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Neben der Weiterbildung in einem Gebiet gibt es auch die Möglichkeit, sich in einem bestimmten fachlichen Bereich zu spezialiseren. Die Weiterbildung in einem Gebiet ist dafür keine Voraussetzung. Eine Bereichsweiterbildung dauert je nach Beschäftigungsverhältnis 1 Jahr. Es wird keine persönliche Betreuung durch einen Ermächtigten oder die Tätigkeit in einer Weiterbildungsstätte (außer Onkologische Pharmazie) gefordert.
Im Gesundheitswesen ist ein immer stärkerer Trend zu präventiven Ansätzen zu beobachten. Diesen Prozess sollten Apotheker aktiv mitgestalten. Eine Weiterbildung in "Ernährungsberatung" bietet solide und vertiefende Fachkenntnisse für Apotheker, die in Offizin und Krankenhaus als kompetente Gesprächspartner in Sachen Ernährungsberatung tätig werden und professionelle Präventionsangebote bieten möchten.
Wie soll dieses Ziel erreicht werden?
Um im Bereich Ernährungsberatung aktiv zu werden, müssen vertiefende Fachkenntnisse in drei Hauptbereichen erworben werden:
Ernährungslehre und Diätetik (umfangreiches Seminarangebot)
Intensivtraining zu rhetorischen und ernährungspsychologischen Themen als optimale Vorbereitung auf die Durchführung von Ernährungsberatungsgesprächen
Gesamtkonzept einer Ernährungsberatung, die verschiedenen Organisationsformen und der Einsatz von EDV bei der Durchführung von Ernährungsanalysen vermittelt.
Diesem Konzept entsprechend sind die Seminare so gestaltet, dass eine aktive Mitarbeit der Teilnehmer gefordert wird. Die Teilnehmerzahl ist auf jeweils 25 Personen begrenzt. Darüber hinaus muss jeder Seminarteilnehmer in Form einer Hausarbeit mehrere Diätpläne eigenständig erstellen. Die Diätpläne werden von der Prüfungskommission für den Bereich Ernährungsberatung durchgesehen.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
einjährige ganztägige Berufstätigkeit (jeweils gültige tariflich festgelegte Wochenarbeitszeit) in einer öffentlichen Apotheke, einer Krankenhausapotheke oder einer anderen geeigneten Einrichtung.
Teilnahme an insgesamt 100 Stunden Seminarprogramm
Die Veranstaltungen werden in Form von vier Blöcken an Wochenenden angeboten.
Einzelbuchungen sind möglich, jedoch wird ausdrücklich empfohlen, die Blöcke in der angegebenen Reihenfolge zu besuchen, da diese didaktisch aufeinander aufbauen. Darüber hinaus findet eine Prüfung in Form eines ca. 30-minütigen Fachgespräches vor einem Prüfungsausschuss der Apothekerkammer Nordrhein statt.
Die Teilnahme an den Seminarveranstaltungen steht jedoch darüber hinaus jedem Interessenten unabhängig vom Erwerb der Bezeichnung offen.
Die Teilnehmergebühr beträgt 325,00 Euro pro Seminar. Die Prüfungsgebühr zum Abschluss der Weiterbildung beträgt 150,00 Euro, dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen.
In der Weiterbildung Geriatrische Pharmazie lernen Apotheker, ein umfassendes Medikationsmanagement in der Versorgung geriatrischer Patienten zu übernehmen. Sie analysieren Risikopotentiale in der Arzneimittelversorgung älterer, multimorbider und zumeist pflegebedürftiger Patienten und erarbeiten Empfehlungen für eine Modifikation des Medikationsprozesses.
Nationale und internationale Studien belegen, dass bei multimorbiden Patienten arzneimittelbezogene Probleme überproportional häufig auftreten und erhebliche Folgekosten im Gesundheitswesen verursachen. Ein nachhaltiges Medikationsmanagement kann die Versorgung der Patienten verbessern und Folgekosten im Gesundheitswesen eingesparen. Die Geriatrische Pharmazie bereitet Apotheker auf eine interdisziplinäre Tätigkeit mit Medizinern, Pflegepersonal, Angehörigen und Patienten vor. Maßnahmen, die sich auf das Lebensumfeld und die individuelle Situation des Patienten beziehen, verbessern die Qualität der Versorgung.
