Praxisbegleitenden Unterricht teilnehmen.
Der Unterricht dauert insgesamt 4 Wochen (2x 2 Wochen innerhalb eines Jahres) und findet ganztägig statt.
Er ist für angehende deutsche Apotheker Pflicht.
Es werden wichtige theoretische Inhalte vermittelt, die für das 3. Staatsexamen und die Approbation als Apotheker notwendig sind.
Im Kalender finden Sie viele weitere kostenfreie Veranstaltungen zur Vorbereitung.
Als Apotheker unter Aufsicht sind Sie Angehöriger der Apothekerkammer.
Die Bezirksregierung Münster meldet Ihre Berufserlaubnis an die Apothekerkammer Nordrhein. Die Kammer nimmt dann Kontakt mit Ihnen auf und schickt Ihnen die nötigen Unterlagen für die Mitgliedschaft.
Sie müssen der Apothekerkammer Änderungen in Ihrem Beschäftigungsverhältnis mitteilen. Dazu gehören:
Ein neuer Arbeitgeber oder ein Stellenwechsel
Eine neue Adresse
Wenn Sie keine Beschäftigung haben
Diese Pflicht gilt, solange Sie Mitglied der Kammer sind. Sollten Sie Änderungen melden wollen, geht dies einfach per Mail an mv@aknr.de.
Die Apothekerkammer ist eine Selbstverwaltung und hat wichtige amtliche Aufgaben. Sie legt Regeln für den Beruf fest, die für alle Mitglieder gelten. Dazu gehört die Pflicht, Änderungen mitzuteilen.
Wenn Sie die Berufsordnung lesen möchten, finden Sie diese im internen Bereich der Homepage.
Die Kenntnisprüfung (auch Gleichwertigkeitsprüfung) ist der letzte Schritt zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses.
Prüfungsfächer:
Pharmazeutische Praxis
Spezielle Rechtsgebiete für Pharmazeuten
Zusätzlich möglich:
Ein drittes Fach, oft Klinische Pharmazie
Welche Fächer geprüft werden, entscheidet die Bezirksregierung Münster anhand Ihres Abschlusses.
Die Prüfung basiert auf dem 3. Staatsexamen der Pharmazie in Deutschland und folgt den Regeln der Bundesapothekerordnung und der Approbationsordnung für Apotheker.
Die Prüfung dauert 60 Minuten und ist mündlich.
Sie beginnen mit dem Zusatzfach oder der pharmazeutischen Praxis. Danach folgt der Rechtsteil.
Die Prüfung wird von drei Apothekerinnen oder Apothekern mit deutscher Approbation abgenommen.
Direkt nach der Prüfung erfahren Sie, ob Sie bestanden haben.
Die Apothekerkammer Nordrhein meldet Ihr Ergebnis an die Bezirksregierung Münster.
Die Bezirksregierung stellt den Prüfungsbescheid aus.
In diesem Schreiben erfahren Sie, wie es weitergeht und welche Unterlagen noch fehlen.
Apotheker unter Aufsicht sind pharmazeutisches Personal und können nach Fähigkeiten und Kenntnissen eingesetzt werden.
Sie dürfen keine selbstständige oder leitende Tätigekeit ausführen. Sie arbeiten unter Anleitung, Verantwortung und Aufsicht eines approbierten Apothekers.
Ein Apotheker unter Aufsicht ist die Person, die eine Berufserlaubnis von der zuständigen Behörde (Bezirksregierung Münster) hat.
Die Berufserlaubnis ist zwei Jahre gültig.
Die Berufserlaubnis dient dazu, Einblicke in die pharmazeutische Praxis und rechtliche Grundlagen für Pharmazeuten zu erhalten. Die Inhalte orientieren sich daher am "Praktischen Jahr für Pharmaziepraktikanten"
Die Apothekerkammer empfiehlt die Teilnahme am PbU, aber sie ist keine Pflicht für Apotheker unter Aufsicht (AuA). Arbeitgeber müssen sie also nicht freistellen. Die Teilnahme sollte betriebsintern geregelt werden.
Apotheker unter Aufsicht sind nicht im Tarifvertrag erfasst. Ihr Gehalt richtet sich nach dem allgemeinen Arbeitsrecht. Eine Anpassung während der Dauer der Beschäftigung ist möglich.
Es gibt keine festen Regeln zur Arbeitszeit pro Woche. Eine Arbeitszeit von 30–40 Stunden ist aber sinnvoll. So bekommen Apotheker unter Aufsicht genug Einblick in den Alltag und können sich gut auf die Kenntnisprüfung vorbereiten. Auch persönliche Dinge wie Kinderbetreuung oder Sprachkurse lassen sich so besser einplanen.
Manche Personen, die sich auf die Fachsprachprüfung vorbereiten, fragen nach einer Sprachhospitation. Dabei begleiten sie den Betrieb, hören zu und üben die Sprache. Eine aktive Mitarbeit ist nicht erlaubt.
Im Gegensatz zu einem Praktikum ist eine Hospitation kein Arbeitsverhältnis. Sie dient nur dem Lernen und Sammeln von Erfahrungen, ohne feste Aufgaben oder Integration in den Betrieb.
Ansprechpartner
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