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Durch eine Weiterbildung kann man sich als Apothekerin oder Apotheker in bestimmten Gebieten (Fachapotheker) und Bereichen (Zusatzbezeichnung) qualifizieren. Apothekerinnen und Apothekern stehen bislang acht Gebiete offen:
Wie läuft die Weiterbildung ab?
Die Weiterbildung in einem Gebiet findet in einer ermächtigten Weiterbildungsstätte statt. Betreut wird der Weiterzubildende durch eine ermächtigte Apothekerin oder einen ermächtigten Apotheker. Wer eine Weiterbildung beginnen möchte, muss sich bei der zuständigen Landesapothekerkammer melden. Dort erhält man die erforderlichen Informationen und Hinweise, welche Regeln der Weiterbildungsordnung zu beachten sind.
Um einen einheitlichen Standard für alle Weiterbildungsverhältnisse zu schaffen, hat die Bundesapothekerkammer Empfehlungen herausgegeben, die nähere Angaben zum Inhalt der dreijährigen Weiterbildungszeit machen. Diese Durchführungsempfehlungen helfen den Betreuern und den Weiterzubildenden bei der erfolgreichen Gestaltung der Weiterbildung und sind von allen Landesapothekerkammern als Mindestanforderung anerkannt.
Beginn der Regelweiterbildung
Nach Rücksendung der persönlichen Anmeldeunterlagen für die Regelweiterbildung an die Kammer beginnt die Weiterbildung zum Monatsanfang, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Seminare
Ergänzend zur praktischen Berufstätigkeit ist im Verlauf der Weiterbildungszeit der Besuch von Seminaren vorgeschrieben. Derzeit sind mindestens 120 Seminarstunden zu absolvieren.
Die Landesapothekerkammern haben sich bundeseinheitlich auf einen einheitlichen Themen- und Anforderungskatalog für die Seminare verständigt. Ob ein Seminar den Standards des Kataloges entspricht, kann ein Teilnehmer leicht erkennen: Alle Seminare, die von der Weiterbildungakademie der Bundesapothekerkammer anerkannt und akkreditiert wurden, erfüllen die erforderlichen Kriterien. Als Teilnehmer sollte man deshalb darauf achten, daß die Akkreditierung auf der Teilnahmebescheinigung vermerkt ist.
Nachdem im Studium wissenschaftliche Grundlagen vermittelt wurden und der Schwerpunkt dabei auf dem Arzneimittel lag, ist es in der öffentlichen Apotheke der Mensch, der als Patient und Kunde im Mittelpunkt steht.
Der Begriff der "ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung" beschreibt nur sehr trocken die Anforderungen, die heute in einer öffentlichen Apotheke erfüllt werden müssen. Zum Beispiel bedarf es im kommunikativen Bereich zusätzlicher Kenntnisse, um das zielgruppenorientierte Vermitteln des pharmazeutischen Wissens zu gewährleisten und die Aufgaben als kompetenter Gesprächspartner in Gesundheitsfragen optimal zu erfüllen.
Doch auch die Aufgaben und Möglichkeiten als Kaufmann und Apothekenleiter können im dritten Ausbildungsabschnitt bestenfalls nur angerissen werden. Zusätzliche Kenntnisse in Betriebswirtschaft und Mitarbeiterführung werden für die erfolgreiche Leitung einer Apotheke immer wichtiger.
Dies sind nur zwei Beispiele aus der breiten Palette der Weiterbildungsziele für das Gebiet Allgemeinpharmazie. Das in der Weiterbildung vermittelte und erarbeitete Praxiswissen soll die eigenen Möglichkeiten erweitern, die Kreativität im Beruf erhöhen und den Fachapotheker für Allgemeinpharmazie zum echten Spezialisten für die öffentliche Apotheke machen.
Infoflyer "Fachapotheker für Allgemeinpharmazie – das bringt mich weiter"
Anmeldung:
Anmeldung zur Weiterbildung ohne Fernbetreuung – Weiterbildungsplan
Anmeldung zur Weiterbildung mit Fernbetreuung – Weiterbildungsplan
Weiterbildungsstätten und Ermächtigungen:
Liste der persönlich Ermächtigten
Liste der Weiterbildungsstätten
Antrag auf eine persönliche Ermächtigung
Antrag auf Zulassung zur Weiterbildungsstätte
Sonstiges:
Durchführungsempfehlung gültig ab 01/2021
Durchführungsempfehlung gültig ab 2011
Leitfaden zum Erstellen einer Projektarbeit
Musterprojektarbeit: Künstliche Befruchtung
Musterprojektarbeit: Babyfreundliche Apotheke
Das Tätigkeitsfeld des Krankenhausapothekers hat sich in den letzten Jahren erheblich gewandelt. Zu den klassischen Tätigkeiten, Entwicklung, Herstellung, Prüfung und Verteilung von Arzneimitteln, kommen in verstärktem Maße neue Dienstleistungen hinzu.
