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Wenn Sie als Apotheker in Deutschland arbeiten möchten, müssen Sie im Regelfall eine Sachkenntnisprüfung ablegen. Diese wird auch Gleichwertigkeitsprüfung genannt und ist Teil des Anerkennungsverfahrens für ausländische Berufsabschlüsse (Drittstaat/Nicht-EU)
Die Prüfung basiert auf §4 Abs. 3 der Bundes-Apothekerordnung (BApoO).
Sie orientiert sich am 3. Staatsexamen der Pharmazie gemäß der Approbationsordnung für Apotheker.
Die Sachkenntnisprüfung stellt sicher, dass Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten dem deutschen Standard entsprechen.
Hinweis: Melden Sie sich erst für die Prüfung an, wenn Sie diese auch ablegen können und wollen!
Nachdem Sie Ihren Antrag gestellt haben, prüft die Bezirksregierung, ob Sie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben und die Voraussetzungen für die Kenntnisprüfung erfüllen.
📌 Falls Unterlagen fehlen:
Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung, welche Dokumente noch nachgereicht werden müssen.Die Bezirksregierung prüft, ob Sie alle Unterlagen und Voraussetzungen für eine Kenntnisprüfung erfüllen.
Sollten Unterlagen fehlen, wird Ihnen dies schriftlich mitgeteilt.
📌 Wichtig: Die Anmeldung zur Kenntnisprüfung erfolgt ausschließlich über die Bezirksregierung Münster.
🔹 Ablauf:
Die Bezirksregierung prüft Ihren Antrag und meldet Sie zur Prüfung an.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail von der Apothekerkammer Nordrhein in der Sie alles weitere zur Prüfung und dem Prüfungstermin erfahren.
📌 Dauer: Maximal 60 Minuten
📌 Prüfer: Drei Apotheker
Pharmazeutische Praxis
Spezielle Rechtsgebiete
Optional: Ein Zusatzfach (wird durch Bezirksregierung festgelegt)
Direkt nach der Prüfung: Mündliche Mitteilung des Ergebnisses durch die Prüfer.
Anschließend: Die Apothekerkammer Nordrhein übermittelt das Ergebnis an die Bezirksregierung Münster.
Offizielle Mitteilung: Die Bezirksregierung stellt das schriftliche Prüfungsergebnis aus und sendet es Ihnen zu.
Tipp: In der offiziellen Mitteilung steht auch, wie es weitergeht, falls Unterlagen nachgereicht werden müssen oder Sie weitere Nachweise erbringen müssen. Lesen Sie das Schreiben aufmerksam!
Eine Verschiebung kann nur in Ausnahmefällen erfolgen, wenden Sie sich dazu sofort an skp@aknr.de.
Die Prüfung kann zwei mal wiederholt werden. Also insgesamt 3 Prüfungsversuche.
Die Anmeldung zu einer Wiederholung erfolgt nur durch die Bezirksregierung Münster.
Tipp: Achten Sie auf die offizielle Mitteilung Ihres Prüfungsergebnisses (Bescheid). Dort sind alle wichtigen Informationen enthalten.
Sie benötigen ein ärztliches Attest, dass Sie die Prüfung nicht ablegen können.
Dieses senden Sie umgehend, also direkt nach Erhalt in der Praxis/durch den Arzt an skp@aknr.de und die Bezirksregierung Münster.
Um sich auf die Kenntnisprüfung vorzubereiten, gibt es mehrere Möglichkeiten.
Hier eine Auswahl:
Externer Inhalt
Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie, dass personenbezogene Daten von Ihnen (z.B. Ihre IP-Adresse) an Youtube übermittelt werden.
Lesen Sie dazu mehr in unserer Datenschutzerklärung.
Der Unterricht ist Pflicht für alle deutschen Apotheker zur Vorbereitung auf die Approbation. Er findet 2 x jährlich für je 2 Wochen statt. Die Anmeldung erfolgt über unseren Fortbildungskalender.
Tipp: Besprechen Sie den Leitfaden am besten mit Ihrer Apotheke zusammen. Der Leitfaden enthält auch einen Plan, wann Sie welche Themen lernen können.
Im Leitfaden der Bundesapothekerkammer sind ein Ausbildungsplan und Arbeitsbögen enthalten.
Alle Arbeitsbögen finden Sie auf der Seite der ABDA zum Download (dazu ans Ende der Seite scrollen).
Zur Vorbereitung können kleinere Lerngruppen mit anderen Prüfungsteilnehmern sinnvoll sein. So kann die Prüfungssituation nachgestellt und die mündliche Prüfungssituation geübt werden.
