Seit dem 01. Januar 2024 müssen verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung in Form eines elektronischen Rezepts verordnet werden. Diese AKNR-Informationsseite zum E-Rezept bietet nützliche Linktipps und ein im Aufbau befindliches Praxis-FAQ mit Antworten aus unterschiedlichen, verlässlichen Quellen. Auf dieser Seite besteht auch die Möglichkeit, Fragen aus der Praxis per E-Mail oder Kontaktformular einzureichen.
Apothekerkammer Nordrhein
Körperschaft des öffentlichen Rechts
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