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Hier finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen rund um die Fachsprachprüfung

Eine Anmeldung zur FSP erfolgt durch die Bezirksregierung Münster.
Eine kostenfreie Abmeldung ist bis 14 Tage vor der Prüfung möglich. Eine Ausnahme bilden Erkrankungen.
Einen Ablauf der Prüfung, sowie die notwendigen Vokabeln, finden Sie auf unserer Homepage unter www.ak.nrw/fsp
Nein, die Prüfungskommission wird vorab zusammengestellt. Die Prüfungskommission erfährt bis zum Tag der Prüfung nicht, wen Sie prüfen werden.
Es gibt keine maximale Anzahl an Prüfungen. Sie können die Prüfung beliebig oft ablegen.
Für die Prüfung erheben wir eine Verwaltungsgebühr von 375€.
Die AK Nordrhein meldet ihr Ergebnis innerhalb von 24 h an die BZ Münster. Zusätzlich erhalten Sie das Ergebnis per Post zugestellt.
Nein, eine Anstellung als AuA ist nicht nötig. Die AK Nordrhein empfiehlt Ihnen dies zur Vorbereitung auf ihre Sachkenntnisprüfung sehr. Die SKP kann frühestens 6 Monate nach der bestandenen FSP abgelegt werden.
Bitte bringen Sie zu Ihrer Prüfung nur ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Weitere Unterlagen werden nicht benötigt.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen per Mail an fsp@aknr.de . Idealerweise unter Angabe Ihrer Personen oder Rechnungsnummer bzw, Ihrem Prüfungsdatum.
Ja, die Terminbestätigung erhalten Sie in der Regel ca. 10 Tage vor der Prüfung. Sollten Sie eine schriftliche Bestätigung Ihres Zahlungseingangs benötigen, so wenden Sie sich bitte an fsp@aknr.de
Bitte wenden Sie sich hierzu per Mail, unter Angabe Ihres bevorzugten Prüfungsmonats, an fsp@aknr.de
Bitte haben Sie etwas Geduld. Sollten Sie länger als 3 Wochen auf Ihren Termin warten, NACHDEM die BZ MS Ihnen mitgeteilt hat, dass Sie zur Prüfung zugelassen sind, so wenden Sie sich bitte erneut an die BZ MS. Wir könne keine Einsicht in Ihre Unterlagen bei der BZ MS nehmen.
Es dürfen nur Nicht-pharmazeutsiche Tätigkeiten durchgeführt werden.

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