So werden in der Krankenhausapotheke vermehrt die Zubereitung spezieller Arzneiformen (Zytostatika, Lösungen zur parenteralen Ernährung), das Therapeutische Drug Monitoring (TDM), die Beratung der Patienten und des Pflegepersonals sowie die Information der Ärzte und die umfassende Dokumentation von Arzneimittelneben- und wechselwirkungen angeboten.
All diese Dienstleistungen stehen heute im Krankenhaus zudem verstärkt unter dem Druck der Wirtschaftlichkeit. Das Ziel der Klinischen Pharmazie muß demnach sein, den gezielten, wirksamen, sicheren und wirtschaftlichen Einsatz von Arzneimitteln im Krankenhaus zu gewährleisten. Die Weiterbildung zum Fachapotheker für Klinische Pharmazie ist in hervorragender Weise dazu geeignet, die notwendige Erweiterung und Vertiefung des universitären Basiswissens in Zusammenarbeit mit den Ärzten und dem Pflegepersonal vor Ort im Krankenhaus zu ermöglichen.
Zulassung als Weiterbildungsstätte
Die Zulassung als Weiterbildungsstätte kann schriftlich bei der Apothekerkammer Nordrhein beantragt werden (siehe Downloadbereich).
Verteilungsmodus und Termine der Weiterbildungsseminare im Gebiet Klinische Pharmazie
Den jeweils aktuellen Verteilungsmodus und die Seminartermine der einzelnen Landesapothekerkammern können Sie auf der ABDA-Homepage einsehen. Die Seminartermine, die im Kammergebiet Nordrhein angeboten werden, finden Sie im Weiterbildungskalender.
Anmeldung:
Anmeldung zur Regelweiterbildung ohne Fernbetreuung mit WB-Vertrag (WB-Vertrag ist optional)
Anmeldung zur Regelweiterbildung mit Fernbetreuung mit WB-Vertrag (WB-Vertrag ist optional)
Weiterbildungsstätten und Ermächtigungen:
Liste der persönlichen Ermächtigungen im Gebiet Klinische Pharmazie
Liste der zugelassenen Weiterbildungsstätten im Gebiet Klinische Pharmazie
Antrag auf eine persönliche Ermächtigung
Antrag auf Zulassung als Weiterbildungsstätte für das Gebiet Klinische Pharmazie
Durchführungsempfehlungen im Gebiet Klinische Pharmazie
Dokumentationsvorlage für den Nachweis praktischer Tätigkeiten (muss ausgefüllt werden)
Katalog praktischer Tätigkeiten
Nach dem Pharmaziestudium sollte jeder in der Lage sein, Informationen zu Arzneimitteln weiterzugeben. Die Inhalte des Gebietes Arzneimittelinformation gehen jedoch deutlich darüber hinaus. Sie umfassen die Sammlung, Aufbereitung, Bewertung und Weitergabe von allen medizinischen und pharmazeutischen Daten, die im Zusammenhang mit der Entwicklung und Anwendung eines Arzneimittels stehen.
So kann die Sammlung und Beschaffung der Daten während der Arzneimittelentwicklung, im Zuge klinischer Studien, im Zusammenhang mit Arzneimittelzwischenfällen oder über elektronische Datenbanken erfolgen.
Die Aufbereitung solcher "Rohdaten" geschieht meist mittels elektronischer Datenverarbeitung und statistischer Methoden.
Zur Bewertung der Ergebnisse sind erweiterte pharmakologische und rechtliche Kenntnisse erforderlich. Die Art und Form der Weitergabe der zur Information aufbereiteten Daten ist schließlich vom jeweiligen Tätigkeitsfeld abhängig.