An vielen Stellen finden sich in den Sozialen Netzwerken entsprechende Gruppen.
Bitte beachten Sie, dass die dort geschilderten Erfahrung persönlich sind und keine offiziellen Informationen darstellen.
Es gibt verschiedene komerzielle, professionelle Anbieter, die Vorbereitungskurse anbieten. Hierzu erteilt die Apothekerkammer keine Auskünfte.
Arbeitsbögen | Erläuterungen |
Arbeitsbogen 1 „Haltbarkeit, Lagerung und Entsorgung der Fertigarzneimittel, Medizinprodukte, apo- | Praktische Anwendung der Vorgaben des Arzneimittelgesetzes (AMG) und der Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO) |
Arbeitsbogen 2 „Das Warenwirtschaftssystem“ | Erklärung der Preisbildung von Arzneimitteln, Rabattverträgen und der Beschaffung über Großhändler |
Arbeitsbogen 3 „Prüfung der Ausgangsstoffe“ | Ausgangsstoffe werden für Rezepturen benötigt. Diese müssen pharmazeutischer Qualität entsprechen, dazu sind verschiedene Prüfungen notwendig. |
Arbeitsbogen 4 „Prüfung der Fertigarzneimittel und Medizinprodukte“ | Die Prüfung in Apotheken ist Teil der Qualitätssicherung in Deutschland. Mängel und Auffälligkeiten werden der Arzneimittelkommission (AMK) gemeldet. |
Arbeitsbogen 5 „Herstellung von Rezepturarzneimitteln“ | Rezepturarzneimittel sind individuelle Zubereitungen für Patienten. Diese Arzneimittel erfüllen die gleiche Qualität wie Fertigarzneimittel. Die notwendigen Vorgaben und Prüfungen für die Herstellung werden erklärt. |
Arbeitsbogen 5a „Herstellungsanweisung“ | Vor jeder Rezepturherstellung muss eine Anweisung zur Herstellung verfasst werden (ApoBetrO). Erklärungen, wie die Anweisung inklusive Plausibilitätsprüfung erstellt wird. |
Arbeitsbogen 6 „Arzneimittelberatung – Selbstmedikation“ | Die Selbstmedikation (OTC) ist ein wichtiger Bestandteil der AM-Versorgung. Pharmazeutisches Personal und Apotheken haben hier ein Alleinstellungsmerkmal mit besonders hohen Anforderungen. |
Arbeitsbogen 7 „Qualitätsmanagementsystem – QMS“ | Das QM-System ist für alle Apotheken Pflicht (ApoBetrO). Ein gelebtes QM erleichtert den Arbeitsalltag und sichert die hohen Anforderungen und Standards im Bereich der Arzneimittelversorgung. |
Arbeitsbogen 8 „Arzneimittelinformation“ | Alle Apothekerinnen und Apotheker haben eine Informations- und Beratungspflicht (ApoBetrO). |
Arbeitsbogen 9 „Dokumentation bei Erwerb und Abgabe von Arzneimitteln“ | Übersicht Dokumentationspflichten und Fristen bei Fertigarzneimitteln (Bsp. BtM, TFG, Import) |
Arbeitsbogen 10 „Dokumentation des Betriebs von Medizinprodukten“ | Medizinprodukte sind bspw. Blutdruckmessgeräte. Bieten Apotheken die Messung von Blutdruck an, müssen die verwendeten Geräte bestimmte Vorgaben erfüllen. |
Arbeitsbogen 11 „Arzneimittelberatung – ärztliche Verordnung“ | Auch für verschreibungspflichtige Arzneimittel (sog. Rx-Arzneimittel) besteht die Informations- und Beratungspflicht (ApoBetrO). Auch bei Medikamenten, die durch einen Arzt oder Ärztin verordnet wurden, können Fragen bei den Patienten auftauchen, bspw. zu richtiger Anwendung oder Lagerung. |
Arbeitsbogen 12 „Körperpflegemittel“ | Apotheken verkaufen, neben Arzneimitteln, auch "apothekenübliche Waren" (ApoBetrO). Zu diesen gehören bspw. Körperpflegemittel wie Cremes oder Shampoo für empfindliche Haut. |
Arbeitsbogen 13 „Wundversorgung und Verbandmittel“ | Bei Verletzungen oder Wunden hat die korrekte Wundversorgung Einfluss auf den Heilungsverlauf. Die Unterschiede der einzelnen Materialien werden hier bearbeitet. |
Arbeitsbogen 14 „Inkontinenzversorgung“ | Manche Beratungsthemen können Schambehaftet sein. Dazu muss die Beratung vertraulich erfolgen (ApoBetrO). |
