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Elektronischer Medikationsplan (eMP)

Laut § 31a SGB V haben gesetzlich Versicherte, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel (ärztliche Verschreibung im Rahmen der vertragsärzt-lichen Versorgung) anwenden, seit dem 1. Oktober 2016 einen Anspruch auf Erstellung und Aktualisierung eines Medikationsplans in Papierform (bundeseinheitlicher Medikationsplan - BMP).

Darüber hinaus können Patienten, die gesetzlich versichert sind, ab Juli 2020 einen elektronischen Medikationsplan (eMP) auf ihrer elektronischen Gesund-heitskarte (eGK) hinterlegen lassen. Die für alle Patienten freiwillige Fachanwen-dung eMP ist die erste Anwendung der eGK in der Apotheke überhaupt.

Während der BMP vor allem der Information des Patienten dient, stellt der eMP den Leistungserbringern zusätzliche medikationsrelevante Daten bereit und unterstützt sie dadurch bezüglich der Arzneimitteltherapiesicherheit. Er wird zunächst auf der Gesundheitskarte des Versicherten gespeichert. Später soll der Patient die Möglichkeit erhalten, ihn auch in die elektronische Patientenakte (ePA) zu integrieren.

Mit der Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) erhalten Apotheker und pharmazeutisches Personal die Zugriffsmöglichkeit auf den eMP und damit einen elektronischen Zugang zu Medikationsdaten mit Relevanz für die Arzneimittel-therapiesicherheit (AMTS), die sie in der Apothekensoftware verarbeiten kön-nen, wenn sie über das entsprechende Software-Modul verfügen. Auf Wunsch des Patienten können Apotheker bzw. pharmazeutisches Personal, Ärzte und Zahnärzte auf den eMP zugreifen und Änderungen vornehmen. Psychothera-peuten können den eMP zwar einsehen, ihn jedoch nicht verändern.

Daten elektronischer Medikationsplan

Neben allgemeinen Angaben, wie Name oder Geburtsdatum enthält der eMP Medikationsdaten des Patienten. Diese können verordnete Arzneimittel, selbst erworbene Arzneimittel und in der Vergangenheit eingenommene Arzneimittel umfassen. In Kommentarfeldern zum einzelnen Medikationseintrag sowie in einem übergeordneten Kommentarfeld zur gesamten Medikation können betei-ligte (Zahn-)Ärzte und Apotheker Informationen eintragen, die der interprofes-sionellen Kommunikation dienen.

Weiterhin kann der eMP medikationsrelevante Daten zu Allergien oder Unver-träglichkeiten und Parameter, wie Gewicht oder Kreatininwert (ggf. mit Erfas-sungsdatum, wenn der Arzt dies eingetragen hat) enthalten.

Die Daten des BMP werden durch Einführung des eMP somit um historische Medikationsdaten, Informationen in Kommentarfeldern sowie zusätzliche medikationsrelevante Daten zur Information von Arzt und Apotheke ergänzt.

Sofern der Patient einen eMP nutzt, sollte der BMP immer aus dem eMP generiert bzw. ausgedruckt werden, umgekehrt kann ein BMP jedoch nicht automatisch in einen vollständigen eMP überführt werden.

Eigenverantwortung Patient

Wie beim BMP obliegt es auch beim eMP dem Patienten, auf Vollständigkeit und Aktualität seines persönlichen Medikationsplans zu achten und entsprechend alle beteiligten Leistungserbringer kontinuierlich zur Pflege und Aktualisierung aufzufordern. Die Leistungserbringer sind verpflichtet, diesen Aufforderungen nachzukommen. Nur so kann der Medikationsplan einen sinnvollen Beitrag zur AMTS leisten.

Informationsmaterialien

Die gematik hat für Apotheker und pharmazeutisches Personal hier umfang-reiche Materialien rund um den eMP zur Verfügung gestellt, die folgende Dokumente umfassen:

Leitfaden für Apotheker und pharmazeutisches Personal
Checkliste: eMP anlegen
Checkliste: eMP auslesen

Der Patientenflyer der gematik „Ihr elektronischer Medikationsplan“ (Stand Juni 2020) ist hier verfügbar.

In Ergänzung zu den Materialien der gematik hat die ABDA ein FAQ-Dokument zum Umgang mit dem eMP in Apotheken erarbeitet, das Fragen zur praktischen Arbeit in den Apotheken, rechtliche Fragen zum eMP sowie Fragen zur Handha-bung des Speichermediums eGK behandelt. Mit den FAQ soll den Apotheken eine zusätzliche Hilfestellung im Umgang mit dem eMP geboten werden.

Weiterhin wurde eine BAK-Arbeitshilfe „Muster für eine Einwilligungserklärung zur Erstellung des elektronischen Medikationsplans“ erstellt.