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Für die Patienten ist der elektronische Medikationsplan (eMP) eine freiwillige Anwendung innerhalb seiner elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Für die Apotheken ist der eMP die erste Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte.
Um behandelnden Ärzten und Apothekern mehr notwendige Informationen über die Medikamenteneinnahme ihrer Patienten zu geben, wurde die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) als freiwillige Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in § 291a SGB V verankert.
Die für alle Patienten freiwillige Fachanwendung „eMP/AMTS“ ist die erste Anwendung der eGK in der Apotheke überhaupt. Seit Juli 2020 kann in einer ersten Stufe der eMP auf der eGK des Patienten gespeichert werden, wobei die Daten des BMP um historisierte Daten ergänzt werden können.
In einer zweiten Stufe ab 2023 sollen die Daten um notwendige Attribute erweitert werden und die Speicherung der Daten auf einem zentralen Fachdienst erfolgen.
Ausführlichere Informationen erhalten Sie auf der ABDA-Seite und im ABDA-FAQ zum elektronischen Medikationsplan.
Apotheker erhalten hier umfangreiche Informationsmaterialien.
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