Im Fokus steht zunächst die Betreuung in Pflegeheimen, darüber hinaus aber auch im häuslichen Umfeld. Hier sollen Risikopotentiale in der Arzneimittelversorgung identifiziert und Empfehlungen für eine Modifikation des Medikationsprozesses erarbeitet werden. Andere Maßnahmen beziehen sich auf bereits eingetretene, klinisch relevante Nebenwirkungen und Medikationsfehler.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Voraussetzung für den Erwerb einer Zusatzbezeichnung in Geriatrischer Pharmazie ist
eine einjährige, ganztägige Berufstätigkeit oder eine entsprechend verlängerte Teilzeitbeschäftigung in einer öffentlichen Apotheke (vorzugsweise eine Apotheke mit Heimbelieferung oder Kooperation mit einem ambulanten Pflegedienst oder eine krankenhausversorgende Apotheke oder eine Krankenhausapotheke)
der Besuch der vorgeschriebenen Seminare sowie
folgende Unterlagen, die zur abschließenden Projektarbeit gehören:
einrichtungsbezogene Analyse zur Arzneimittelversorgung
ein daraus abgeleiteter Versorgungsstandard für die Einrichtung mit den analysierten Verbesserungsmaßnahmen
Vortrag für Pflegekräfte mit daraus abgeleiteten Maßnahmen zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung
zwei pharmakologische Beurteilungen von Heimbewohnern über arzneimittelbezogene Probleme
Nachweis (Bestätigungsschreiben der Einrichtung) über ein dreitägiges Praktikum inkl. eines Nachtdienstes in einem Pflegeheim oder bei einem ambulanten Krankenpflegedienst
Bestätigungsschreiben der Einrichtung über die durchgeführte Schulung
Inhalte der Weiterbildung
Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, insbesondere in:
Prävention von Arzneimittelrisiken durch Beobachtung, Weiterleitung und strukturierter Beratung über arzneimittelbezogene Probleme
medizinisch-pharmazeutischer, sozialer und ökonomischer Bedeutung akuter und chronischer Erkrankungen im Alter
patientenorientierter Versorgung
Zusammenarbeit mit Ärzten, Pflegepersonal, Angehörigen und Seniorennetzwerken
Palliativmedizin
klinisch-pharmazeutischer Praxis
Erstellung, Sammlung, Verwaltung und Bewertung von Arzneimittelinformationen
Planung und Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Pflegepersonal, pflegende Angehörige und Patienten.
Kosten
Die Kosten für eine Seminarstunde betragen 13,00 Euro. Die Spezialisierung schließt mit einer Prüfung vor einer Prüfungskommission der Apothekerkammer Nordrhein ab. Die Prüfungsgebühr beträgt 150,00 Euro.
Die zunehmende Resistenzentwicklung und zugleich limitierte Neuentwicklung von Antibiotika erfordern zwingend eine umsichtige, kontrollierte und angemessene Antiinfektiva-Anwendung. Dies betrifft insbesondere den Krankenhausbereich. Die S3-Leitlinie Strategien zur Sicherung rationaler Antibiotika-Anwendung im Krankenhaus bildet die Grundlage von ABS-Programmen (AntiBiotic-Stewardship) und rationaler Verordnungsstrategien mit dem Ziel einer Resistenzminimierung.
Die Weiterbildung Infektiologie qualifiziert Fachapotheker für Klinische Pharmazie, allein oder in Zusammenarbeit mit klinischen Infektiologen die Leitungsfunktion im ABS-Team zu übernehmen.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Voraussetzung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Infektiologie ist eine einjährige ganztägige Berufserfahrung (jeweils gültige tariflich festgelegte Wochenarbeitszeit) in einer Krankenhausapotheke oder einer krankenhausversorgenden Apotheke.
Die Teilnahme an einem insgesamt 100 Stunden umfassenden Programm ist verpflichtend. Die Veranstaltungen werden in Form von vier Blöcken an Wochenenden angeboten.