Die Möglichkeiten für den Einsatz des Fachapothekers für Arzneimittelinformation sind recht breit gefächert und liegen heute beispielsweise in den medizinisch-wissenschaftlichen Abteilungen und den Zulassungsabteilungen der pharmazeutischen Industrie, in der klinisch-pharmakologischen Forschung und in Krankenhausapotheken.
Die Zulassung als Weiterbildungsstätte
Die Zulassung als Weiterbildungsstätte kann schriftlich bei der Apothekerkammer Nordrhein beantragt werden (siehe Downloadbereich).
Universitätsinstitute sind grundsätzlich als Weiterbildungsstätten zugelassen.
Verteilungsmodus der Weiterbildungsseminare im Gebiet Arzneimittelinformation:
Den jeweils aktuellen Verteilungsmodus und die Seminartermine der einzelnen Landesapothekerkammern können Sie auf der ABDA-Homepage einsehen. Die Seminartermine, die im Kammergebiet Nordrhein angeboten werden, finden Sie im Weiterbildungskalender.
Anmeldung:
Anmeldung zur Regelweiterbildung ohne Fernbetreuung, Weiterbildungsvertrag, Weiterbildungsplan
Anmeldung zur Regelweiterbildung mit Fernbetreuung, Weiterbildungsvertrag, Weiterbildungsplan
Weiterbildungsstätten und Ermächtigungen:
Liste der persönlich Ermächtigten
Liste der Weiterbildungsstätten
Antrag auf eine Persönliche Ermächtigung
Antrag auf Zulassung als Weiterbildungsstätte
Sonstiges:
Empfehlungen und Seminarinhalte zur Durchführung der Regelweiterbildung
Zur Pharmazeutischen Anayltik und Technologie gehören mehrere Tätigkeitsfelder, die sich alle mit dem Weg vom Arzneistoff bis zum fertigen Arzneimittel befassen.
In der pharmazeutischen Entwicklung stehen verschiedenste Analysemethoden im Vordergrund und haben den gleichen Stellenwert wie die Qualitätssicherung und die Prüfung und Freigabe von Ausgangsstoffen und fertigen Arzneimittelspezialitäten. Die amtlichen Pharmakopöen und die Arzneimittelprüfrichtlinien stellen dabei eine Grundlage dar. In der Praxis, zum Beispiel bei der Methodenentwicklung und -optimierung, gehen die Anforderungen jedoch häufig weit darüber hinaus.
Die Weiterbildung vertieft zudem Kenntnisse üder die Galenik. Im Bereich der galenischen Entwicklung werden zum Beispiel Rezepturen für Projektsubstanzen formuliert und diese vom Labormaßstab bis zur Produktionsreife geführt. Analog wird versucht, bestehende Formulierungen zu optimieren. In der großtechnischen Produktion müssen die einzelnen Verfahrensschritte beaufsichtigt und validiert werden. Diese Tätigkeiten werden oft unter der Überschrift Qualitätssicherung in der Herstellung zusammengefasst. Auch die Aufgaben eines GMP-Verantwortlichen fallen normalerweise in das Gebiet.
Schon bei dieser kleinen Auflistung von Tätigkeiten wird deutlich, dass erweiterte Kenntnisse und Erfahrungen in der Charakterisierung und Beurteilung von Arznei- und Hilfsstoffen, in Freisetzungs-, Stabilitäts- und Inkompatibilitätsfragen, in der Erstellung von Prüf- und Kontrollplänen und deren statistischer Auswertung, in Maschinenkunde und in der Qualitätssicherung für eine erfolgreiche Berufsausübung erforderlich sind. Die Weiterbildung vermittelt diese Inhalte praxisbezogen.
Das Tätigkeitsfeld des Fachapothekers für Pharmazeutische Analytik und Technologie ist überwiegend im Bereich der pharmazeutischen Industrie sowie in der universitären Forschung zu finden.
Hinweis:
Die Apothekerkammer Nordrhein bietet keine Seminare zur Weiterbildung "Pharmazeutische Analytik und Technologie"an.
Verteilungsmodus der Weiterbildungsseminare im Gebiet Pharmazeutische Analytik und Technologie:
Den jeweils aktuellen Verteilungsmodus und die Seminartermine der einzelnen Landesapothekerkammern können Sie auf der ABDA-Homepage einsehen.
Die Zulassung als Weiterbildungsstätte
Die Zulassung als Weiterbildungsstätte kann schriftlich bei der Apothekerkammer Nordrhein beantragt werden (siehe Downloadbereich).
