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Die meisten Apotheker sind - angestellt oder als Apothekenleiter - in einer öffentlichen Apotheke tätig. Sie haben das Ziel, die Gesundheit der Patienten wiederherzustellen und zu fördern. Die Apotheke ist eines von vielen Berufsfeldern, die Apothekern aufgrund ihrer breiten naturwissenschaftlichen Ausbildung offenstehen.
Apotheker beraten und informieren zu allen Fragen rund um Arzneimittel und relevante Gesundheitsprodukte. Apotheker klären ihre Patienten über Wirkungen, Nebenwirkungen und mögliche Wechselwirkungen der Arzneimittel auf und geben Hinweise zur korrekten Einnahme. Viel verständlicher und persönlicher als jeder Beipackzettel.
Selbstverständlich stellen Apotheker auch Arzneimittel selbst her. Zum Beispiel auf Rezept verordnete Salben, Zäpfchen, Kapseln und sogar Augentropfen.
Moderne Arbeitsmethoden, zertifiziertes Qualitätsmanagement und patientenorientierte Digitalisierung sind selbstverständlich. Selbstständige Apotheker sind zudem Chef oder Chefin eines Betriebes und damit gleichzeitig Arbeitgeber. Deshalb müssen sie über gute kaufmännische Kenntnisse verfügen und Mitarbeiter motivieren und führen können.
Der Apotheker ist ein naturwissenschaftlich geprägter Heilberuf. Er erbringt spezifische pharmazeutische Leistungen, die der Gesundheit des Einzelnen und damit der Bevölkerung zugute kommen, und trägt in seiner Berufsausübung hohe Verantwortung. Um Pharmazie studieren zu können, muss man eine Hochschulzugangsberechtigung nachweisen. In der Regel wird diese mit dem Abitur erworben. Aber auch Nicht-Abiturienten können unter gewissen Voraussetzungen das Studium aufnehmen (nähere Informationen unter "Ausbildung")
Rechtsgrundlage für die Ausbildung zum Apotheker ist die Approbationsordnung für Apotheker.
Um Pharmazie studieren zu können, muss man eine Hochschulzugangsberechtigung nachweisen. In der Regel wird diese mit dem Abitur erworben. Aber auch Nicht-Abiturienten können unter gewissen Voraussetzungen das Studium aufnehmen. Voraussetzung dafür sind dann einige Jahre Berufserfahrung, z. B. als Pharmazeutisch-technische Assistentin, und die Erfüllung weiterer Anforderungen, z. B. das Bestehen eines Eignungstests vor einer Kommission von Hochschullehrern und/oder der Nachweis von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Für diesen Weg gibt es allerdings keine bundeseinheitliche Regelung, so dass man sich rechtzeitig bei der jeweiligen Hochschule oder Universität nach dieser Möglichkeit erkundigen muss.
Wer Pharmazie studieren möchte, sollte auch eine gute gesundheitliche Verfassung haben, die insbesondere für die Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln von Bedeutung ist, sowie Kommunikationsfähigkeit und Einfühlungsvermögen im Umgang mit Kunden und Patienten. Interesse an naturwissenschaftlichen Fragestellungen sollte selbstverständlich sein.
Die Studienplätze für den Studiengang Pharmazie werden über die Stiftung für Hochschulzulassung, der Nachfolgeorganisation der ZVS in Dortmund vergeben. In Nordrhein kann man
Pharmazie studieren. Deutschlandweit kann an insgesamt 22 Universitäten ein Pharmazie-Studium aufgenommen werden.
Rechtsgrundlage für die Ausbildung zum Apotheker ist die Approbationsordnung für Apotheker.
Die pharmazeutische Ausbildung umfasst:
ein Studium der Pharmazie von vier Jahren an einer Universität;
eine Famulatur von acht Wochen;
eine praktische Ausbildung von 12 Monaten und
die Pharmazeutische Prüfung, die in drei Prüfungsabschnitten abzulegen ist.
Während der universitären Ausbildung besuchen die Studenten theoretische Lehrveranstaltungen in Form von Vorlesungen und Seminaren sowie Praktika.
GrundstudiumIm ersten Studienabschnitt, der vier Semester umfasst, werden hauptsächlich die Grundlagen in allgemeiner, anorganischer und organischer Chemie, Analytik, Biologie, Botanik und Arzneiformenlehre gelehrt. In den Seminaren lernt man die Nomenklatur chemischer Substanzen, Stereochemie sowie die pharmazeutische und medizinische Terminologie kennen. Begleitet werden die theoretischen Lehrveranstaltungen von zahlreichen Praktika.
