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Die Apothekerinnen und Apotheker erteilen zerstörerischen Plänen von Minister Lauterbach eine klare Absage. Zwei Resolutionen und Beratung zahlreicher Anträge.
Mit gleich zwei Resolutionen hat die Hauptversammlung der Apothekerschaft in Deutschland auf die Pläne von Bundesgesundheitsminister Lauterbach reagiert. Zu Beginn haben die Delegierten des Deutschen Apothekertages eine Resolution zur Stabilisierung der Arzneimittelversorgung verabschiedet, gegen Ende einstimmig die Düsseldorfer Erklärung veröffentlicht.
Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat der Apothekerschaft seine Pläne zur Sicherung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung auf dem Deutschen Apothekertag in Düsseldorf vorgestellt.
Der Minister ist auf einem gefährlichen Irrweg. Die Apothekerinnen und Apotheker erteilen diesen zerstörerischen Plänen eine klare Absage.
Die Apothekerschaft wird nicht zulassen, dass die Arzneimittelversorgung ihrer Patientinnen und Patienten durch fehlgeleitete und nicht zu Ende gedachte Ideen zum Spielball des Ministers und dadurch dramatisch gefährdet wird.
Die Menschen brauchen keine Medikamenten-Abgabestellen ohne persönlichen Kontakt zur Apothekerin oder zum Apotheker. Sie brauchen keine Scheinapotheken ohne Rezepturen und Notdienste. Vielmehr brauchen sie ein gesundes, flächendeckendes Netz an Apotheken vor Ort. Dort stellen Apothekerinnen und Apotheker als niedrigschwellig zu erreichende und unabhängige Experten eine qualitativ hochwertige Arzneimittelberatung sicher.
Wir fordern statt einer Aushöhlung und eines Rückbaus des heilberuflich getragenen Apothekennetzes, das bestehende und funktionierende System der ambulanten Arzneimittelversorgung durch die Apotheken vor Ort im Sinne einer resilienten und überall gleichwertigen Versorgung aller Menschen zu stabilisieren.
Dafür stehen die Apotheken in Deutschland. Apotheken stärken. Jetzt!
Apotheken sind Teil der Daseinsvorsorge in Deutschland. Sie leisten einen entscheidenden Beitrag zum sozialen Frieden. Am Tag und in der Nacht sind Apotheken eine niedrigschwellige und unverzichtbare Säule der sicheren Gesundheitsversorgung für die gesamte Bevölkerung.
Die Arzneimittelversorgung durch die Apotheken vor Ort ist seit langem strukturell unterfinanziert, da der Festzuschlag in der Arzneimittelpreisverordnung seit mehr als einem Jahrzehnt nicht angepasst wurde. Zuletzt haben die Apotheken sogar eine Honorarkürzung zu Gunsten der gesetzlichen Krankenkassen hinnehmen müssen.
Immer mehr Arzneimittel sind in Deutschland nicht mehr verfügbar und verursachen einen hohen zusätzlichen Arbeitsaufwand. Gleichzeitig müssen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Apotheken fair vergütet werden. Die allgemein steigenden Kosten belasten die Apotheken zusätzlich mit Blick auf die Warenwirtschaft und die Betriebskosten. Stabile finanzielle Rahmenbedingungen sind unerlässlich, um dem Nachwuchs in der Apotheke eine Zukunftsperspektive zu geben – gerade in Zeiten des allgegenwärtigen Fachkräftemangels. Auch eine Apothekenübergabe wird durch fehlende Planungssicherheit erschwert.
Die Apothekerschaft richtet die folgenden Forderungen an die Bundesregierung:
Die bewährten Strukturen der Arzneimittelversorgung über die heilberuflich geführten Apotheken vor Ort müssen stabilisiert und durch verlässliche Rahmenbedingungen zukunftsorientiert weiterentwickelt werden.
Wir fordern eine dauerhaft angemessene Vergütung der Apotheken vor Ort. Die Politik trägt die Verantwortung für die ambulante flächendeckende Versorgung, auch für deren Finanzierung. Investitionen in die Apotheken vor Ort sichern flächendeckend die Arzneimittelversorgung und garantieren sichere, am Patientenwohl orientierte Zugangswege.
Um künftig die Honorierung der Apotheken nicht wieder von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abzukoppeln, muss der Festzuschlag durch einen regelhaften Mechanismus jährlich mittels eines Dynamisierungsfaktors angepasst werden.
Die einseitige Wirtschaftlichkeitsorientierung in der Arzneimittelversorgung muss zurückgedreht werden, um die Versorgungssituation zu verbessern. Ein Kaputtsparen von Versorgungsstrukturen gefährdet die Versorgung der Bevölkerung unwiederbringlich.
Die Unabhängigkeit der Beratung durch freiberuflich selbständige Heilberufler bedeutet einen großen – auch geldwerten - Nutzen für das deutsche Gesundheitswesen. Diese Unabhängigkeit muss daher zum Wohl der Patientinnen und Patienten erhalten bleiben.
Zentrale Forderung zum Erhalt einer gesunden Versorgungsbasis ist daher die Korrektur des Festzuschlag auf 12 € (netto) je verschreibungspflichtiger Arzneimittelpackung. Nur durch diese Maßnahme lassen sich die in den letzten 10 Jahren aufgelaufenen Betriebskostensteigerungen ausgleichen.
Weitere Kürzungen zu Lasten der Apotheken im Kontext der Stabilisierung der GKV-Finanzen sind für die Patientinnen und Patienten schädlich, denn sie bedeuten im Ergebnis Leistungskürzungen. Daher ist insbesondere der Apothekenabschlag dauerhaft auf 1,48 € (netto) festzuschreiben.
Notwendige Aufwendungen der Apotheken im Rahmen der Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen sind vollständig zu refinanzieren. Apotheken sind ein verlässlicher Partner beim Ausbau digitaler Anwendungen, dürfen aber dadurch nicht finanziell geschwächt werden.
Hauptversammlung der Deutschen Apothekerinnen und Apotheker
Düsseldorf, 29. September 2023
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