Einzelbuchungen sind grundsätzlich möglich, jedoch wird ausdrücklich empfohlen, die Blöcke in der angegebenen Reihenfolge zu besuchen, da diese didaktisch aufeinander aufbauen.
Eine weitere Voraussetzung ist die Erstellung verschiedener Projektarbeiten:
Optimierung der Antiinfektiva-Dosierung für fünf Patienten auf Grundlage patientenspezifischer Daten wenn möglich mit Therapeutischem Drug Monitoring,
Teilnahme an Stationsvisiten oder am infektiologischen Konsildienst und Entwicklung von 5 patientenindividuellen Vorschlägen zur antiinfektiven Arzneimitteltherapie zu unterschiedlichen Organinfektionen,
Erfassung, Bearbeitung und Dokumentation von fünf ärztlichen und/oder pflegerischen Anfragen zur antiinfektiven Arzneimitteltherapie und
Durchführung einer Antiinfektiva-Verbrauchsanalyse mit Kommentierung,
Durchführung einer Fortbildungsveranstaltung für Ärzte oder Pflegepersonal oder Apotheker.
Aus den Ergebnissen dieser Aufgaben ist ein Optimierungskonzept zur Sicherung einer rationalen Antiinfektiva-Verordnung für die Einrichtung zu erarbeiten.
Das Optimierungskonzept wird im IV. Seminarblock an Hand einer Beamer-Präsentation vorgestellt und durch den Prüfungsausschuss bewertet.
Die Spezialisierung schließt mit einer mündlichen Einzelprüfung nach der Seminarteilnahme vor einer Prüfungskommission der Apothekerkammer Nordrhein. Die Prüfungstermine werden im Seminar bekannt gegeben. Die Prüfungsgebühr beträgt 150,00 Euro, dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen.
Hier können Sie die Termine buchen: Link zu den Seminaren
Mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform greifen eine Reihe von gravierenden Einschnitten in das bisherigen Apothekensystem. Diese Veränderungen erfordern ein verstärktes Engagement, um den wirtschaftlich veränderten Rahmenbedingungen entgegentreten zu können. Die Apothekerkammer Nordrhein unterstützt Sie hierbei durch vielfältige Angebote auf verschiedenen Ebenen. Eine der Möglichkeiten ist die Spezialisierung im Bereich Naturheilmittel und Homöopathie.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Voraussetzung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Naturheilmittel und Homöopathie ist eine einjährige ganztätige Berufstätigkeit (jeweils gültige tariflich festgelegte Wochenarbeitszeit) in einer öffentlichen Apotheke oder einer anderen geeigneten Einrichtung. Bereits abgeleistete Zeiten werden angerechnet.
Was soll erreicht werden?
Mit der Weiterbildung Naturheilmittel und Homöopathie verfolgen wir das Ziel, eine Reihe von Apotheken als Zentren für alternative Therapierichtungen aufzubauen. Etwa 60 Prozent der Arzneimittel werden im Rahmen der Selbstmedikation erworben. Naturheilmittel bilden dabei einen besonders großen Anteil. Die große Affinität in der Bevölkerung zu Naturheilmitteln ist durch sachkundige Information und Beratung in der Apotheke zu fördern und zu intensivieren. Keine Selbstmedikation soll dem Zufall überlassen werden, sondern effizient durch Information und Beratung in der Apotheke begleitet werden.
Wie soll dieses Ziel erreicht werden?
