Nach § 20c Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Apotheker:innen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gegen Grippe (Influenza) und Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) impfen. Ziel ist die Verbesserung der Impfquote. Voraussetzung für die Durchführung der Schutzimpfungen ist u. a. der Nachweis, dass die Apothekerin bzw. der Apotheker an einer ärztlichen Schulung teilgenommen hat und die erfolgreiche Teilnahme bestätigt ist.
Nach Abschluss der Fortbildung können Apotheker:innen
- entscheiden, welche Personen sie impfen können und welchen die ärztliche Konsultation anzuraten ist,
- die Personen über die Impfung aufklären und ihre Einwilligung einholen,
- i. m. zu verabreichende Impfungen durchführen und dokumentieren
- Notfallmaßnahmen bei akuten Impfreaktionen einleiten.
Termin:
Mittwoch,
04.12.2024
Mi.
13:00
bis 18:00
Uhr
Zielgruppe:
Apotheker und Apothekerinnen
Teilnehmerzahl:
max. 1000
Auslastung:
noch ausreichend Plätze verfügbar
Kategorie:
Seminar, Workshop, Praktikum
Veranstaltungs-ID:
Impfen-WEB-Theorie-kompakt-Teil1-3-041224
Ansprechpartner*in:
Dimitra Kromidas
T (0211) 8388-153