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Einfacher geht es nicht! E-Rezepte in den Apotheken in Nordrhein mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einlösen

06.09.2023

Patientinnen und Patienten können ihr E-Rezept ab sofort bequem mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in ihrer Vor-Ort-Apotheke einlösen. Dieser einfache, sichere und schnelle Einlöseweg für das E-Rezept ist jetzt deutschlandweit und damit auch in den Vor-Ort-Apotheken in Nordrhein verfügbar.

Einfacher als mit der elektronischen Gesundheitskarte geht es nicht“, freut sich Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, über die neue Option, das E-Rezept komfortabel und sicher einlösen zu können.

Ein Patient löst in der Apotheke sein E-Rezept mit der elektronischen Gesunheitskarte ein. Dazu steckt er diese in das Kartenlesegerät der Apotheke.
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E-Rezept: Einfach mit der Gesundheitskarte in der Apotheke einlösen

„Wir stellen fest, dass über die elektronische Gesundheitskarte immer mehr E-Rezepte in den Apotheken ankommen. Um die notwendige Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter voranzutreiben, ermutigen wir die Arztpraxen, von der neuen Möglichkeit Gebrauch zu machen“, erklärt Hoffmann.

So funktioniert das Einlösen des E-Rezepts mittels Gesundheitskarte

Der Arzt stellt in der Sprechstunde in der Praxis ein E-Rezept aus. Diese Verordnung wird am Praxiscomputer eingegeben und im sicheren Datennetz des Gesundheitswesens gespeichert. Der Patient kann sein E-Rezept nun einfach mit seiner elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke seiner Wahl einlösen.

Beim Einlösen müssen Versicherte in der Apotheke nur ihre Gesundheitskarte in ein Kartenlesegerät einstecken. Mehr wird nicht benötigt. Es ist weder eine PIN noch ein anderer Nachweis erforderlich. Sollte es in Einzelfällen zu Schwierigkeiten mit der Karte kommen, hilft die jeweils zuständige Krankenkasse weiter.

So können auch E-Rezepte für Angehörige komfortabel eingelöst werden. Das Rezept wird nicht auf der eGK gespeichert: Die eGK dient nur als Schlüssel, damit die Apotheke die Rezepte des Versicherten abrufen kann.

Sollten Patienten in ihrer Arztpraxis das E-Rezept noch als Papierausdruck erhalten, istdies auch für die Apotheken in Nordrhein kein Problem.
„Der auf dem Ausdruck angezeigte Rezeptcode wird einfach gescannt und das Medikament kann – natürlich mit der jeweils erforderlichen persönlichen Beratung – ausgegeben werden“, erläutert Hoffmann.