Die Weiterbildung im Bereich Naturheilmittel und Homöopathie zielt darauf ab, schwerpunktmäßig Kenntnisse in den Bereichen Phytotherapie, Homöopathie und verwandter Heilsysteme wie Anthroposophie, Spagyrik, Isopathie, Schüssler-Salz-Therapie, Komplexmitteltherapie, dem System der Grundregulation sowie der Orthomolekularen Medizin zu vermitteln. Ferner finden alternative Therapieansätze wie die Bach-Blüten-Therapie und die traditionelle chinesische Medizin gemäß ihrem praktischen Stellenwert einen Platz. Die Weiterbildung wird durch ein hochqualifiziertes Referententeam bestehend aus praktisch tätigen Fachärzten für Naturheilverfahren und in alternativen Therapierichtungen versierten Apothekern durchgeführt. Die Bearbeitung bestimmter Patientenfallbeispiele ist dabei ebenso Gegenstand der Weiterbildung wie die fundierte Kenntnis entsprechender Handlungsmöglichkeiten. Die Weiterbildung umfasst 100 Seminarstunden. Auch die Anfertigung von Projektarbeiten gehört dazu. Die Spezialisierung schließt mit einer Prüfung vor einer Prüfungskommission der Apothekerkammer Nordrhein.
Kosten
Die Gebühr für eine Seminarstunde beträgt 13,00 Euro (Gesamtkosten der 100-stündigen Weiterbildung 1.300,00 Euro). Die Prüfungsgebühr nach Abschluss der Weiterbildung beträgt 150,00 Euro. Dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen.
Onkologisch-pharmazeutisch tätige Apotheker sorgen für eine sachgerechte und sichere Versorgung des Krebspatienten mit Arzneimitteln unter besonderer Berücksichtigung der Pharmakologie der Tumortherapeutika sowie deren sachgerechter Herstellung und Handhabung. Sie arbeiten mit anderen Heilberufen in Fragen der Tumortherapie zusammen.
Dies schließt die klinisch-pharmazeutische Beratung des onkologisch tätigen Arztes und Pflegepersonals, die pharmazeutische Betreuung des Krebspatienten, den Umgang mit Informationen auf dem Gebiet der Onkologie sowie die Mitwirkung an klinisch-onkologischen Studien ein.
Voraussetzungen
Die Urkunde Onkologische Pharmazie wird verliehen an Apothekerinnen und Apotheker, die hierzu besondere, vertiefte Kenntnisse nachweisen können. Es sind folgende Mindestvoraussetzungen zu erfüllen:
Approbation als Apothekerin oder Apotheker
Besuch der vorgeschriebenen Seminare mit mindestens 100 Stunden gemäß Durchführungsempfehlungen/Seminarinhalte
Nachweis der Praxisanforderungen gemäß Durchführungsempfehlungen
Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung
Weiterbildungsziel und -inhalte:
Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, insbesondere in
Handhabung von Tumortherapeutika
Umgang mit Tumortherapeutika in der Apotheke
Herstellung und Prüfung unter besonderer Berücksichtigung von Stabilität und Inkompatibilität
Entsorgung und deren Dokumentation
Vermeidung von Gefährdungen der Patienten und des Personals
Grundlagen der Onkologie
Onkologische Krankheitsbilder
Prozesse der Tumorentstehung und Methoden der Tumorerkennung
Prinzipien der Tumortherapie und Mechanismen der Tumorresistenz
Besonderheiten der onkologischen Therapie bei pädiatrischen und geriatrischen Patienten
ökonomische und soziale Bedeutung von Tumorerkrankungen
Pharmakologie der Tumortherapeutika
Dosierungsstrategien von Zytostatika, individualisierte Dosierungsentscheidungen
Supportivtherapie spezieller Antiemetika
pharmazeutisch-technologische Eigenschaften der Tumortherapeutika,
klinisch-pharmazeutischer Praxis
Zusammenarbeit mit Ärzten und Pflegepersonal,
patientenorientierte Versorgung / pharmaceutical care,
Information
Erstellung, Sammlung, Verwaltung und Bewertung von Arzneimittelinformationen
Beobachtung und Weiterleitung von Arzneimittelrisiken
Planung und Durchführung klinischer Studien in der Onkologie
Planung und Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
Weiterbildungszeit und Durchführung:
12 Monate in einer zur Weiterbildung für Onkologische Pharmazie zugelassenen, öffentlichen Apotheke, Krankenhausapotheke oder anderen Einrichtung mit eigener Zytostatika-Herstellung einschließlich des Besuchs von anerkannten Seminaren. Die/Der Weiterzubildende muss mindestens 300 Zytostatika-Zubereitungen beurteilen und überprüfen und 100 applikationsfertige Herstellungen selbst ausführen.
