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Die Apothekerkammer Nordrhein ist seit dem 1. September 2020 für die Organisation und Durchführung der pharmazeutischen Kenntnisprüfungen für Apotheker/innen aus den sog. Drittstaaten gemäß § 4 Abs. 3 Bundesapothekerordnung (BApO) zuständig. Nach bestandener Fachsprachprüfung haben Apotheker/innen die Möglichkeit an der Prüfung teilzunehmen.
Die Kenntnisprüfung erstreckt sich grundsätzlich auf die Fächer Pharmazeutische Praxis und Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker. Sollten Defizite in Bezug auf den Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung gemäß § 18 Abs. 1 AAppO festgestellt worden sein (z.B. Pharmakologie und Toxikologie oder Klinische Pharmazie), kann Ihre Bezirksregierung außerdem ein Zusatzfach aus diesem Bereich als Prüfungsstoff festschreiben.
Ziel der Prüfung ist es festzustellen, ob Sie die für die Ausübung des pharmazeutischen Berufs erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten besitzen.
Die Dauer der Prüfung ist abhängig vom Umfang der festgestellten wesentlichen Unterschiede. Sie dauert für jeden Antragsteller mindestens 30, höchstens 60 Minuten
Die Anmeldung zur Kenntnisprüfung erfolgt über die Zentrale Anerkennungsstelle für akademische Gesundheitsberufe (ZAG) bei der Bezirksregierung Münster. Bitte beachten Sie dabei unbedingt, dass Sie einen entsprechenden Antrag rechtzeitig, d. h. mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Prüfungstermin stellen sollten.
Nach erfolgter Anmeldung und Zulassung werden Ihre persönlichen Daten, seitens der Bezirksregierung Münster - ZAG, an die Apothekerkammer Nordrhein weitergeleitet. Nach Eingang Ihrer Daten erhalten Sie von uns einen persönlichen Buchungscode zur Terminbuchung für Ihre Kenntnisprüfung.
Im Anschluss werden Sie von der Apothekerkammer Nordrhein zur Zahlung der Prüfungsgebühren aufgefordert. Für diese Prüfung wird gemäß § 1 Abs. Nr. 15 Verw.GebO der Apothekerkammer Nordrhein vom 11. Dezember 1996 (MBI.NRW.1997 S. 355), zuletzt geändert am 17. Juni 2020 (MBI.NRW.2020, S. 456) eine Prüfungsgebühr in Höhe von 710,00€ erhoben.
Nach Zahlungseingang erhalten die Prüflinge spätestens sieben Kalendertage vor dem Prüfungstermin (vgl. § 22d Abs. 3 S. 2 AApprO) die Ladung zur Kenntnisprüfung. Aus Gründen der Organisation und Planung Ihres Prüfungsbesuches sind wir bemüht, Datum und Ort Ihrer Prüfung etwa einen Monat vor dem Prüfungstermin schriftlich bekanntzugeben. Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig auf die Prüfung vorzubereiten.
Dort können Sie einen Termin innerhalb der nächsten drei Monate wählen.
Noch ein paar Hinweise zum weiteren Verfahren:
Nachdem Sie den Termin gewählt haben, planen wir die Prüfungstage bei uns in der Kammer.
Danach erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Nach Eingang der Zahlung erhalten Sie eine Ladung zu Ihrer Kenntnisprüfung.
Zur Sachkenntnisprüfung bringen Sie bitte Ihre Ladung, Ihren Reisepass/ Personalausweis/ Aufenthaltstitel und Schreibutensilien mit.
Das Ergebnis der Prüfung wird der Zentralen Anerkennungsstelle für approbierte Gesundheitsberufe bei der Bezirksregierung Münster übermittelt.
Von dort erhalten Sie dann die weiteren Informationen zur Approbation.
Um die Approbation zu erlangen, müssen Nicht-EU-Bürger eine Kenntnisprüfung ablegen. Um sich auf diese Prüfung praktisch vorbereiten zu können, wird eine vorübergehende Berufserlaubnis als „Apotheker unter Aufsicht“ durch die zuständige Bezirksregierung erteilt.
Um die Kenntnisprüfung bestehen zu können, sind neben Aspekten der Beratung von Patienten zu Arzneimitteln auch rechtliche Grundlagen, Dokumentationspflichten und anderes mehr von Bedeutung. Deshalb ist der Besuch des praxisbegleitenden Unterrichts empfehlenswert. Sie haben dort auch die Möglichkeit des fachlichen Austauschs: Zusammen mit den angehenden Apothekern, die in Deutschland aktuell ihr Studium absolviert haben und im praktischen Jahr nun erste Erfahrungen in der Apotheke sammeln, erfahren Sie alles zu den wichtigsten Prüfungsgebieten der Kenntnisprüfung. Dazu gehören pharmazeutisches Recht und seine Umsetzung in der Praxis, Medikationsmanagement sowie Grundlagen in Betriebswirtschaftslehre. Für die Teilnahme am praxisbegleitenden Unterricht müssen Sie sich anmelden. Näheres zu diesem kostenfreien Angebot erfahren Sie hier.
Zu den besonders relevanten Themen im Apothekenalltag existiert ein Leitfaden für die Ausbildung im praktischen Jahr. Alle Arbeitsfelder und wichtige rechtliche Regelungen können mittels Arbeitsblättern strukturiert erarbeitet werden. Ihre Erfahrungen aus dem Alltag können Sie so vertiefen und sich das notwendige Hintergrundwissen dazu fallorientiert aneignen. Den Leitfaden können Sie hier einsehen und herunterladen.
Jaehde, Radziwill, Kloft – Klinische Pharmazie: Grundlagen und Anwendung (Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Stuttgart)
Mutschler, Geisslinger u.a. – Arzneimittelwirkungen (Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Stuttgart)
Schäfer – Allgemeinpharmazie (Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Stuttgart)
Gebler, Kindl – Pharmazie für die Praxis (Deutscher Apotheker Verlag)
Piening – Prüfungstrainer (Deutscher Apotheker Verlag)
Schiedermair, Pohl – Gesetzeskunde für Apotheker (Govi-Verlag/Avoxa-Mediengruppe)
Kirchner – Arzneiformen richtig anwenden (Deutscher Apotheker Verlag)
Außerdem bietet die Apothekerkammer Nordrhein Fortbildungen an. Speziell auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtet ist das Angebot „Auffrischungskurs/Wiedereinstieg nach längerer Berufspause/Start up für pharmazeutische Mitarbeiter mit ausländischen Abschlüssen". Diese Angebote sind zum Teil kostenpflichtig. Darüber hinaus können Sie natürlich auch alle anderen Fortbildungen nutzen. Sie finden kostenfreie Online-Fortbildungen für die Fortbildung zu Hause am PC sowie Abendvorträge an vielen Orten im Kammergebiet Nordrhein zu zahlreichen aktuellen Themen. Darüber hinaus gibt es zu Schwerpunktthemen Seminare, die überwiegend in Düsseldorf stattfinden. Informieren Sie sich unter www.aknr.de.
Verschiedene private Anbieter haben Intensivseminare zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung in ihrem Angebot. Hierzu empfiehlt sich eine Internetrecherche.
Wegen einer finanziellen Unterstützung für die Teilnahme an den Seminaren fragen Sie bei der zuständigen Agentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Jobcenter nach einem Bildungsgutschein.
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