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Weiterbildung

Apotheker unterscheiden – ebenso wie andere akademische Heilberufe – zwischen Fort- und Weiterbildung. Die Weiterbildung ist eine praxisbezogene Spezialisierung in einem pharmazeutischen Gebiet. Informieren Sie sich gern auf den nachfolgenden gelb markierten Unterseiten.

Wer nach Abschluss der Ausbildung die Approbation in der Tasche hat, kann parallel zur aktiven Berufsausübung, also im Rahmen eines hauptberuflichen Arbeitsverhältnisses, sein tätigkeitsbezogenes Fachwissen erweitern und vertiefen. Die höhere Qualifikation in einem solchen Spezialgebiet wird in einer Prüfung nachgewiesen; der erfolgreiche Abschluss berechtigt zum Führen einer Fachapothekerbezeichnung.

Die Spielregeln der Weiterbildung sind in den Weiterbildungsordnungen der Landesapothekerkammern festgelegt (Weiterbildungsordnung der Apothekerkammer Nordrhein). Darüber hinaus beschreiben Empfehlungen der Bundesapothekerkammer den bundeseinheitlichen Standard.

Wichtige Regelungen im Überblick

  • Weiterbildung erfolgt in praktischer Berufstätigkeit

  • ergänzt durch theoretische Unterweisung

  • Voraussetzung ist die Approbation als Apothekerin oder Apotheker

  • Betreuung durch eigens für das jeweilige Weiterbildungsgebiet ermächtigte Apothekerinnen und Apotheker

  • Weiterbildung in einer für das Weiterbildungsgebiet geeigneten Weiterbildungsstätte

  • Mindestdauer der Weiterbildung beträgt 36 Monate (bei einer hauptberuflichen ganztägigen Tätigkeit)

  • bei einer Teilzeitbeschäftigung verlängert sich die Weiterbildungszeit

  • es sind Seminare zu besuchen

  • Mindestumfang der Seminare derzeit 120 Stunden je Gebiet

Durch eine Weiterbildung kann man sich als Apothekerin oder Apotheker in bestimmten Gebieten (Fachapothekertitel) und Bereichen (Zusatzbezeichnung) qualifizieren. Apothekerinnen und Apothekern stehen bislang acht Gebiete offen:

  • Allgemeinpharmazie

  • Klinische Pharmazie

  • Pharmazeutische Analytik und Technologie

  • Arzneimittelinformation

  • Toxikologie und Ökologie

  • Theoretische und Praktische Ausbildung

  • Klinische Chemie

  • Öffentliches Gesundheitswesen

Ergänzend oder alternativ zu einer oder mehreren Gebietsbezeichnungen kann man in folgenden Bereichen eine Zusatzbezeichnung erwerben:

  • Prävention und Gesundheitsberatung

  • Geriatrische Pharmazie

  • Ernährungsberatung

  • Naturheilmittel und Homöopathie

  • Onkologische Pharmazie

  • Infektiologie

  • Medikationsmanagement im Krankenhaus

Einschränkend gilt: Länderbedingt bestehen zwischen den einzelnen Weiterbildungsordnungen durchaus Unterschiede; so kann man nicht jede der oben genannten Bezeichnungen oder Fachapothekertitel in allen Kammerbezirken erwerben. Maßgeblich ist die Weiterbildungsordnung der jeweiligen Apothekerkammer.

Mit Abschluss der Ausbildung und dem Erhalt der Approbation ist das pharmazeutische Lernen nicht abgeschlossen – eigentlich ist das erst der Startschuss. Berufserfahrung zu gewinnen und das eigene Wissen stets auf aktuellem Stand zu halten, ist eine Herausforderung, der man sich ein Berufsleben lang stellen muss. Je nach Wahl des Arbeitsplatzes und des Berufsfeldes werden darüberhinaus zusätzliche Spezialkenntnisse gefordert. Die Weiterbildung vermittelt strukturiert dieses vertiefende Know-how, das die Apothekerinnen und Apotheker nach erfolgreichem Abschluss durch die erweiterte Berufsbezeichnung belegen können. Das Blättern auf den weiteren Seiten lohnt sich also: der nähere Blick macht deutlich, welche weitreichenden Inhalte die einzelnen Gebiete und Bereiche umfassen.

Neben dem persönlichen Nutzen gibt es auch Vorteile für den gesamten Berufsstand. Unser Gesundheitswesen steht vor vielfältigen Problemen. Die Finanzierung wird immer schwieriger und die Konkurrenz zwischen den einzelnen Disziplinen immer größer. Qualitätsnachweise für die zu erbringenden Leistungen sind in vielen Feldern längst Realität. Durch die Weiterbildung können ureigene pharmazeutische Inhalte und Tätigkeitsfelder aktiv besetzt werden.