Verteilungsmodus
Verteilungsmodus der Weiterbildungsseminare im Bereich Onkologische Pharmazie:
Den jeweils aktuellen Verteilungsmodus und die Seminartermine der einzelnen Landesapothekerkammern können Sie auf der ABDA-Homepage einsehen.
Die Anmeldungen zu den erforderlichen Seminaren erfolgen in eigener Verantwortung und sind direkt über die entsprechenden Apothekerkammern zu buchen.
Abschluss
Die Prüfungsgebühr zum Abschluss der Weiterbildung beträgt 150,00 Euro, dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen.
Im Gesundheitswesen ist ein immer stärkerer Trend zu präventiven Ansätzen zu beobachten. Diesen Prozess sollten Apotheker aktiv mitgestalten. Eine Weiterbildung im Bereich "Prävention und Gesundheitsberatung" befähigt Apotheker, innerhalb und außerhalb der öffentlichen Apotheke (Schulen, Krankenkassen, betriebliche Gesundheitsförderung) präventiv tätig zu werden. Dabei steht die Durchführung von Patientenschulungen und Einzelberatungen auf Honorarbasis im Mittelpunkt.
Wie soll dieses Ziel erreicht werden?
Im Rahmen einer Weiterbildung im Bereich "Prävention und Gesundheitsberatung" erfolgt eine pädagogisch-psychologische und rhetorische Qualifizierung, Fachkenntnisse über Prävention werden vermittelt und neue Dienstleistungskonzepte vorgestellt. Darüber hinaus wird der Umgang mit Print- und elektronischen Medien geübt, um die Bevölkerung über die neuen präventiven Leistungen der Apothekerschaft zu informieren.
In einem abschließenden Planspiel werden die neu erworbenen Fähigkeiten angewendet, um eine optimale Vorbereitung für die Praxis zu erzielen.
Durch aktive Mitarbeit der Teilnehmer werden die Inhalte erlebnisreich vermittelt. So sind ein Walkingkurs, Gesundheitsernährung und eine Erlebnisentspannung integrierter Bestandteil der Weiterbildung. Jeder Seminarteilnehmer schreibt eine Projektarbeit, die von der Prüfungskommission Gesundheitsberatung durchgesehen und bewertet wird.
Die Teilnehmerzahl der Seminare ist auf 25 Personen begrenzt. Ein detailliertes Seminarprogramm steht als Download zur Verfügung.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Nachweis einer einjährigen, ganztägigen Berufstätigkeit (tariflich festgelegte Wochenarbeitszeit) in einer öffentlichen Apotheke, einer Krankenhausapotheke oder einer anderen geeigneten Einrichtung mit Aktivitäten im Bereich der Gesundheitsvorsorge
Seminarbesuche
erfolgreich angefertigte Projektarbeit (Bestandteil des Seminars)
Am Ende der Weiterbildung steht ein ca. 30-minütiges Prüfungsgespräch vor einem Prüfungsausschuss der Apothekerkammer Nordrhein.
Im Bereich Prävention und Gesundheitsberatung hat die AKNR kein eigenes Seminarangebot. Bei Interesse an dieser Weiterbildung informieren Sie sich bitte über den Weiterbildungskalender der ABDA, ob es derzeit Seminare in anderen Kammerbereichen gibt. Zudem führt die Apothekerkammer Bayern eine Interessentenliste zum Bereich Prävention und Gesundheitsförderung.
Verhältnismäßigkeitsprüfung nach Maßgabe der Richtlinie (EU) 2018/958 bezüglich der Änderung der Weiterbildungsordnung für Apothekerinnen und Apotheker der Apothekerkammer Nordrhein
Hier: Einführung der Fachapotheker-Weiterbildung im Bereich Pädiatrische Pharmazie
1. Einleitung
Auf Änderungen der apothekerlichen Weiterbildungsordnungen als öffentlich-rechtliche Satzungen, welche berufsreglementierende Wirkungen haben, finden die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/958 Anwendung.
