Apothekerinnen und Apotheker unter Aufsicht - AuA in Nordrhein

Hier finden Sie Informationen zur Arbeit von Apothekerinnen und Apothekern unter Aufsicht sowie zu deren Beschäftigung und Betreuung.

Arbeitgeberinformationen

Apotheker unter Aufsicht sind pharmazeutisches Personal und können nach Fähigkeiten und Kenntnissen eingesetzt werden.

Sie dürfen keine selbstständige oder leitende Tätigekeit ausführen. Sie arbeiten unter Anleitung, Verantwortung und Aufsicht eines approbierten Apothekers.

Ein Apotheker unter Aufsicht ist die Person, die eine Berufserlaubnis von der zuständigen Behörde (Bezirksregierung Münster) hat.

Sollten Sie weitere Fragen haben stehen Ihnen die Ansprechpartner zur Verfügung. Anfragen zur Mitgliedschaft bei der Apothekerkammer Nordrhein können Sie an mv@aknr.de senden.

Ansprechpartner

Bezirksregierung Münster - ZAG- aH
Zentrale Anerkennungsstelle für Heilberufe
Alexandra Barthel
Apothekerin - Abteilung Aus- und Fortbildung - Schwerpunkt Nachwuchs, FSP/SKP
Dr. Constanze Schäfer
Leiterin der Abteilung Aus- und Fortbildung

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