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Nach zwei Jahren Coronapandemie gibt es seitens der Bundesregierung immer mehr Lockerungen. Dementsprechend sind Unternehmen und Institutionen aufgerufen, eigene Hygieneregeln zu definieren – so auch die Apothekerkammer Nordrhein.
Besucher und Mitarbeiter dürfen die Geschäftsstelle der Apothekerkammer Nordrhein nur betreten, wenn sie symptomfrei sind und keinen engen Kontakt zu einer an Corona erkrankten Person hatten. Zudem empfiehlt die Kammer, sich vor dem Besuch mittels Antigenschnelltest zu testen.
Aus Gründen des Arbeitsschutzes und zum bestmöglichen Schutz der Besucher sind alle Personen, die sich in der Geschäftsstelle aufhalten, dazu angehalten, im gesamten Gebäude mindestens eine medizinische – besser eine FFP2-Maske – zu tragen. Einzig am Sitzplatz darf die Maske abgenommen werden.
Um zusätzlich das Risiko einer Ansteckung weitestgehend zu reduzieren, werden alle Räumlichkeiten regelmäßig gelüftet. CO2-Warner messen und erinnern an die notwendigen Lüftungsintervalle. Zusätzlich sind in den Seminar- und Prüfungsräumen Luftreiniger im Einsatz.
Die Hygieneregeln für Besucher der Apothekerkammer Nordrhein gibt es hier zum Download.
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