Daher führt die Apothekerkammer Nordrhein für Änderungen der Weiterbildungsordnung für Apothekerinnen und Apotheker eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im o. g. Sinne durch.
2. Gegenstand der Verhältnismäßigkeitsprüfung
In der Weiterbildungsordnung für Apothekerinnen und Apotheker der Apothekerkammer Nordrhein vom 6. Dezember 1995 (MBl. NRW. 1996 S. 334), zuletzt geändert durch Beschluss vom 22. November 2023 (letzte Änderung noch nicht in Kraft, da Genehmigungsverfahren noch läuft) - nachfolgend WBO - soll die Weiterbildung im Bereich Pädiatrische Pharmazie implementiert werden, mit der das Recht auf Führung einer Zusatzbezeichnung erlangt werden kann:
Bereich Pädiatrische Pharmazie
Pädiatrische Pharmazie ist der Bereich der Pharmazie, der sich mit der pharmazeutischen Beratung und Betreuung sowie mit der Arzneimittelversorgung pädiatrischer Patienten befasst. Dazu zählen insbesondere die qualitätsgesicherte Herstellung pädiatrischer Arzneimittel, die pharmazeutische Beratung und Betreuung pädiatrischer Patienten und deren Angehöriger sowie der pädiatrisch tätigen Ärzte und Pflegekräfte mit dem Ziel, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) bei dieser besonderen Patientengruppe zu erhöhen. Die Weiterbildung befasst sich zudem mit der pharmazeutischen Beratung und Betreuung Schwangerer, Stillender sowie bei Kinderwunsch.
Weiterbildungsziel
Ziel der Weiterbildung „Pädiatrische Pharmazie“ ist es, umfassende Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen in diesem Bereich zu erwerben. Der weitergebildete Apotheker:
berät pädiatrische Patienten und ihre Angehörigen rund um die Abgabe von Arzneimitteln sowie zu Fragen des Gesundheitsschutzes. Dabei berücksichtigt er altersphysiologische Besonderheiten,
berät im Rahmen der ärztlichen Verordnung und der Selbstmedikation über typische Erkrankungen in der Pädiatrie, deren Krankheitsbilder und die Pharmakotherapie. Er erkennt, bewertet, löst und vermeidet arzneimittelbezogene Probleme und erhöht so die Sicherheit der Arzneimitteltherapie,
stellt individuelle Arzneimittel im Rahmen der Rezeptur und Defektur in der nach aktuellem Stand der pharmazeutischen Wissenschaft erforderlichen Qualität her,
berät Kinder, Jugendliche und ihre Angehörigen über Präventionsmaßnahmen, über altersgerechte Ernährung unter Berücksichtigung sich verändernder Bedürfnisse im Energie- und Nährstoffbedarf und über besondere Ernährungsformen,
berät über die Arzneimitteltherapie bei Kinderwunsch, während der Schwangerschaft und in der Stillzeit sowie bei weiteren Fragen rund um die Gesundheit in diesen Phasen,
berät Jugendliche und ihre Angehörigen über typische Erkrankungen in dieser Lebensphase sowie deren Arzneimitteltherapie. Er informiert über Risiken des Arzneimittelmissbrauches und Gefahren von Sucht.
Weiterbildungszeit und Durchführung
12-monatige Tätigkeit in einer zur Weiterbildung geeigneten Einrichtung (öffentliche Apotheken, Krankenhäuser bzw. Krankenhausapotheken, krankenhausversorgende öffentliche Apotheken) einschließlich des Besuchs von mindestens 100 Seminarstunden. Während der Weiterbildungszeit ist eine Projektarbeit anzufertigen. Während der Weiterbildungszeit führt der Weiterzubildende die Herstellung verschiedener Rezepturen in pädiatrischer Dosierung durch. Die Qualität von mindestens einer Kapselherstellung muss durch eine externe Qualitätssicherungsmaßnahme, z.B. ZL-Ringversuch, nachgewiesen werden.
