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Die folgenden Informationen sollen Ihnen die Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung erleichtern
Bei der Beurteilung der Fachsprache wird besonders Wert auf berufsbezogene kommunikative Fähigkeiten gelegt. Apotheker müssen ein Gespräch souverän, strukturiert und klar führen können. Hierbei ist es wichtig, dass der Prüfungskandidat flexibel auf individuelle Gesprächssituationen reagieren und sich spontan ausdrücken kann. Dabei sind ein umfangreicher Wortschatz verbunden mit flüssigem Sprechen wichtige Voraussetzungen. Inhalte von Erzähltem bzw. Geschriebenem müssen erfasst und korrekt und umfassend mündlich sowie schriftlich wiedergeben werden können.
Bei der Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung sollte beachtet werden, dass auswendig gelernte Fallbeispiele nicht ausreichen, um die Prüfung zu bestehen. In der Prüfung wird letztendlich beurteilt, ob der Prüfungskandidat dem Berufsalltag eines Apothekers mit all seinen individuellen und vielfältigen Aufgaben sprachlich gewachsen ist.
Zur Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung sollten Sie im Vorfeld Fachzeitschriften wie zum Beispiel die „Pharmazeutische Zeitung“, „Deutsche Apothekerzeitung“ sowie Fachzeitschriften, die sich speziell an pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) richten, lesen. Die sprachlichen Besonderheiten für die Beratung von Verbrauchern können Sie durch das Lesen von Apotheken Kundenzeitschriften wie zum Beispiel „Apotheken Umschau“ oder „Neue Apotheken Illustrierte“ kennen lernen. Darüber hinaus können Sie jede Möglichkeit nutzen, sich mit Apothekern und pharmazeutisch-technischen Assistenten auszutauschen. Auf diese Weise erlangen Sie die notwendige Sicherheit im Umgang mit der deutschen Sprache. Zusätzlich finden Sie Beispiele für Fachsprache und Patientensprache sowie gängige Abkürzungen und englischsprachige Erläuterungen in der „Terminologie“ ebenfalls auf der Homepage der Apothekerkammer Nordrhein als Download.
So läuft die Fachsprachprüfung ab:
Der Vorsitzende der Prüfungskommission informiert Sie über den Prüfungsablauf sowie über die Rolle der einzelnen Prüfer während der Prüfung. Außerdem wird der Prüfungsausschussvorsitzende Ihren Pass o.ä. kontrollieren.
Die Prüfungsdauer beträgt 60 Minuten.
Die Prüfung erfolgt in drei Teilen:
Simuliertes Apotheker-Patienten-Gespräch und eine Diskussion zu einem pharmazeutischen oder gesundheitsbezogenen Thema
Schriftlicher Prüfungsteil
Simuliertes Apotheker-Apotheker-Gespräch und die mündliche Erläuterung von pharmazeutisch-medizinischen Fachbegriffen.
Sie erhalten die schriftliche Aufgabenstellung und die Fachinformation eines Fertigarzneimittels, in der alle für die Prüfung wichtigen Passagen farblich markiert sind. Die Fachinformation dient als inhaltliche Grundlage. Die markierten Inhalte sind für die sich anschließenden mündlichen und schriftlichen Prüfungsteile wichtig.
Tipps zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung erhalten Sie hier.
In unserem FAQ haben wir die häufigsten Fragen zusammengestellt.
Zur Vorbereitung der Hospitation in der Apotheke und zur Vorbereitung der Fachsprachprüfung hilft Ihnen die Präsentation „Hospitation in der Apotheke“.
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Lesen Sie dazu mehr in unserer Datenschutzerklärung.
Eine Fachinformation fasst standardisiert alle wichtigen Informationen zu einem Arzneimittel zusammen. Sie steht Apothekern und Ärzten zur Verfügung, um sich über die Art des Arzneimittels, Empfehlungen zur Anwendung und Dosierung, pharmakologische Besonderheiten, insbesondere auch zu Nebenwirkungen und Wechselwirkungen zu informieren.
Eine Fachinformation (gemäß AMG § 11 a, siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__11a.html) ist wie folgt aufgebaut:
die Bezeichnung des Arzneimittels, gefolgt von der Stärke und der Darreichungsform;
qualitative und quantitative Zusammensetzung nach Wirkstoffen und den sonstigen Bestandteilen, deren Kenntnis für eine zweckgemäße Verabreichung des Mittels erforderlich ist, unter Angabe der gebräuchlichen oder chemischen Bezeichnung; § 10 Abs. 6 findet Anwendung;
Darreichungsform;
klinische Angaben:
a) Anwendungsgebiete,
b) Dosierung und Art der Anwendung bei Erwachsenen und, soweit das Arzneimittel zur Anwendung bei Kindern bestimmt ist, bei Kindern,
c) Gegenanzeigen,
d) besondere Warn- und Vorsichtshinweise für die Anwendung und bei immunologischen Arzneimitteln alle besonderen Vorsichts-maßnahmen, die von Personen, die mit immunologischen Arzneimitteln in Berührung kommen, und von Personen, die diese Arzneimittel Patienten verabreichen, zu treffen sind, sowie von dem Patienten zu treffenden Vorsichtsmaßnahmen, soweit dies durch Auflagen der zuständigen Bundesoberbehörde nach § 28 Abs. 2 Nr. 1 a) angeordnet oder durch Rechtsverordnung vorgeschrieben ist,
e) Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln oder anderen Mitteln, soweit sie die Wirkung des Arzneimittels beeinflussen können,
f) Verwendung bei Schwangerschaft und Stillzeit,
g) Auswirkungen auf die Fähigkeit zur Bedienung von Maschinen und zum Führen von Kraftfahrzeugen,
h) Nebenwirkungen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch,
i) Überdosierung: Symptome, Notfallmaßnahmen, Gegenmittel;
pharmakologische Eigenschaften:
a) pharmakodynamische Eigenschaften,
b) pharmakokinetische Eigenschaften,
c) vorklinische Sicherheitsdaten;
pharmazeutische Angaben:
a) Liste der sonstigen Bestandteile,
b) Hauptinkompatibilitäten,
c) Dauer der Haltbarkeit und, soweit erforderlich, die Haltbarkeit bei Herstellung einer gebrauchsfertigen Zubereitung des Arzneimittels oder bei erstmaliger Öffnung des Behältnisses,
d) besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung,
e) Art und Inhalt des Behältnisses,
f) besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung von angebrochenen Arzneimitteln oder der davon stammenden Abfallmaterialien, um Gefahren für die Umwelt zu vermeiden;
Inhaber der Zulassung;
Zulassungsnummer;
Datum der Erteilung der Zulassung oder der Verlängerung der Zulassung;
Datum der Überarbeitung der Fachinformation.