Universitätsinstitute sind grundsätzlich als Weiterbildungsstätten zugelassen.
Anmeldung:
Anmeldung zur Weiterbildung ohne Fernbetreuung
Anmeldung zur Weiterbildung mit Fernbetreuung
Weiterbildungsstätten und Ermächtigungen:
Liste der persönlich Ermächtigten
Liste der Weiterbildungsstätten
Antrag auf Zulassung als Weiterbildungsstätte
Antrag auf eine persönliche Ermächtigung
Sonstiges:
Vereinfacht gesagt untersucht und bewertet die Toxikologie die schädigenden Wirkungen von Chemikalien auf bestimmte biologische Systeme.
Im Rahmen der Weiterbildung umfasst das Gebiet Toxikologie insbesondere die Durchführung, Interpretation und Bewertung arzneistoff-toxikologischer, forensisch-toxikologischer, umwelt-toxikologischer und radiochemischer Untersuchungen sowie die damit in Zusammenhang stehenden analytischen und klinisch-chemischen Methoden.
Die Vertiefung der Kenntnisse auf dem Gebiet der Toxikologie und Pharmakologie sowie die Erweiterung der Erfahrungen in verschiedenen Analysenmethoden stehen ebenso im Mittelpunkt der Weiterbildung wie stoffbezogene Rechtsgebiete.
Mögliche Tätigkeitsfelder ergeben sich beispielsweise in wissenschaftlichen Instituten, in entsprechenden Abteilungen der Pharmazeutischen Industrie, in der Gerichtsmedizin, in Umweltlaboratorien und bei Untersuchungsämtern.
Die Zulassung als Weiterbildungsstätte
Die Zulassung als Weiterbildungsstätte kann schriftlich bei der Apothekerkammer Nordrhein beantragt werden (siehe Downloadbereich).
Universitätsinstitute sind grundsätzlich als Weiterbildungsstätten zugelassen.
Hinweis:
Die Apothekerkammer Nordrhein bietet keine Seminare zur Weiterbildung "Toxikologie" an.
Verteilungsmodus der Weiterbildungsseminare im Gebiet Toxikologie:
Den jeweils aktuellen Verteilungsmodus und die Seminartermine der einzelnen Landesapothekerkammern können Sie auf der ABDA-Homepage einsehen.
Anmeldung:
Anmeldung zur Weiterbildung ohne Fernbetreuung, Weiterbildungsvertrag, Weiterbildungsplan
Anmeldung zur Weiterbildung mit Fernbetreuung, Weiterbildungsvertrag, Weiterbildungsplan
Weiterbildungsstätten und Ermächtigungen:
Liste der Weiterbildungsstätten im Gebiet Toxikologie
Liste der persönlichen Ermächtigungen im Gebiet Toxikologie
Antrag auf eine persönliche Ermächtigung
Antrag Zulassung zur Weiterbildungsstätte
Sonstiges:
Empfehlungen und Seminarinhalte zur Durchführung der Regelweiterbildung
Die spezialisierte Tätigkeit in Klinischer Chemie umfasst chemische, physikalische, biochemische und mikrobiologische Untersuchungen biologischen Ursprungsmaterials. Die Weiterbildung vermittelt praktische Erfahrungen in der Durchführung und Bewertung aller analytischen Methoden eines klinischen Labors.
Dies schließt besonders immunologische, enzymatische, elektrophoretische und physikalisch-chemische Methoden ein. Erweiterte Kenntnisse bezüglich der Entnahme und Aufbereitung der Proben aus dem menschlichen Körper, wie Blut, verschiedene Körperflüssigkeiten, Ausscheidungen und Gewebe sind ebenfalls Schwerpunkt der Weiterbildung in diesem Gebiet.
Das Tätigkeitsfeld ist überwiegend in den klinisch-chemischen Laboratorien der Krankenhäuser und der pharmazeutischen Industrie sowie der universitären Forschung angesiedelt.
Diese Weiterbildung wird bei der Apothekerkammer Nordrhein aktuell nicht angeboten.