3. Inhalt der Verhältnismäßigkeitsprüfung
a. Anwendbarkeit der Richtlinie (EU) 2018/958
Bei der Weiterbildungsordnung handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Satzung, die es Apothekerinnen und Apothekern ermöglicht, sich durch eine Weiterbildung in bestimmten Gebieten (Fachapotheker) und Bereichen (Zusatzbezeichnung) zu qualifizieren und entsprechende Fachapothekertitel zu führen. Damit fällt die Weiterbildungsordnung in den Regelungsbereich der Richtlinie (EU) 2018/958 in Verbindung mit der Richtlinie 2005/36/ EG.
b. Beschränkung
Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung ist für neue oder zu ändernde Vorschriften erforderlich, sofern diese die Aufnahmen oder Ausübung eines Berufs oder einer bestimmten Art seiner Ausübung beschränken, einschließlich des Führens einer Berufsbezeichnung und der im Rahmen dieser Berufsbezeichnung erlaubten beruflichen Tätigkeiten. Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung ist nicht erforderlich, wenn es sich lediglich um redaktionelle Änderungen, technische Anpassungen des Inhalts von Ausbildungsgängen oder Aktualisierungen von Weiterbildungsvorschriften handelt.
Die Einführung der neuen Weiterbildung im Bereich Pädiatrische Pharmazie könnte zu einer Beschränkung führen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass bestimmte apothekerliche Tätigkeiten im Bereich der pädiatrischen Pharmazie zukünftig an dieser Weiterbildungsqualifikation ausgerichtet werden.
c. Ziel und Zweck der Änderung
Durch die umfassende und strukturierte Spezialisierung soll die pharmazeutische Beratung und Betreuung sowie die Arzneimittelversorgung pädiatrischer Patienten verbessert und die Arzneimitteltherapiesicherheit im Bereich der pädiatrischen Pharmazie noch weiter erhöht werden. Die Apothekerkammer Nordrhein sieht entsprechend den Empfehlungen der Bundesapothekerkammer einen großen Bedarf, Kinder, insbesondere Kleinkinder und Säuglinge – noch stärker in den Fokus zu rücken.
Eine Weiterbildung, in der umfassende Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen in der Arzneimitteltherapie dieser vulnerablen Patientengruppe vermittelt werden, existiert bisher nicht.
d. Diskriminierungsverbot
Die Anforderung an den Erwerb und die Führbarkeit der Zusatzbezeichnung „Pädiatrische Pharmazie“ gelten unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz des Kammerangehörigen.
e. Geeignetheit der Regelung
Es ist zu prüfen, ob die Regelung geeignet ist. Geeignet ist ein Mittel, das zur Erreichung des angestrebten Zwecks tauglich ist.
Die Etablierung der Weiterbildung führt zu einer Spezialisierung im Bereich der pädiatrischen Pharmazie. Eine sichere und wirksame Arzneimittelanwendung bei Kindern und Jugendlichen erfordert fundierte Kenntnisse zur Bedeutung der Ontogenese für die Aufnahme, Verteilung, Metabolisierung, Ausscheidung und Wirkung von Arzneimitteln.
Ebenfalls folgende, von der Weiterbildung abgedeckte Inhalte, gewinnen in der Gesundheitsversorgung von Kindern zunehmend an Bedeutung:
(Chronische) pädiatrische Erkrankungen und deren Arzneimitteltherapie, Selbstmedikation für Kinder, psychosomatische Störungen, Kinderpalliativmedizin, Allergien/Unverträglichkeiten, U-Untersuchungen, Zahngesundheit, Ernährung, kindgerechte Arzneiformen, pädiatrische Rezepturen, die Entwicklung von Kinderarzneimitteln sowie Notfälle z.B. durch Vergiftungen.
