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Fortbildungszertifikat

Das freiwillige Fortbildungszertifikat der Apothekerkammer Nordrhein gibt es nicht nur für Apotheker/innen sondern auch für PTA und alle übrigen pharmazeutischen Mitarbeiter/innen und PKA. 

Hier finden Sie die aktuellen Richtlinien, den Antrag auf Erteilung des Fortbildungszertifikats und auch die zugehörigen Dokumentationsbögen.

  1. Punkte sammeln

    Diese sind auf den Teilnahmebescheinigungen der Apothekerkammern ausgewiesen. Fremdveranstalter können ihr Angebot bei der Apothekerkammer Nordrhein akkreditieren lassen (Antrag für Fremdveranstalter). Hier ist es Aufgabe des Veranstalters, die Anzahl der Punkte, die Veranstaltungsnummer und die Kategorie auszuweisen.

    Die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang bzw. Training (jeweils 9 Unterrichtsstunden) wird automatisch mit 9 Punkten der Kategorie 10 angerechnet. Dazu bitte die Teilnahmebescheinigung in Kopie den Unterlagen beifügen.

    Innerhalb
     eines Zeitraums von 36 Monaten müssen Apotheker/innen 150 PunktePTA und alle übrigen pharmazeutischen Mitarbeiter/innen 100 Punkte und PKA 50 Punkte sammeln, um ein Fortbildungszertifikat beantragen zu können.

  2. Fortbildungsnachweise kopieren ...

    ... und eintragen. Um die Übersicht über das Punktekonto zu behalten, empfiehlt es sich, den von der Kammer entwickelten Dokumentationsbogen (Liste) zu nutzen und diese kontinuierlich mit den Daten der bereits absolvierten Fortbildungen zu füllen.
    Mitglieder der Apothekerkammer Nordrhein können auch ihr Online-Punktekonto in ihrem persönlichen Bereich nutzen und jederzeit einen Übersichtsliste erstellen.

  3. Antrag ausfüllen (bitte in Druckbuchstaben) und unterschreiben

  4. Unterschriebenen Antrag und Fortbildungsnachweise bei der Apothekerkammer Nordrhein einreichen

    Die Kopien der Fortbildungsnachweise (in chronologischer Reihenfolge) mit den Dokumentationsbögen einreichen und das Fortbildungszertifikat beantragen. Wenn Sie das Online-Punktekonto nutzen, die Übersichtsliste ausdrucken und die Teilnahmebescheinigungen in der Reihenfolge der Eintragungen in dieser Liste in Kopie beifügen.


BITTE KEINE ORIGINALE einsenden, denn sollten diese auf dem Postweg verloren gehen, bedeutet das für Sie einen immensen Aufwand, Zweitschriften der Teilnahmebescheinigungen bei allen Veranstaltern anzufordern. Die eingereichten Unterlagen werden nicht mit dem Zertifikat zurückgeschickt.

Wenn Sie zum ersten Mal das Fortbildungszertifikat beantragen: Das Datum der letzten Teilnahmebescheinigung legt den Termin der Gültigkeit fest.

Beispiel: Der letzte Nachweis wurde am 2. Mai 2021 ausgestellt, der erste Nachweis kann frühestens am 3. Mai 2018 erworben worden sein. Das Zertifikat ist gültig bis 2. Mai 2024.

Sie bestimmen also selbst den Beginn und das Ende der 36 Monate des "Sammelns" bzw. den Zeitraum der Gültigkeit des Zertifikats.

Ein Antrag auf Erteilung eines Fortbildungszertifikats innerhalb der Gültigkeitsdauer ist NICHT möglich!
Haben Sie bereits ein Fortbildungszertifikat erhalten, können Sie das nächste Zertifikat vier Wochen vor Ablauf der Gültigkeitsfrist beantragen. Dabei ergibt sich die Laufzeit des Folgezertifikats aus dem Gültigkeitsdatum des vorherigen Zertifikats.

Beispiel: Das Zertifikat ist bis 31.08.2020 gültig. Daraus ergibt sich der Nachweiszeitraum vom 01.09.2017 bis 31.08.2020 für das Folgezertifikat. Dieses hat dann eine Gültigkeit bis 31.08.2023.

Dem Antrag ist neben den oben genannten Unterlagen die Kopie des letzten Fortbildungszertifikats beizufügen.

Wir erhalten Berichte, dass Fortbildungspunkte, die zuvor sichtbar waren, nun nicht mehr sichtbar sind. Der Fehler ist bekannt und die Technik arbeitet daran. Verloren sind die Eingaben aus dem alten System nicht. Unklar ist, ob und wie die nachträgliche Migration gewährleistet werden kann. Aktuell können wir Sie daher an dieser Stelle nur um Geduld bitten. Wir werden auf der FAQ-Seite weiter informieren.