Das sogenannte Grundstudium endet mit dem 1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung. Im Multiple-Choice-Verfahren wird in folgenden Fächern geprüft:
Allgemeine, anorganische und organische Chemie
Grundlagen der pharmazeutischen Biologie und Humanbiologie
Grundlagen der Physik, der physikalischen Chemie und der Arzneiformenlehre
Grundlagen der pharmazeutischen Analytik
Während des ersten Studienabschnittes muss in der vorlesungsfreien Zeit eine achtwöchige Famulatur abgeleistet werden. Dabei handelt es sich um eine Art Betriebspraktikum, in dem der Student Einblicke in die Organisation des Apothekenablaufs erhält und lernt, das im Studium erworbene Wissen in der Praxis umzusetzen. Vier Wochen der Famulatur müssen in einer öffentlichen Apotheke, die verbleibende Zeit kann wahlweise auch in einem anderen pharmazeutischen Tätigkeitsfeld, z. B. in der Krankenhausapotheke oder der pharmazeutischen Industrie, abgeleistet werden.
Der zweite Ausbildungsabschnitt, das sogenannte Hauptstudium, befasst sich intensiv mit speziell pharmazeutisch ausgerichteten Inhalten. Die chemischen Fächer beschäftigen sich mit der Struktur, Synthese und Analytik von Arzneistoffen, Aspekten der Gen- und Biotechnologie sowie der Untersuchung von Körperflüssigkeiten. Wesentlicher Inhalt der pharmazeutischen Biologie sind die Arzneipflanzen sowie die Gewinnung und Bestimmung ihrer Inhaltsstoffe, aber auch die Vermittlung molekularbiologischer Arbeitstechniken. Einen wichtigen Schwerpunkt stellen die pharmakologisch-medizinischen Fächer dar. Hier erfahren die Studenten, wie Arzneimittel im Organismus wirken und warum welche Nebenwirkungen auftreten können. Grundlage dafür bilden Kenntnisse über die Anatomie des menschlichen Körpers sowie über mögliche wichtige Erkrankungen. In enger Beziehung dazu steht das Fach Klinische Pharmazie, das sich insbesondere mit der Krankeitslehre, Interpretation von Labordaten und Pharmakotherapie spezieller Patientengruppen, wie z. B. Kindern, Schwangeren und älteren Patienten, sowie der Beurteilung von klinischen Studien befasst.
Das Hauptstudium schließt mit dem 2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung ab. Folgende Fächer werden mündlich geprüft:
Pharmazeutische/Medizinische Chemie
Pharmazeutische Biologie
Pharmazeutische Technologie /Biopharmazie
Pharmakologie und Toxikologie
Klinische Pharmazie
Der 3. Ausbildungsabschnitt umfasst eine 12-monatige praktische Ausbildung, in der die im universitären Studium erworbenen Kenntnisse vertieft, erweitert und praktisch angewendet werden sollen. Zur Ausbildung gehören vor allem die Herstellung, Prüfung, Beurteilung und Abgabe von Arzneimitteln, die Information und Beratung über Arzneimittel sowie das Kennenlernen und die Beachtung apothekenspezifischer Gesetze und Verordnungen. Mindestens 6 Monate müssen in einer öffentlichen Apotheke abgeleistet, die verbleibende Zeit kann auch in einer Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke, der pharmazeutischen Industrie, einer wissenschaftlichen Institution, z. B. Universität, oder einer Arzneimitteluntersuchungsstelle absolviert werden.
Ergänzt wird das praktische Jahr durch einen vier- bis sechswöchigen begleitenden Unterricht, in dem praxisbezogene Themen wie Pharmazeutische Betreuung, Krankenpflegeartikel, diätetische Lebensmittel, Gesundheitsvorsorge, pharmazeutische Gesetzeskunde und Grundlagen der Betriebwirtschaftslehre vermittelt werden.
Auch der 3. Abschnitt endet mit einer staatlichen Prüfung in den Fächern:
Pharmazeutische Praxis und
Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker.
Nach erfolgreichem Bestehen der gesamten Pharmazeutischen Prüfung kann man einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Apotheker stellen. Die Approbation erlaubt dem Apotheker, seine Berufsbezeichnung zu führen, und den Apothekerberuf uneingeschränkt auszuüben.