Da für das Beratungsgespräch und den zweiten Teil der Prüfung nicht alle Informationen zu dem Arzneimittel benötigt werden, sind einige Abschnitte farblich markiert. Diese markierten Informationen benötigen Sie für die Fachsprachenprüfung. Als Beispiel finden Sie die erste Seite aus der Fachinformation zu Aspirin:
Sie dürfen nach Ihrer Einschätzung zusätzlich wichtige Passagen der Fachinformation markieren und Randnotizen erstellen. Während der Vorbereitung und der Prüfung dürfen Sie Aufzeichnungen anfertigen, die nach der Prüfung abzugeben sind.
Die Verwendung von Mobiltelefonen und anderen mitgebrachten elektronischen Hilfsmitteln ist während der Prüfung nicht gestattet.
Simuliertes Apotheker-Patienten-Gespräch:
Sie informieren und beraten einen Patienten im Rahmen der Arzneimittelabgabe über ein Arzneimittel, arzneimittelbezogene Probleme sowie mögliche Arzneimittelrisiken. Insbesondere weisen Sie den Patienten auf die sachgerechte Anwendung, Aufbewahrung und Entsorgung des Arzneimittels hin und klären ihn über mögliche Neben- oder Wechselwirkungen auf.
Zur Struktur eines Beratungsgesprächs gibt es einen „Leitfaden Beratung in der Apotheke“ (siehe Downloadbereich auf dieser Seite). Dort finden Sie auch typische Fragen, die dem Patienten gestellt werden sollten, um ihn zu einem verordneten Arzneimittel (also mit einem ärztlichen Rezept) oder zu einem Selbstmedikationswunsch optimal zu beraten.
Folgende Punkte sollten abgedeckt sein:
Gesprächseinstieg: Begrüßung
Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist
Art bzw. Stärke der Beschwerden
Zeitliches Auftreten der Beschwerden
Dauer der Beschwerden
Häufigkeit der Beschwerden
Begleitsymptome
Rat eines Arztes
Erfahrungen mit Arzneimitteln zur Behandlung der Symptome
Bekannte Erkrankungen beim Patienten
Weitere Arzneimittelanwendungen
Verwenden Sie bei der Beratung laienverständliche Bezeichnungen und verzichten Sie - wenn möglich - auf Fachbegriffe.
Diskussion zu einem pharmazeutischen oder gesundheitsbezogenen Thema
Die Prüfungskommission wird mit Ihnen im Zusammenhang
mit dem Arzneimittel oder
mit dem Krankheitsbild oder
zu der Patientengruppe, die mit diesem Arzneimittel behandelt wird
eine Diskussion führen. Hierbei geht es vor allem darum, dass Sie Ihre eigene Meinung zu dem Thema sprachlich sicher darstellen sowie auf Fragen und Einwände in geeigneter Weise reagieren können. Auch in diesem Teil werden keine fachlichen Inhalte, sondern allein die sprachliche Kompetenz geprüft.
Schriftlicher Prüfungsteil:
Im schriftlichen Prüfungsteil füllen Sie einen Beobachtungsbogen als Information für einen anderen Kollegen aus. In Apotheken arbeiten nicht immer alle Apotheker zeitgleich zusammen. Deshalb ist es oft notwendig, für die Kollegen eine aussagekräftige Information zu hinterlassen. Dabei sind Daten zum Patienten, was vorgefallen ist und was schon veranlasst wurde, wichtig. Dies kann zum Beispiel mit einer Notiz über ein Beratungsgespräch erfolgen, in dem standardisiert bestimmte Informationen notiert werden. Dieser Text soll in kompletten Sätzen frei formuliert werden. Dazu erhalten Sie folgenden Bogen:
Simuliertes Apotheker-Apotheker-Gespräch:
Sie informieren einen anderen Apotheker über den Patienten, die Nebenwirkung sowie ggf. über Angaben in der Fachinformation und Ihre Aufzeichnungen über das Beratungsgespräch. Ihr Kollege wird sich mit Ihnen darüber austauschen. In diesem Gespräch sind Fachbegriffe und Fremdwörter erwünscht.
Zum Ende dieses Prüfungsteils übersetzen Sie pharmazeutisch-medizinische Fachbegriffe in laienverständliche Sprache. Die Übersetzung erfolgt schriftlich und mit ein bis wenigen Worten, zum Beispiel:
Refluxösophagitis -> Sodbrennen
Okklusionspflaster -> Pflaster zum Abkleben des Auges
Mitteilung des Prüfungsergebnisses:
Im Anschluss an die Prüfung wird Ihnen nach Bewertung durch die Prüfungskommission das Ergebnis mitgeteilt.
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