Nach § 20c Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Apotheker:innen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gegen Grippe (Influenza) und Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) impfen. Ziel ist die Verbesserung der Impfquote. Voraussetzung für die Durchführung der Schutzimpfungen ist u. a. der Nachweis, dass die Apothekerin bzw. der Apotheker an einer ärztlichen Schulung teilgenommen hat und die erfolgreiche Teilnahme bestätigt ist.
Nach Abschluss der Fortbildung können Apotheker:innen
- entscheiden, welche Personen sie impfen können und welchen die ärztliche Konsultation anzuraten ist,
- die Personen über die Impfung aufklären und ihre Einwilligung einholen,
- i. m. zu verabreichende Impfungen durchführen und dokumentieren
- Notfallmaßnahmen bei akuten Impfreaktionen einleiten.
Die Adresse des Veranstaltungsortes erfahren Sie mit der Zusage.
Wichtige Hinweise:
Es werden pro Tag zwei Gruppen geschult. Achten Sie bitte auf Ihre Gruppe (A oder B).
Jeder Teilnehmer darf nur einmal angemeldet werden. Sollte der Termin ausgebucht sein, entscheiden Sie sich entweder für die Aufnahme in die Nachrückerliste oder brechen die Buchung ab und wählen einen anderen Termin aus.
Die Absage muss über das Dashboard erfolgen. Bitte beachten Sie die Stornofristen in der Zusage/Rechnung oder in den Teilnahmebedingungen.
Termin:
Donnerstag,
12.12.2024
Do.
10:00
bis 15:30
Uhr
Anmeldeschluss:
28.11.2024 23:59:59
Zielgruppe:
Apotheker und Apothekerinnen
Kategorie:
Seminar, Workshop, Praktikum
Veranstaltungs-ID:
Impfen-D121224B
Hinweise:
Diese Fortbildung richtes sich ausschließlich an Apotheker/in.
Ansprechpartner*in:
Dimitra Kromidas
T (0211) 8388-153