Arbeitsbogen 15 „Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten“ | Apotheken sind Teil des Pharmakovigilanz-Systems in Deutschland. Das bedeutet, dass Risiken von Arzneimitteln und Medizinprodukten bundesweit erfasst, bewertet und gesammelt werden, um geeignete Maßnahmen festzulegen. Der Bogen zeigt und erklärt, wie mit solchen Meldungen umzugehen ist. |
Arbeitsbogen 16 „Arzneimittelabhängigkeit, -missbrauch und Doping“ | Sucht und Missbrauch sind wichtige Themen. Pharmazeutisches Personal muss hier professionell und geeignet reagieren. Die Apothekenbetriebsordnung gibt vor, dass Missbrauch geeignet entgegenzutreten ist und die Abgabe entsprechender Substanzen und Arzneimitteln verweigert werden kann. Wie man im Apothekenalltag mit diesem Thema umgeht und welche Arzneimittel oft betroffen sind, erfährt man in diesem Bogen. |
Arbeitsbogen 17 „Abgabe von Chemikalien“ | Apotheken dürfen Chemikalien, bspw. Salzsäure, an Kundinnen und Kunden verkaufen. Diese Verkäufe unterliegen vielen gesetzlichen Bestimmungen und Regeln. |
Arbeitsbogen 18 „Arzneimittelberatung – Interaktions-Check“ | Interaktionen können bei Nahrungsergänzungsmitteln (NEM), OTC- und Rx-Medikamenten vorkommen. Es ist wichtig Patientinnen und Patienten darauf hinzuweisen. Bei der Identifikation wichtiger Wechselwirkungen hilft die ABDA-Datenbank. |
Arbeitsbogen 19 „Hilfsmittelversorgung und -beratung“ | Hilfsmittel unterliegen besonderen Abgaberegeln. Typische Hilfsmittel in Apotheken sind Milchpumpen oder Stechhilfen (Lanzetten) bei Diabetes. |
Arbeitsbogen 20 „Das Rezept – rechtliche Grundlagen und Abrechnung“ | In Deutschland gibt es mehrere, unterschiedliche Rezeptarten. Patientinnen und Patienten können privat oder durch den Staat (Gesetzliche Krankenkasse) krankenversichert sein. Die Rezepte unterscheiden sich dann bspw. in der Art der Abrechnung. Zusätzlich dazu gibt es für besondere Arzneimittel eigene Rezeptformulare (Bsp. Betäubungsmittel). In Deutschland gibt es seit 2024 das E-Rezept. Informationen dazu gibt die Gematik. |
Arbeitsbogen 21 „Bestimmung physiologischer Parameter – Blutuntersuchungen“ | Apotheken können Blutuntersuchungen als Dienstleistungen anbieten. Bei Blutuntersuchungen gibt es einige Vorgaben im Bereich des Arbeitsschutzes zu beachten. |
Arbeitsbogen 22 „Bestimmung physiologischer Parameter – Blutdruckmessung“ | |
Arbeitsbogen 23 „Bestimmung physiologischer Parameter – Bestimmung der Körperfettverteilung“ | Ernährungsberatung und die Ermittlung von typischen Messwerten gehören zu den Angeboten von Apotheken. |
Arbeitsbogen 24 „Darreichungsformen – Auswahl und Beratung“ | Manche Arzneimittel gibt es in verschiedenen Darreichungsformen (Bspw. Retardtablette, Schmelztablette, Lösung). Die Auswahl der besten Darreichungsform für den jeweiligen Patienten unterliegt verschiedenen Kriterien. |
Arbeitsbogen 25 „Impfberatung“ | Apothekerinnen und Apotheker dürfen in Deutschland einzelne Impfungen durchführen. Grundsätzlich kann sich jeder in Apotheken zu Impfungen beraten lassen, bspw. im Zuge einer Reise. |
Arbeitsbogen 26 „Medikationsanalyse“ | Eine Medikationsanalyse darf nur durch Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland durchgeführt werden (ApoBetrO). Die erweiterte Medikationsanylse gehört auch zu den abrechenbaren pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL). |
Arbeitsbogen 27 „Recherchen mit der ABDADatenbank²“ | Die Datenbank dient als Nachschlagewerk in Apotheken. Hier sind alle wichtigen Informationen (rechtliche, pharmazeutische und abrechnungsrelevante) hinterlegt. |
Arbeitsbogen 27a „Arzneimittel-Risikoprüfung mit AMTS CAVE“ | Dieser Bereich der Datenbank informiert über patientenindividuelle Merkmale und hilft bei der individuellen Beratung bspw. aufgrund von Alter, Gewicht oder Geschlecht. |
Ansprechpartner
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