Anmeldung:
Anmeldung zur Regelweiterbildung ohne Fernbetreuung, Weiterbildungsvertrag, Weiterbildungsplan
Anmeldung zur Regelweiterbildung mit Fernbetreuung, Weiterbildungsvertrag, Weiterbildungsplan
Weiterbldungsstätten und Ermächtigungen:
Antrag auf eine persönliche Ermächtigung
Antrag auf Zulassung als Weiterbildungsstätte
Sonstiges:
Empfehlungen und Seminarinhalte zur Durchführung der Regelweiterbildung
Die Weiterbildung in Theoretischer und Praktischer Ausbildung ist ein Gebiet der Pharmazie, das sich insbesondere der Wissensvermittlung an den pharmazeutischen und nichtpharmazeutischen Nachwuchs widmet.
Kenntnisse über Unterrichtsplanung, Medieneinsatz, Leitung von Gesprächen und Diskussionen stehen hierbei im Vordergrund.
Typisches Aufgabenfeld weitergebildeter Apothekerinnen und Apotheker in diesem Bereich sind PTA-Lehranstalten, Berufsschulen, Universitäten oder Ausbildungsleiter in der Pharmazeutischen Industrie.
Grundsätzlich bestehen zwei Möglichkeiten zur Absolvierung der Regelweiterbildung:
1. 36 Monate hauptberufliche Unterrichtstätigkeit an einer für das Gebiet Theoretische und Praktische Ausbildung zugelassenen Schule, Lehranstalt oder einer anderen geeigneten Einrichtung zur Ausbildung von pharmazeutischem Personal oder anderen Berufsgruppen, die Kenntnisse über Arznei-, Heil- und Hilfsmittel benötigen. Während dieser Zeit muss eine nebenberufliche pharmazeutische Tätigkeit von mindestens 200 Stunden in einer für das Gebiet Allgemeinpharmazie zugelassenen öffentlichen Apotheke oder Krankenhausapotheke absolviert werden. Von den 200 Stunden können bis zu 50 Stunden bereits vor der Anmeldung zur Weiterbildung nachweislich abgeleistet worden sein. In diesem Fall dürfen zwischen der Ableistung dieser max. 50 Stunden und dem Datum der Anmeldung zur Weiterbildung nicht mehr als 3 Jahre vergangen sein.
2. 36 Monate hauptberufliche pharmazeutische Tätigkeit in einer für das Gebiet Allgemeinpharmazie zugelassenen öffentlichen Apotheke oder Krankenhausapotheke. Während dieser Zeit müssen nebenberuflich mindestens 300 Unterrichtsstunden an einer für das Gebiet Theoretische und Praktische Ausbildung zugelassenen Schule oder Lehranstalt nachgewiesen werden.
Während der Weiterbildungszeit müssen jährlich mindestens zwei Lehrproben abgelegt werden.
Zulassung als Weiterbildungsstätte
Die Zulassung als Weiterbildungsstätte kann schriftlich bei der Apothekerkammer Nordrhein beantragt werden (siehe Downloadbereich).
Universitätsinstitute sind grundsätzlich als Weiterbildungsstätten zugelassen.
Verteilungsmodus der Weiterbildungsseminare im Gebiet Theoretische und Praktische Ausbildung
Den jeweils aktuellen Verteilungsmodus und die Seminartermine der einzelnen Landesapothekerkammern können Sie auf der ABDA-Homepage einsehen.
Anmeldungen:
Anmeldung zur Regelweiterbildung ohne Fernbetreuung
Anmeldung zur Regelweiterbildung mit Fernbetreuung
Weiterbildungsstätten und Ermächtigungen:
Liste der Weiterbildungsstätten
Liste der persönlichen Ermächtigten
Antrag auf Zulassung als Weiterbildungsstätte
Antrag auf eine persönliche Ermächtigung
Sonstiges:
Weiterbildungsvertrag (optional)
Empfehlung zur Durchführung der Weiterbildung im Gebiet Theoretische und Praktische Ausbildung
Dokumentationsvorlagen für Unterrichtsentwürfe und Lehrproben
Die nähere Ausgestaltung des Gebietes "Öffentliches Gesundheitswesen" regelt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in der Verordnung über die Weiterbildung und Prüfung zur Fachapothekerin/zum Fachapotheker für Öffentliches Gesundheitswesen (WOAÖGW) vom 1. März 2000 (SGV. NW. 2120)
Ansprechpartner ist Herr RPharmD Dominique-André Busch, Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf. Ihre Anfrage richten Sie möglichst per E-Mail an: Dominique-Andre.Busch@mags.nrw.de
Ansprechpartnerinnen
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