Als Leitprinzip gilt, dass Kinder nicht als kleine Erwachsene betrachtet werden können. Die Weiterbildung ermöglicht eine optimierte Betreuung und baut die Arzneimitteltherapie und Gesundheitsversorgung von Kindern auf höchstem Niveau aus.
f. Kohärenz
Die vorgesehene Einführung der apothekerlichen Weiterbildung im Bereich „Pädiatrische Pharmazie“ fügt sich systematisch in die bestehende Weiterbildungsordnung ein. In ihrer Dauer und im Umfang der Weiterbildungsinhalte ist sie mit den Qualifikationsanforderungen der sonstigen in § 2 Abs. 3 WBO genannten Bereiche namentlich: - Ernährungsberatung - Geriatrische Pharmazie - Infektiologie - Medikationsmanagement im Krankenhaus - Naturheilmittel und Homöopathie - Onkologische Pharmazie - Prävention und Gesundheitsförderung- vergleichbar.
g. Erforderlichkeit der Regelung
Zu prüfen ist die Erforderlichkeit der Regelung. Die Erforderlichkeit liegt vor, wenn kein milderes Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles in Frage kommt oder mildere Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles nicht im gleichen Maße geeignet sind.
Da in der WBO bisher keine vergleichbare Spezialisierung existiert, kann das bestehende hohe Niveau der pädiatrischen Arzneimittelversorgung durch die Etablierung einer Weiterbildung mit entsprechenden Inhalten ausgebaut und noch gesteigert werden.
h. Angemessenheit
Zu prüfen ist, ob die Regelung außer Verhältnis zum verfolgten Ziel steht.
Die Etablierung der neuen Weiterbildung im Bereich „Pädiatrische Pharmazie“ sichert eine hochwertige Arzneimittelversorgungsqualität für eine vulnerable Patientengruppe. In ihrer Dauer und im Umfang der Weiterbildungsinhalte ist die Spezialisierung im Bereich „Pädiatrische Pharmazie“ mit den Qualifikationsanforderungen der weiteren Bereiche nach § 2 Abs. 2 WBO , die zum Führen einer Zusatzbezeichnung berechtigen, vergleichbar.
i. Kombination mit weiteren Vorschriften
Zu prüfen ist, ob die Regelung kombiniert mit anderen Anforderungen zum Erreichen des Ziels beitragen und ob sie hierfür notwendig sind. Wie obig ausgeführt wird bisher keine Weiterbildung auf dem Gebiet der pädiatrischen Pharmazie angeboten.
Die Etablierung dieser Weiterbildung ist auch im Hinblick auf die berufsrechtlich normierte Pflicht zur Fortbildung verhältnismäßig. Nach § 4 der Berufsordnung für Apothekerinnen und Apotheker der Apothekerkammer Nordrhein sind Apothekerinnen und Apotheker, die ihren Beruf ausüben, zwar verpflichtet, sich beruflich fortzubilden. Die Weiterbildung als gesetzlich definierte, strukturierte Ausbildung geht jedoch sowohl inhaltlich als auch zeitlich deutlich über den Umfang der allgemeinen Fortbildung von Apothekerinnen und Apothekern hinaus. Eine Fortbildung im Bereich der pädiatrischen Pharmazie wäre daher nicht ausreichend, um das mit der Einführung der Weiterbildung im Bereich „Pädiatrische Pharmazie“ angestrebte Ziel zu erreichen.
In diesem Sinne hat auch die Bundesapothekerkammer eine Weiterentwicklung der Musterweiterbildungsordnung beschlossen, an deren Änderungen die Apothekerkammer Nordrhein sich inhaltlich anlehnt.
4. Ergebnis
Die vorgesehene Einführung der Weiterbildung im Bereich „Pädiatrische Pharmazie“ in die Weiterbildungsordnung steht im Einklang mit den Vorgaben der Richtlinie 2018/958.
5. Transparenz
Vor Einführung der neuen Regelungen durch Beschlussfassung in der Kammerversammlung werden die relevanten Informationen auf der Internetseite der Apothekerkammer Nordrhein im öffentlich zugänglichen Bereich eingestellt. Gleichzeitig wird sowohl Kammerangehörigen als auch Dritten die Gelegenheit gegeben, gegenüber der Apothekerkammer Nordrhein ihren Standpunkt darzulegen.
Wenn Sie als Kammerangehörige oder Kammerangehöriger ihren Standpunkt gegenüber der Apothekerkammer Nordrhein darlegen möchten, können Sie dazu das allgemeine Kontaktformular auf unserer Internetseite nutzen oder eine E-Mail, z.B. an info@aknr.de senden.
Ansprechpartnerinnen
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