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„Willkommen in Deutschland“ – die Apothekerorganisationen in Nordrhein unterstützen Sie bei der beruflichen Integration.
Sie interessieren sich für eine Tätigkeit in den Apotheken hier bei uns? Nützliche Informationen zum Anerkennungsverfahren und den zuständigen Behörden finden Sie hier – auch in englischer Sprache.
Apothekerinnen und Apotheker aus Drittstaaten müssen zunächst einen Antrag auf Anerkennung der Approbation stellen – in NRW beim ZAG (http://www.brms.nrw.de/go/zag) und in der Regele eine Fachsprachprüfung und Kenntnisprüfung absolvieren.
Haben Sie weitere Fragen? Wir sind für Sie unter info@aknr.de oder telefonisch unter 0211 83880 erreichbar.
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