Wer ein Auslandssemester anstrebt, muss oft in Kauf nehmen, dass sich dadurch die Gesamtstudienzeit etwas verlängert. Im Ausland erbrachte Studienleistungen entsprechen nicht in jedem Fall den Vorgaben der Approbationsordnung für Apotheker und werden somit nicht unbedingt auf die Ausbildung angerechnet. Es ist daher sinnvoll, vorher einen Studienberater zu konsultieren.
Die Approbationsordnung für Apotheker erlaubt, dass vier Wochen der im ersten Ausbildungsabschnitt vorgeschriebenen Famulatur in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum abgeleistet werden können.
Bis zu sechs Monate der praktischen Ausbildung im dritten Ausbildungsabschnitt können im Ausland abgeleistet werden, wenn die Gleichwertigkeit zur deutschen Ausbildung gewährleistet ist. Allen Interessenten wird empfohlen, vor Antritt des Auslandsaufenthaltes mit dem zuständigen Landesprüfungsamt abzuklären, welche Bescheinigungen für die spätere Anerkennung dieser Zeiten notwendig sind.
In einer Apotheke zu arbeiten, sie zu leiten oder sie gar zu besitzen, ist anspruchsvoll und bietet viel Abwechslung. Die öffentliche Apotheke ist eines von vielen Berufsfeldern, die Apothekern aufgrund ihrer breiten naturwissenschaftlichen Ausbildung offenstehen.
18.750 öffentliche Apotheken und 370 Krankenhausapotheken bieten hervorragende Chancen, einen interessanten und sicheren Job in der Nähe zu finden. Apotheker sind neben der Tätigkeit in der öffentlichen Apotheke in vielen weiteren Bereichen, z. B.
in der Pharmazeutischen Industrie,
bei Prüfinstituten,
in der Pharmazeutischen Forschung (Hochschulen, Wissenschaft generell),,
bei Behörden, Körperschaften und weiteren Institutionen im Umfeld der Apotheke sowie
bei der Bundeswehr
gefragte Mitarbeiter.
Die rasante Entwicklung auf dem Gebiet der Pharmazie erfordert vom Apotheker eine stete Aktualisierung und Auffrischung seiner Kenntnisse und Fertigkeiten. Zudem ist die grundsätzliche Verpflichtung der Apotheker zur beruflichen Fortbildung in den Berufsordnungen verankert. Dem Apotheker stehen vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten offen. Neben der kontinuierlichen Fortbildung über Fachzeitschriften, z. B. der Pharmazeutische Zeitung oder der Deutschen Apothekerzeitung, Datenbanken, z. B. der ABDA-Datenbank, und das Internet werden u. a. auch seitens der Apothekerkammern der Länder und der Bundesapothekerkammer zahlreiche Veranstaltungen angeboten.
Die Bundesapothekerkammer veranstaltet jährlich zwei mehrtägige Fortbildungskongresse in Schladming/Österreich und Meran/Italien, die sich thematisch mit Fragestellungen aus den verschiedenen pharmazeutischen Disziplinen befassen.
Außerhalb der öffentlichen Apotheken, insbesondere in der pharmazeutischen Industrie, bei Prüfinstitutionen und in der Verwaltung, ist eine Promotion von Vorteil. Für die universitäre Laufbahn ist sie unerlässlich.
Bei der Anfertigung einer Dissertationsarbeit erlernt der Doktorand in besonderem Maße selbständiges und strukturiertes Arbeiten, den Umgang mit wissenschaftlicher Literatur und Datenbanken sowie das Verfassen wissenschaftlicher Publikationen. Die Auswahl eines Fachgebietes für die Promotion in Hinblick auf den späteren Tätigkeitsbereich ist sinnvoll, aber nicht unbedingt notwendig. Wer beispielsweise in der pharmazeutischen Technologie promoviert wurde, hat später gute Chancen einen Arbeitsplatz im Bereich Herstellung und Entwicklung in der pharmazeutischen Industrie zu finden. Viele Arbeitgeber legen aber weniger Wert auf das Promotionsthema an sich als auf die erlernten Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Sie finden die Präsentation im Power-Point-Format und die dazu gehörigen Infotexte als Word-Dokument unter www.abda.de/mitglieder/referate (www.abda.de > Für Apotheker > Referate > ABDA-Login > Apothekenberufe). Sollten Sie mit dem ABDA-Login nicht zurecht kommen, helfen wir Ihnen gerne (E-Mail-Adressen in der rechten Spalte).
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